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Vorwort - Verlag Heinrich Vogel

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gen und Fahrzeugpapieren sowie der Verstoß gegen die Pflicht zur<br />

Feststellung der Achslasten und des Gesamtgewichts und gegen die<br />

Vorschriften über das Um- und Entladen bei Überlastung. Bei der<br />

Bestimmung der Regelsätze wurde ebenfalls differenziert vorgegangen:<br />

Bei den reinen Formalverstößen (Aushändigungspflichten u. ä.)<br />

wurden die bisherigen Verwarnungsgeldregelsätze beibehalten, die<br />

bisher auch für die Unterstellung von Fahrlässigkeit gegolten haben.<br />

Deutlich erhöht wurden die Geldbußen für die Teilnahme an<br />

illegalen Kfz-Rennen oder deren Veranstaltung. Darüber hinaus<br />

wird für diejenigen Zuwiderhandlungen, für die die Bußgeldregelsätze<br />

weiterhin die fahrlässige Begehungsweise unterstellen, ein<br />

generell das Doppelte des Bußgeldregelsatzes für Fahrlässigkeit für<br />

den Fall festgelegt, dass der Betroffene abweichend hiervon vorsätzlich<br />

gehandelt hat.<br />

d) Hinsichtlich der Regelfahrverbote übernimmt die Verordnung die bis-.<br />

herigen Regelungen und ergänzt diese um zwei Tatbestände, nämlich<br />

das Umfahren geschlossener Bahnschranken und die Teilnahme<br />

an illegalen Kfz-Rennen.<br />

Abschließend bleibt anzumerken, dass die Erhöhungen der Bußgeldregelsätze<br />

keine Änderungen der Punktbewertung für das Verkehrszentralregister<br />

und keine Änderungen bei der Gewichtung der Verstöße<br />

im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe zur Folge haben.<br />

Wie mein Vorautor empfehle ich allen Lesern: Vermeiden Sie, mit den<br />

Verkehrsvorschriften überhaupt in Konflikt zu kommen! Das schont<br />

nicht nur den Geldbeutel, sondern ist der beste Beitrag zur Verkehrssicherheit!<br />

Gute Fahrt!<br />

Ihr<br />

Rupert Schubert, Regierungsdirektor<br />

Freie und Hansestadt Hamburg

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