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Niederschrift Stadtvertretung vom 12.11.2013 - Stadt Bludenz

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Artikel I<br />

a) Grundgebühr:<br />

je Haushalt bzw. Betrieb jährlich EUR 54,42 (inkl. 10 % USt.)<br />

b) Verbrauchsgebühr:<br />

pro m³ EUR 1,38 (inkl. 10 % USt.)<br />

Diese Verbrauchsgebühr wird in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen<br />

wie folgt eingehoben:<br />

Aufgrund des Vorjahresverbrauches wird je ein Viertel dieser tatsächlich angefallenen<br />

Wassermenge zum 31. März, 30. Juni und 30. September als Vorauszahlung<br />

vorgeschrieben. Zum Jahresende wird nach Ablesung des Wasserzählers<br />

die Endabrechnung vorgeschrieben, die entweder eine Nachzahlung oder<br />

ein Guthaben ergibt.<br />

Weites beschließt die <strong><strong>Stadt</strong>vertretung</strong> einstimmig, § 10 Abs 1 der Wassergebührenordnung,<br />

wie folgt zu ändern:<br />

Außer den im § 6 der Wasserleitungsordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> vorgesehenen<br />

Kosten der Hausanschlussleitung hat der Anschlusswerber eine einmalige Anschlussgebühr<br />

zu entrichten. Diese setzt sich wie folgt zusammen:<br />

a) Grundgebühr (pro Objekt) EUR 407,00 (inkl. 10 % USt.)<br />

b) Gebühr pro m² Geschossfläche EUR 2,20 (inkl. 10 % USt.)<br />

Artikel II<br />

Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2014 in Kraft.<br />

Essen auf Rädern:<br />

Die <strong><strong>Stadt</strong>vertretung</strong> beschließt mehrheitlich mit 29 Stimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ),<br />

4 Gegenstimmen, das Entgelt für Essen auf Rädern ab Jänner 2014 von derzeit<br />

EUR 8,-- auf EUR 8,30 pro Mahlzeit anzuheben.<br />

Der Antrag von Mag. Karin Fritz, für Mindestbezieher analog dem Heizkostenzuschuss<br />

einen reduzierten, angemessenen Preis einzuheben, bleibt mit 16<br />

Stimmen (SPÖ, OLB, FPÖ), 17 Gegenstimmen, in der Minderheit.<br />

Betreutes Wohnen:<br />

Die <strong><strong>Stadt</strong>vertretung</strong> beschließt einstimmig, den monatlichen Betreuungsbeitrag<br />

ab Jänner 2014 im Projekt „Betreuten Wohnen Rosenpark“ von EUR 48,40<br />

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