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Textliche Festsetzungen und Legende [PDF, 207 KB] - Stadt ...

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<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> zum Bebauungsplan 5-155-0,<br />

<strong>Stadt</strong>teil Hilfarth, Baugebiet „Korbmacherstraße“<br />

2.3. Höhe baulicher Anlagen<br />

Folgende Höhen baulicher Anlagen dürfen nicht überschritten werden:<br />

Im WA1:<br />

Im WA2:<br />

Im WA3:<br />

- Traufenhöhe maximal 6,5 m über Bürgersteigniveau<br />

- Firsthöhe maximal 11,0 m über Bürgersteigniveau<br />

- Traufenhöhe maximal 4,5 m über Bürgersteigniveau<br />

- Firsthöhe maximal 9,0 m über Bürgersteigniveau<br />

- Traufenhöhe maximal 6,5 m über Bürgersteigniveau<br />

- Firsthöhe maximal 11,0 m über Bürgersteigniveau<br />

Der für die Ermittlung der Traufenhöhe notwendige Traufpunkt wird als Schnittpunkt des verlängerten<br />

aufsteigenden Mauerwerks der Außenwand (außen) mit der Oberkante Dachhaut<br />

definiert.<br />

Als Firsthöhe wird die maximale Gebäudehöhe definiert. Maßgeblich für die vorgenannten<br />

Höhen ist die Oberkante des dem Vorgarten des Baugr<strong>und</strong>stückes vorgelagerten Bürgersteiges.<br />

3. Bauweise<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V. m. § 22 BauNVO)<br />

Im gesamten WA-Gebiet sind gem. § 22 Abs. 2 BauNVO nur Einzel- <strong>und</strong> Doppelhäuser in<br />

offener Bauweise zulässig.<br />

4. Flächen für Stellplätze, Garagen <strong>und</strong> Nebenanlagen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nrn. 4, 19 <strong>und</strong> 22 BauGB i.V. m. § 86 BauO NRW)<br />

4.1. Stellplätze <strong>und</strong> Garagen nach § 12 BauNVO<br />

• Garagen, Carports <strong>und</strong> sonstige überdachte <strong>und</strong> offene Stellplätze sind auf den privaten<br />

Baugr<strong>und</strong>stücken nur innerhalb der überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen<strong>und</strong> auf den<br />

zeichnerisch ausdrücklich hierfür festgesetzten Flächen zulässig.<br />

_______________________________________________<br />

<strong>Stadt</strong> Hückelhoven Der Bürgermeister, Amt für Wirtschaftsförderung, Parkhofstr. 76,<br />

41836 Hückelhoven, Tel.-Nr. 02433-82-126, Fax-Nr. 02433-82-264,<br />

www.hueckelhoven.de<br />

(Stand: 01.06.2010)<br />

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