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Diamonds Beautylounge - Memmelsdorf

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<strong>Memmelsdorf</strong> - 4 - Nr. 17/13<br />

nicht zu.<br />

Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand hat bereits<br />

stattgefunden. Die Teilnehmer bewirtschaften seit Herbst 2005<br />

die neuen Grundstücke. Überleitungsbestimmungen sind<br />

daher nicht erforderlich.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Ausführungsanordnungen kann nur innerhalb<br />

eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />

schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Oberfranken in Bamberg, Nonnenbrücke 7 a, (Postanschrift:<br />

Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) einzulegen. Ein<br />

Widerspruch muss spätestens am letzten Tag der Frist einlaufen.<br />

Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />

Ist über einen Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs<br />

Monaten sachlich nicht entschieden worden, so kann nur bis<br />

zum Ablauf von weiteren drei Monaten Anfechtungsklage<br />

beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausanschrift:<br />

Ludwigstr. 23, 80539 München; Postanschrift: Postfach<br />

34 01 48, 80098 München) schriftlich erhoben werden.<br />

Die Anfechtungsklage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat<br />

Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />

bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die<br />

zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen<br />

angegeben und der Klage sowie allen weiteren Schriftsätzen<br />

sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

Hinweis:<br />

Der Text der Ausführungsanordnungen und die Bestandskarten<br />

können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem<br />

ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des<br />

Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link<br />

„Ausführungsanordnung“ eingesehen werden (http://www.aleoberfranken.bayern.de/service/).<br />

gez.<br />

Kießling, Baudirektor<br />

Zahlungstermin der Wasser- und<br />

Kanalbenutzungsgebühren<br />

Zweiter Abschlag 2013<br />

Wir bitten alle Barzahler zu beachten, dass der zweite<br />

Abschlag der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren für das<br />

Jahr 2013 am 30. April 2013 zur Zahlung fällig ist. Der Betrag<br />

ist aus der Jahresabrechnung für 2012 zu ersehen. Ein gesonderter<br />

Abschlagsbescheid wird nicht erstellt.<br />

Bitte beachten Sie die neue Bankverbindung: Kontonr. 302 429<br />

352, bei der Sparkasse Bamberg BLZ 770 500 00 und überweisen<br />

Sie ausschließlich auf dieses Konto.<br />

Information<br />

Förderung privater Maßnahmen<br />

in der Dorferneuerung<br />

Ende der Antragsfrist<br />

Sehr geehrte Teilnehmerin,<br />

sehr geehrter Teilnehmer,<br />

die Dorferneuerung leistet einen wichtigen Beitrag für eine<br />

nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des ländlichen<br />

Raumes. Neben den öffentlichen Maßnahmen sind vor allem<br />

auch die Maßnahmen privater Haus- und Grundeigentümer<br />

von großer Bedeutung. Dadurch wird das Ortsbild attraktiver<br />

gestaltet und die Lebens- und Wohnverhältnisse werden verbessert.<br />

In den Verfahren Hohenhäusling und Steinfeld wurde die Ausführungsanordnung<br />

bzw. die vorzeitige Ausführungsanordnung<br />

erlassen.<br />

Der neue Rechtszustand tritt demnach mit dem 01.08.2013 ein.<br />

Nach den aktuellen Dorferneuerungsrichtlinien können noch<br />

bis zu diesem Termin Anträge auf Förderung privater Baumaßnahmen<br />

gestellt werden.<br />

Die neu zu beantragenden Baumaßnahmen müssen bis zum<br />

01.08.2016 nicht nur fertig gestellt sein, sondern auch der<br />

Nachweis der Verwendung, d.h. die Zusammenstellung der<br />

Handwerker- und Baurechnungen (Datum des Eingangsstempels)<br />

beim Amt für Ländliche<br />

Entwicklung Oberfranken vorliegen.<br />

Auskünfte hierzu erteilen Ihnen:<br />

1. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Hohenhäusling,<br />

Herr Bauer, Telefon 0951/837-235<br />

2. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Steinfeld,<br />

Herr Pfister, Telefon 0951/837-325<br />

3. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Sachgebiet F3<br />

Dorferneueru<br />

Öffnungszeiten<br />

im Hallenbad Lichteneiche<br />

Am Mittwoch, den 01. Mai 2013, sowie dem Donnerstag, den<br />

09. Mai 2013 ist das Hallenbad Lichteneiche aufgrund der Feiertage<br />

geschlossen.<br />

An den übrigen Tagen ist das Hallenbad wieder zu den<br />

gewohnten Zeiten geöffnet.<br />

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner<br />

der Gemeinde <strong>Memmelsdorf</strong>, Herr Kestel, Tel. 09 51 / 40 96<br />

- 31 oder E-Mail kestel@memmelsdorf.de gerne zur Verfügung.<br />

Die Gemeinde <strong>Memmelsdorf</strong> freut sich auf Ihren Besuch im<br />

Hallenbad Lichteneiche.<br />

Urlaubszeit - Reisezeit !<br />

Ist Ihr Ausweis<br />

bzw. Reisepass noch gültig?<br />

Bald naht wieder die Ferienzeit und somit auch die Urlaubszeit.<br />

Daher bitten wir Sie Ihr Ausweispapier auf die Gültigkeit<br />

zu überprüfen. Für Reisen in Europa genügt größtenteils ein<br />

gültiger Personalausweis. Für Reisen in das außereuropäische<br />

Ausland oder Schiffsreisen/Kreuzfahrten benötigen Sie jedoch<br />

einen gültigen Reisepass. Die Einreisebestimmungen der einzelnen<br />

Länder sind von den jeweiligen Staaten unterschiedlich<br />

geregelt. Da sich die Einreisebestimmungen täglich ändern<br />

können, bitten wir um Verständnis, dass das Passamt der<br />

Gemeinde keine Auskünfte geben darf. Aktuelle Informationen<br />

zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes erhalten Sie<br />

von den Reiseveranstaltern, bei der Botschaft/Konsulat Ihres<br />

Reiselandes oder über die Homepage des Auswärtigen Amtes<br />

unter www.auswaertiges-amt.de. Zur Beantragung der Ausweisdokumente<br />

(Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)<br />

wird ein biometrisches Passbild benötigt. Dieses bitte<br />

bereits bei der Antragsstellung mitbringen.<br />

Die Lieferzeit für neue Ausweise beträgt ca. 2 - 3 Wochen und<br />

für Reisepässe ca. 3 Wochen. Die Kinderreisepässe werden<br />

vom Einwohnermeldeamt selbst erstellt. Für Rückfragen erreichen<br />

Sie uns unter 0951/4096-46 oder -45.

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