KSD Redaktionssystem - 4. Übersicht alle ... - Stuttgart
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Die Verwaltungsgebühr für eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO kostet für<br />
Betriebe/Freiberufler u. Ä. mit Sitz im bewirtschafteten Gebiet 120,00 €/Jahr für das<br />
Teilgebiet, in dem sich der Firmensitz befindet.<br />
Für Gewerbetreibende und soziale Dienste wurde bereits zur Einführung des<br />
Parkraummanagements West ein kostenpflichtiger Sonderparkausweis entwickelt,<br />
mit dem diese Berufsgruppen während ihres Arbeitseinsatzes im gesamten<br />
Stadtgebiet parken können, ohne einen Parkschein zu lösen. Dieser<br />
Sonderparkausweis wird von den in Frage kommenden Berufsgruppen gut<br />
angenommen und hat sich bewährt.<br />
5. Teilgebietseinteilung<br />
Das Parkraummanagementgebiet in den Stadtbezirken muss aus rechtlichen<br />
Gründen in Teilgebiete eingeteilt werden, die keine größere Ausdehnung als 1 km<br />
aufweisen. Auf dieser Grundlage sind z. B. in <strong>Stuttgart</strong>-West 8 Teilgebiete<br />
entstanden.<br />
Folgende Grundsätze gelten darüber hinaus für die Nutzung der Teilgebiete:<br />
- Liegt die Teilgebietsgrenze auf einer Straße, so ist das gebührenfreie Parken für<br />
Bewohner beider Teilgebiete auf beiden Straßenseiten möglich.<br />
- Ist eine Straße Grenze zum Parkraummanagement-Gebiet, so wird die zum<br />
Teilgebiet gehörende Straßenseite bewirtschaftet.<br />
Die heute vorhandenen Gebiete mit Bewohnerparkregelungen am Stöckach, im<br />
Stitzenburgviertel, im Heusteigviertel, im Justizviertel und im Kernerviertel werden im<br />
Rahmen der Einführung des Parkraummanagements nach dem Mischungsprinzip<br />
bewirtschaftet. Die Teilgebiete werden ggf. unabhängig von den heute bestehenden<br />
Grenzen der Bewohnerparkregelung definiert.<br />
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