Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
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2 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong><br />
Nr. 3 26. März 2013<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
1. Änderung der Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong><br />
Der <strong>Amt</strong>sausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2013 die folgende<br />
1. Änderung der Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong> beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
Die Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong>, beschlossen in der Sitzung<br />
des <strong>Amt</strong>sausschusses am 14.03.2011, wird wie folgt geändert:<br />
1. § 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:<br />
a) Nr. 2 wird gestrichen,<br />
b) Nr. 3 wird zu Nr. 2,<br />
c) Nr. 4 wird zu Nr. 3,<br />
d) Nr. 5 wird zu Nr. 4,<br />
e) Nr. 6 wird zu Nr. 5,<br />
f) Nr. 7 wird zu Nr. 6.<br />
2. § 3 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.<br />
3. § 7 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />
<strong>das</strong> Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines<br />
Beamtenverhältnisses,<br />
4. § 7 Nr. 5 wird wie folgt geändert:<br />
Die Entgeltgruppe „E 10 TVöD“ wird durch die Entgeltgruppe „E 12<br />
TVöD“ ersetzt.<br />
5. § 8 Abs. 1, Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />
Der <strong>Amt</strong>sausschuss benennt auf Vorschlag des <strong>Amt</strong>sdirektors <strong>für</strong> die<br />
Dauer von vier Jahren die Gleichstellungsbeauftragte sowie eine<br />
Vertreterin <strong>für</strong> den Fall ihrer Verhinderung.<br />
6. § 8 Abs. 1, Satz 2 wird wie folgt geändert:<br />
Das Wort „Wiederbestellungen“ wird ersetzt durch <strong>das</strong> Wort „Wiederbenennungen“.<br />
Artikel 2<br />
Die 1. Änderung der Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Biesenthal</strong>-<strong>Barnim</strong> tritt am<br />
Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
ausgefertigt:<br />
<strong>Biesenthal</strong>, den 26.02.2013<br />
gez. Andre Nedlin<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
1. Änderung der Anlage I Reinigungsklassen zur<br />
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Rüdnitz<br />
(Straßenreinigungssatzung)<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz hat in ihrer Sitzung am 07.<br />
Februar 2013 folgende 1. Änderung der Anlage I Reinigungsklassen zur<br />
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Rüdnitz<br />
(Straßenreinigungssatzung) vom 24.04.2012 beschlossen:<br />
1. Anlage I Reinigungsklassen<br />
Die Anlage I wird um die vor die Tabelle eingefügten Erklärungen zu den<br />
Reinigungsklassen I bis IV ergänzt.<br />
2. Inkrafttreten<br />
Die 1. Änderung der Anlage I Reinigungsklassen zur Satzung über die Reinigung<br />
öffentlicher Straßen in der Gemeinde Rüdnitz (Straßenreinigungssatzung)<br />
tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
ausgefertigt:<br />
<strong>Biesenthal</strong>, den 08.02.2013<br />
gez. Andre Nedlin<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Anlage I<br />
Reinigungsklassen<br />
Reinigungsklasse I:<br />
anliegender Eigentümer:<br />
Gemeinde:<br />
Reinigungsklasse II:<br />
anliegender Eigentümer:<br />
Gemeinde:<br />
Reinigungsklasse III:<br />
anliegender Eigentümer:<br />
Gemeinde:<br />
Reinigungsklasse IV:<br />
anliegender Eigentümer:<br />
Gemeinde:<br />
Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst;<br />
Reinigung der Fahrbahn nach Bedarf, Winterdienst auf der Fahrbahn<br />
Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst, Reinigung der Fahrbahn ohne Winterdienst<br />
Winterdienst auf der Fahrbahn (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklasse I<br />
beräumt bzw. abgestumpft sind)<br />
Reinigung der Gehwege einschließlich Winterdienst, Reinigung der Fahrbahnen ohne Winterdienst<br />
Winterdienst auf der Fahrbahn (nachrangige Beräumung bzw. Abstumpfung, wenn alle Straßen der Reinigungsklassen<br />
I und II beräumt bzw. abgestumpft sind)<br />
Reinigung der Gehwege und der Fahrbahnen einschließlich Winterdienst<br />
keine Reinigung