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Merkblatt im Schadenfall - Raiffeisen Versicherung

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<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Schadenfall</strong><br />

Behördliche Anzeige<br />

Unbedingt erforderlich bei Kfz-Kaskoschäden<br />

Diebstahl bzw. Totaldiebstahl, Raub<br />

Kollision mit Tieren<br />

Parkschaden<br />

Vandalismus<br />

Unfall <strong>im</strong> Ausland<br />

Unbedingt erforderlich bei Schäden aus der<br />

Wohnung/ Eigenhe<strong>im</strong>versicherung<br />

Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus<br />

Feuer (Brand, Explosion)<br />

In allen anderen Fällen nur vorzulegen, wenn vorhanden!<br />

Teilungsabkommen: In der Kaskoversicherung sollten bei „Kollision mit anderem Kfz“ <strong>im</strong>mer die Daten des Beteiligten<br />

Unfallgegners angegeben werden (Kennzeichen und Name des Halters) – auch dann, wenn der Beteiligte keinen<br />

Schaden erlitten hat.<br />

Besichtigung<br />

Grundsätzlich wird aufgrund der Schadenhöhe und Sachlage vom Sachbearbeiter entschieden, ob eine<br />

Besichtigung durch einen Sachverständigen notwendig ist.<br />

In der Wohnung/ Eigenhe<strong>im</strong>versicherung: Der Schaden ist auf jeden Fall nachzuweisen, z.B. durch Fotos,<br />

Aufbewahrung der beschädigten Sache(n) etc.<br />

In der Kfz-Haft/ Kaskoversicherung: Es ist <strong>im</strong>mer eine Besichtigung notwendig!<br />

Reparatur<br />

Reparaturfreigaben so wie Entscheidungen über eine Besichtigung erfolgen ausnahmslos<br />

durch den Sachbearbeiter!<br />

Im Falle einer Reparatur ist <strong>im</strong>mer die Vorlage einer Rechnung erforderlich!<br />

Diese bitte an den Sachbearbeiter senden: <strong>Raiffeisen</strong> <strong>Versicherung</strong> AG, 1029 Wien, Untere Donaustraße 21<br />

<strong>Versicherung</strong>sdeckung/Zusage/Ablehnung<br />

Deckungszusagen/Ablehnungen und Haftungsanerkenntnisse erfolgen ausschließlich durch Mitarbeiter<br />

des Schadenmanagements in der <strong>Raiffeisen</strong> <strong>Versicherung</strong>.<br />

Klage/Bedingter Zahlungsbefehl<br />

Erhält der Kunde von einem Gericht ein Schriftstück (Klage, bedingter Zahlungsbefehl), so muss er sich umgehend<br />

mit dem Sachbearbeiter in der <strong>Raiffeisen</strong> <strong>Versicherung</strong> in Verbindung setzen.<br />

Kennzeichenauskunft<br />

Auf www.vvo.at können österreichische Kennzeichen abgefragt werden (wenn z.B. unbekannt ist, wo der Unfallgegner<br />

versichert ist).<br />

<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Versicherung</strong> AG, Untere Donaustraße 21, A-1029 Wien<br />

Tel.: (+43 1) 211 19-0 , Fax: (+43 1) 211 19-1419 , www.raiffeisen-versicherung.at<br />

Sitz: Wien, FN 52576 v be<strong>im</strong> HG Wien, DVR: 0019071

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