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KSD Redaktionssystem - 4. Übersicht alle ... - Stuttgart

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Die Verwaltungsgebühr für eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO kostet für<br />

Betriebe/Freiberufler u. Ä. mit Sitz im bewirtschafteten Gebiet 120,00 €/Jahr für das<br />

Teilgebiet, in dem sich der Firmensitz befindet.<br />

Für Gewerbetreibende und soziale Dienste wurde bereits zur Einführung des<br />

Parkraummanagements West ein kostenpflichtiger Sonderparkausweis entwickelt,<br />

mit dem diese Berufsgruppen während ihres Arbeitseinsatzes im gesamten<br />

Stadtgebiet parken können, ohne einen Parkschein zu lösen. Dieser<br />

Sonderparkausweis wird von den in Frage kommenden Berufsgruppen gut<br />

angenommen und hat sich bewährt.<br />

5. Teilgebietseinteilung<br />

Das Parkraummanagementgebiet in den Stadtbezirken muss aus rechtlichen<br />

Gründen in Teilgebiete eingeteilt werden, die keine größere Ausdehnung als 1 km<br />

aufweisen. Auf dieser Grundlage sind z. B. in <strong>Stuttgart</strong>-West 8 Teilgebiete<br />

entstanden.<br />

Folgende Grundsätze gelten darüber hinaus für die Nutzung der Teilgebiete:<br />

- Liegt die Teilgebietsgrenze auf einer Straße, so ist das gebührenfreie Parken für<br />

Bewohner beider Teilgebiete auf beiden Straßenseiten möglich.<br />

- Ist eine Straße Grenze zum Parkraummanagement-Gebiet, so wird die zum<br />

Teilgebiet gehörende Straßenseite bewirtschaftet.<br />

Die heute vorhandenen Gebiete mit Bewohnerparkregelungen am Stöckach, im<br />

Stitzenburgviertel, im Heusteigviertel, im Justizviertel und im Kernerviertel werden im<br />

Rahmen der Einführung des Parkraummanagements nach dem Mischungsprinzip<br />

bewirtschaftet. Die Teilgebiete werden ggf. unabhängig von den heute bestehenden<br />

Grenzen der Bewohnerparkregelung definiert.<br />

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