Organtransplantation – - Amt für kirchliche Dienste
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Hirntod diagnostiziert haben. Was aber gibt dem Arzt / der Ärztin die<br />
Sicherheit bei der Feststellung des Todes? Ich zitiere: „Ein sicheres<br />
Todeszeichen muss immer einen endgültigen Zustand belegen. Die<br />
Leichenstarre, Totenflecken und gegebenenfalls Zeichen einer<br />
beginnenden Verwesung sind klassische »sichere« äußere Todeszeichen,<br />
die in den vorigen Jahrhunderten die einzige Möglichkeit einer sicheren<br />
Todesdiagnose waren. Der Nachweis des Hirntodes ist als ebenso<br />
sicheres inneres Todeszeichen dazugekommen.“ 15 So einfach ist das,<br />
glaubt man/frau der Deutschen Stiftung <strong>Organtransplantation</strong>. Und<br />
glauben auch wohl die meisten, wenn sie einen Organspende-Ausweis<br />
unterschreiben. Aber so einfach ist es leider überhaupt nicht.<br />
Zunächst: Wer definiert hier eigentlich den Tod? In Deutschland dürfen,<br />
Einwilligung der Spender_innen oder der Angehörigen vorausgesetzt,<br />
Organe oder Gewebe entnommen werden, wenn „der Tod des Organoder<br />
Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der<br />
medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist“. (TPG § 3, Abs.<br />
1(2)) Das heißt: Der Gesetzgeber definiert NICHT den Tod, sondern legt<br />
lediglich die Kriterien fest, nach denen eine Organentnahme erlaubt ist;<br />
die Regeln zum Nachweis des Todes legt die Bundesärztekammer fest.<br />
Die definiert: Tot ist, wer „hirntot“ ist. Wörtlich: „Mit dem Hirntod ist<br />
naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt.“<br />
Und der „Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen<br />
Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.<br />
Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion<br />
noch künstlich aufrechterhalten.“ 16 Die Aufrechterhaltung der<br />
Körperfunktionen ist notwendig, weil die meisten Organe „lebensfrisch“<br />
(gut durchblutet) explantiert werden müssen, um bei einem anderen<br />
Menschen implantiert werden zu können. Diese „neurologische“<br />
Todesdefinition wurde 1968 vorgeschlagen. Anlass war die<br />
Verurteilung eines japanischen Arztes wegen Mordes, nachdem er einem<br />
hirntoten Patienten Organe zur Transplantation entnommen hatte.<br />
Dadurch war das Problem der Rechtssicherheit in der Organbeschaffung<br />
akut geworden. 17<br />
Aber sind diese Menschen bei der Entnahme ihrer Organe wirklich<br />
tot? Jede und jeder, die oder der einmal einen Menschen im Sterben<br />
begleitet und Totenwache gehalten hat, weiß, dass Sterben ein Prozess<br />
15 http://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/HT_d_2012_Web.pdf<br />
16 Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, 3. Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß<br />
Transplantationsgesetz (TPG) / Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer Stand: 24.07.1998 – Quelle:<br />
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.45.3252#Def<br />
17 Diese und weitere Informationen zur Hirntod-Problematik bei: Sabine Müller, Wie tot sind Hirntote? Alte<br />
Fragen – neue Antworten, in: Das Parlament, Beilage 20-21/2011 – verfügbar unter: http://www.dasparlament.de/2011/20-21/Beilage/index.html<br />
Pa_Referat OT Frauentag EKBO März 2013 Seite 5 von 19