Diamonds Beautylounge - Memmelsdorf
Diamonds Beautylounge - Memmelsdorf
Diamonds Beautylounge - Memmelsdorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Memmelsdorf</strong> - 4 - Nr. 17/13<br />
nicht zu.<br />
Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand hat bereits<br />
stattgefunden. Die Teilnehmer bewirtschaften seit Herbst 2005<br />
die neuen Grundstücke. Überleitungsbestimmungen sind<br />
daher nicht erforderlich.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Ausführungsanordnungen kann nur innerhalb<br />
eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />
schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Oberfranken in Bamberg, Nonnenbrücke 7 a, (Postanschrift:<br />
Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) einzulegen. Ein<br />
Widerspruch muss spätestens am letzten Tag der Frist einlaufen.<br />
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />
Ist über einen Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs<br />
Monaten sachlich nicht entschieden worden, so kann nur bis<br />
zum Ablauf von weiteren drei Monaten Anfechtungsklage<br />
beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausanschrift:<br />
Ludwigstr. 23, 80539 München; Postanschrift: Postfach<br />
34 01 48, 80098 München) schriftlich erhoben werden.<br />
Die Anfechtungsklage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat<br />
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />
bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die<br />
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen<br />
angegeben und der Klage sowie allen weiteren Schriftsätzen<br />
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
Hinweis:<br />
Der Text der Ausführungsanordnungen und die Bestandskarten<br />
können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem<br />
ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des<br />
Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link<br />
„Ausführungsanordnung“ eingesehen werden (http://www.aleoberfranken.bayern.de/service/).<br />
gez.<br />
Kießling, Baudirektor<br />
Zahlungstermin der Wasser- und<br />
Kanalbenutzungsgebühren<br />
Zweiter Abschlag 2013<br />
Wir bitten alle Barzahler zu beachten, dass der zweite<br />
Abschlag der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren für das<br />
Jahr 2013 am 30. April 2013 zur Zahlung fällig ist. Der Betrag<br />
ist aus der Jahresabrechnung für 2012 zu ersehen. Ein gesonderter<br />
Abschlagsbescheid wird nicht erstellt.<br />
Bitte beachten Sie die neue Bankverbindung: Kontonr. 302 429<br />
352, bei der Sparkasse Bamberg BLZ 770 500 00 und überweisen<br />
Sie ausschließlich auf dieses Konto.<br />
Information<br />
Förderung privater Maßnahmen<br />
in der Dorferneuerung<br />
Ende der Antragsfrist<br />
Sehr geehrte Teilnehmerin,<br />
sehr geehrter Teilnehmer,<br />
die Dorferneuerung leistet einen wichtigen Beitrag für eine<br />
nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des ländlichen<br />
Raumes. Neben den öffentlichen Maßnahmen sind vor allem<br />
auch die Maßnahmen privater Haus- und Grundeigentümer<br />
von großer Bedeutung. Dadurch wird das Ortsbild attraktiver<br />
gestaltet und die Lebens- und Wohnverhältnisse werden verbessert.<br />
In den Verfahren Hohenhäusling und Steinfeld wurde die Ausführungsanordnung<br />
bzw. die vorzeitige Ausführungsanordnung<br />
erlassen.<br />
Der neue Rechtszustand tritt demnach mit dem 01.08.2013 ein.<br />
Nach den aktuellen Dorferneuerungsrichtlinien können noch<br />
bis zu diesem Termin Anträge auf Förderung privater Baumaßnahmen<br />
gestellt werden.<br />
Die neu zu beantragenden Baumaßnahmen müssen bis zum<br />
01.08.2016 nicht nur fertig gestellt sein, sondern auch der<br />
Nachweis der Verwendung, d.h. die Zusammenstellung der<br />
Handwerker- und Baurechnungen (Datum des Eingangsstempels)<br />
beim Amt für Ländliche<br />
Entwicklung Oberfranken vorliegen.<br />
Auskünfte hierzu erteilen Ihnen:<br />
1. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Hohenhäusling,<br />
Herr Bauer, Telefon 0951/837-235<br />
2. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Steinfeld,<br />
Herr Pfister, Telefon 0951/837-325<br />
3. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Sachgebiet F3<br />
Dorferneueru<br />
Öffnungszeiten<br />
im Hallenbad Lichteneiche<br />
Am Mittwoch, den 01. Mai 2013, sowie dem Donnerstag, den<br />
09. Mai 2013 ist das Hallenbad Lichteneiche aufgrund der Feiertage<br />
geschlossen.<br />
An den übrigen Tagen ist das Hallenbad wieder zu den<br />
gewohnten Zeiten geöffnet.<br />
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner<br />
der Gemeinde <strong>Memmelsdorf</strong>, Herr Kestel, Tel. 09 51 / 40 96<br />
- 31 oder E-Mail kestel@memmelsdorf.de gerne zur Verfügung.<br />
Die Gemeinde <strong>Memmelsdorf</strong> freut sich auf Ihren Besuch im<br />
Hallenbad Lichteneiche.<br />
Urlaubszeit - Reisezeit !<br />
Ist Ihr Ausweis<br />
bzw. Reisepass noch gültig?<br />
Bald naht wieder die Ferienzeit und somit auch die Urlaubszeit.<br />
Daher bitten wir Sie Ihr Ausweispapier auf die Gültigkeit<br />
zu überprüfen. Für Reisen in Europa genügt größtenteils ein<br />
gültiger Personalausweis. Für Reisen in das außereuropäische<br />
Ausland oder Schiffsreisen/Kreuzfahrten benötigen Sie jedoch<br />
einen gültigen Reisepass. Die Einreisebestimmungen der einzelnen<br />
Länder sind von den jeweiligen Staaten unterschiedlich<br />
geregelt. Da sich die Einreisebestimmungen täglich ändern<br />
können, bitten wir um Verständnis, dass das Passamt der<br />
Gemeinde keine Auskünfte geben darf. Aktuelle Informationen<br />
zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes erhalten Sie<br />
von den Reiseveranstaltern, bei der Botschaft/Konsulat Ihres<br />
Reiselandes oder über die Homepage des Auswärtigen Amtes<br />
unter www.auswaertiges-amt.de. Zur Beantragung der Ausweisdokumente<br />
(Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)<br />
wird ein biometrisches Passbild benötigt. Dieses bitte<br />
bereits bei der Antragsstellung mitbringen.<br />
Die Lieferzeit für neue Ausweise beträgt ca. 2 - 3 Wochen und<br />
für Reisepässe ca. 3 Wochen. Die Kinderreisepässe werden<br />
vom Einwohnermeldeamt selbst erstellt. Für Rückfragen erreichen<br />
Sie uns unter 0951/4096-46 oder -45.