20.01.2014 Aufrufe

Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, 2013, Nummer 43 - BRAVORS

Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, 2013, Nummer 43 - BRAVORS

Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, 2013, Nummer 43 - BRAVORS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gesetz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verordnungsblatt</strong> für das Land Brandenburg <strong>Teil</strong> <strong>II</strong> – Nr. <strong>43</strong> vom 28. Mai <strong>2013</strong> 4<br />

§ 10<br />

Übergangsregelung<br />

Zuständige Naturschutzbehörde für die Verwaltungsverfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung<br />

noch nicht abgeschlossen waren, ist die Naturschutzbehörde, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung zuständig<br />

war.<br />

Diese Verordnung tritt am 1. Juni <strong>2013</strong> in Kraft.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Potsdam, den 27. Mai <strong>2013</strong><br />

Die Ministerin für Umwelt,<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

Anita Tack<br />

Herausgeber: Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!