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Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

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2 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong><br />

Nr. 3 26. März 2013<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

1. Änderung der Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2013 die folgende<br />

1. Änderung der Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong> beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Die Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong>, beschlossen in der Sitzung<br />

des <strong>Amt</strong>sausschusses am 14.03.2011, wird wie folgt geändert:<br />

1. § 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Nr. 2 wird gestrichen,<br />

b) Nr. 3 wird zu Nr. 2,<br />

c) Nr. 4 wird zu Nr. 3,<br />

d) Nr. 5 wird zu Nr. 4,<br />

e) Nr. 6 wird zu Nr. 5,<br />

f) Nr. 7 wird zu Nr. 6.<br />

2. § 3 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.<br />

3. § 7 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />

<strong>das</strong> Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines<br />

Beamtenverhältnisses,<br />

4. § 7 Nr. 5 wird wie folgt geändert:<br />

Die Entgeltgruppe „E 10 TVöD“ wird durch die Entgeltgruppe „E 12<br />

TVöD“ ersetzt.<br />

5. § 8 Abs. 1, Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuss benennt auf Vorschlag des <strong>Amt</strong>sdirektors <strong>für</strong> die<br />

Dauer von vier Jahren die Gleichstellungsbeauftragte sowie eine<br />

Vertreterin <strong>für</strong> den Fall ihrer Verhinderung.<br />

6. § 8 Abs. 1, Satz 2 wird wie folgt geändert:<br />

Das Wort „Wiederbestellungen“ wird ersetzt durch <strong>das</strong> Wort „Wiederbenennungen“.<br />

Artikel 2<br />

Die 1. Änderung der Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong> tritt am<br />

Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

ausgefertigt:<br />

<strong>Biesenthal</strong>, den 26.02.2013<br />

gez. Andre Nedlin<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

1. Änderung der Anlage I Reinigungsklassen zur<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Rüdnitz<br />

(Straßenreinigungssatzung)<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hat in ihrer Sitzung am 07.<br />

Februar 2013 folgende 1. Änderung der Anlage I Reinigungsklassen zur<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Rüdnitz<br />

(Straßenreinigungssatzung) vom 24.04.2012 beschlossen:<br />

1. Anlage I Reinigungsklassen<br />

Die Anlage I wird um die vor die Tabelle eingefügten Erklärungen zu den<br />

Reinigungsklassen I bis IV ergänzt.<br />

2. Inkrafttreten<br />

Die 1. Änderung der Anlage I Reinigungsklassen zur Satzung über die Reinigung<br />

öffentlicher Straßen in der Gemeinde Rüdnitz (Straßenreinigungssatzung)<br />

tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

ausgefertigt:<br />

<strong>Biesenthal</strong>, den 08.02.2013<br />

gez. Andre Nedlin<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Anlage I<br />

Reinigungsklassen<br />

Reinigungsklasse I:<br />

anliegender Eigentümer:<br />

Gemeinde:<br />

Reinigungsklasse II:<br />

anliegender Eigentümer:<br />

Gemeinde:<br />

Reinigungsklasse III:<br />

anliegender Eigentümer:<br />

Gemeinde:<br />

Reinigungsklasse IV:<br />

anliegender Eigentümer:<br />

Gemeinde:<br />

Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst;<br />

Reinigung der Fahrbahn nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn<br />

Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst<br />

Winterdienst auf der Fahrbahn (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklasse I<br />

beräumt bzw. abgestumpft sind)<br />

Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst, Reinigung der Fahrbahnen ohne Winterdienst<br />

Winterdienst auf der Fahrbahn (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklassen<br />

I und II beräumt bzw. abgestumpft sind)<br />

Reinigung der Gehwege und der Fahrbahnen einschließlich Winterdienst<br />

keine Reinigung

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