(OR. en) 15117/1 - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa
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ANLAGE<br />
Schlussfolgerung<strong>en</strong> des Rates zur global<strong>en</strong> Dim<strong>en</strong>sion <strong>der</strong> europäisch<strong>en</strong> Hochschulbildung<br />
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –<br />
IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:<br />
1. Mit <strong>der</strong> Erklärung von Bologna vom 19. Juni 1999 wurde ein zwisch<strong>en</strong>staatlicher Prozess<br />
begründet, <strong>der</strong> auf die Schaffung eines Europäisch<strong>en</strong> Hochschulraums (EHR) abzielt und <strong>der</strong><br />
von <strong>der</strong> Europäisch<strong>en</strong> Union aktiv unterstützt wird; die für das Hochschulwes<strong>en</strong> in d<strong>en</strong><br />
Teilnehmerstaat<strong>en</strong> zuständig<strong>en</strong> Minister hab<strong>en</strong> auf ihrer Tagung in Bukarest im April 2012<br />
für d<strong>en</strong> EHR die Strategie Mobilität für besseres Lern<strong>en</strong> 2020 als fest<strong>en</strong> Bestandteil <strong>der</strong><br />
Anstr<strong>en</strong>gung<strong>en</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Internationalisierung <strong>der</strong> Hochschulbildung ang<strong>en</strong>omm<strong>en</strong> 1 .<br />
2. In <strong>der</strong> Richtlinie 2004/114/EG 2 des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingung<strong>en</strong> für<br />
die Zulassung von Drittstaatsangehörig<strong>en</strong> zur Absolvierung eines Studiums o<strong>der</strong> zur Teilnahme<br />
an einem Schüleraustausch, einer unbezahlt<strong>en</strong> Ausbildungsmaßnahme o<strong>der</strong> einem<br />
Freiwillig<strong>en</strong>di<strong>en</strong>st wird anerkannt, dass es eines <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> bildungspolitisch<strong>en</strong> Maßnahm<strong>en</strong><br />
<strong>der</strong> Gemeinschaft ist, darauf hinzuwirk<strong>en</strong>, dass ganz <strong>Europa</strong> im Bereich von Studium<br />
und beruflicher Bildung weltweit Maßstäbe setzt.<br />
3. Die Richtlinie 2005/71/EG 3 des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein beson<strong>der</strong>es Zulassungsverfahr<strong>en</strong><br />
für Drittstaatsangehörige zum Zwecke <strong>der</strong> wiss<strong>en</strong>schaftlich<strong>en</strong> Forschung verfolgt<br />
ein ähnliches Ziel, nämlich die Gemeinschaft für Forscher aus aller Welt attraktiver zu<br />
mach<strong>en</strong> und die Position <strong>der</strong> EU als internationaler Forschungsstandort zu stärk<strong>en</strong>.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Bukarest-Communiqué, 27. April 2012, S. 3.<br />
ABl. L 375 vom 23.12.2004, S. 12.<br />
ABl. L 289 vom 3.11.2005, S. 15.<br />
<strong>15117</strong>/1/13 REV 1 cha,ms/MS,CHA/sm 2<br />
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