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Opfere Gott Dank - Handreichung für das Kollektenwesen

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9. Kollektenbons und andere neue Formen<br />

der Sammlung<br />

10. Kollekten in anderen <strong>Gott</strong>esdiensten und<br />

Gemeindeveranstaltungen<br />

(vgl. § 2 KG und § 11 RVO)<br />

An einzelne Gemeinden ist der Wunsch herangetragen worden, die Gaben <strong>für</strong><br />

den Klingelbeutel steuerlich abzugsfähig zu machen. Da<strong>für</strong> sind »Kollektenbons«<br />

eine Möglichkeit. Diese Bons, Papier- oder Plastikkärtchen mit einem aufgedruckten<br />

Geldwert, werden vorab erworben und dann statt Bargeld in <strong>das</strong> Körbchen<br />

oder den Klingelbeutel gegeben. Für die Kollektenbons erhält die Geberin<br />

oder der Geber vom Gemeindebüro eine Zuwendungsbestätigung (früher Spendenbescheinigung).<br />

Der Gemeindekirchenrat muss die zweckbestimmte Verwendung<br />

und eine ordnungsgemäße Verbuchung sicherstellen! Dabei sollten<br />

keine Bons mit einem Wert unter 5 Euro ausgegeben werden. Ob dieses Verfahren<br />

insgesamt dem besonderen Charakter einer gottesdienstlichen Kollekte angemessen<br />

ist, und ob es sich praktisch bewähren wird, muss in der Praxis erprobt<br />

werden.<br />

In anderen <strong>Gott</strong>esdiensten als dem Gemeindegottesdienst an Sonn- und Feiertagen<br />

soll ebenfalls eine Kollekte eingesammelt werden. Das gilt etwa <strong>für</strong> <strong>Gott</strong>esdienste<br />

in der Woche, <strong>Gott</strong>esdienste zu besonderen Anlässen (Einführungen,<br />

Schulgottesdienste) oder an besonderen Orten (Seniorenheim, Krankenhaus).<br />

Für <strong>Gott</strong>esdienste der Gemeinde kann der Gemeindekirchenrat den Zweck festlegen;<br />

<strong>das</strong> gilt auch, wenn etwa am Sonntagabend ein zweiter <strong>Gott</strong>esdienst in<br />

freier Gestalt stattfindet. Bei <strong>Gott</strong>esdiensten, die von anderen Stellen durchgeführt<br />

werden, legt in der Regel die Einrichtung oder Gruppe, die den <strong>Gott</strong>esdienst<br />

durchführt, den Kollektenzweck fest (z. B. die Krankenhausseelsorge, der<br />

ökumenische Arbeitskreis bei einem ökumenischen <strong>Gott</strong>esdienst o. Ä.). In gleicher<br />

Weise ist auch bei Bibelwochen, Gemeindeseminaren oder ähnlichen Veranstaltungen<br />

der Kirchengemeinde zu verfahren.<br />

Eine andere und neue Form des Einsammelns von Kollekten ist der elektronische<br />

Opferstock. Kirchliche Banken bieten da<strong>für</strong> Automaten an. <strong>Gott</strong>esdienstbesucherinnen<br />

und -besucher können dort einen Obolus mit Kredit- oder EC-Karte<br />

entrichten. Dieser bargeldlose Spendenverkehr ist bisher wenig erprobt. Er erscheint<br />

bisher nur an Orten, an denen viele Touristen sind, sinnvoll. In der Regel<br />

bleibt es in den meisten Gemeinden bisher bei den klassischen Sammlungsformen<br />

(Kollektenkörbchen, Klingelbeutel und Opferstock).<br />

14 <strong>Handreichung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Kollektenwesen</strong><br />

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