21.01.2014 Aufrufe

Grundanforderungen an digitale Endgeräte - Muster - Institut der ...

Grundanforderungen an digitale Endgeräte - Muster - Institut der ...

Grundanforderungen an digitale Endgeräte - Muster - Institut der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

PROJEKTGRUPPE ARDINI NRW<br />

von ARDIN am 10. 12. 2009 verabschiedete Version wurde im April 2011 überarbeitet<br />

St<strong>an</strong>d: April 2011<br />

1 Funktionalitäten<br />

Im Folgenden werden St<strong>an</strong>dard- und spezielle Funktionalitäten für <strong>digitale</strong> Sprechund<br />

Datenfunkgeräte beschrieben, die in den errichteten bzw. zu errichtenden<br />

<strong>digitale</strong>n Bündelfunknetzen <strong>der</strong> deutschen BOS betrieben werden sollen. Hierbei sind<br />

technologische Fortschritte, kreative Entwicklungen und sonstige Verbesserungen<br />

keinesfalls ausgeschlossen o<strong>der</strong> eingeschränkt.<br />

Die Geräte müssen in allen Funktionalitäten und Diensten uneingeschränkt<br />

interoperabel im <strong>digitale</strong>n Funknetz <strong>der</strong> BOS betrieben werden können.<br />

Dies wird zunächst am ehesten dadurch gewährleistet, dass die ausgeschriebenen<br />

Geräte <strong>der</strong> jeweils gültigen Interoperabilitätsrichtlinie (IOP) <strong>der</strong> BDBOS entsprechen.<br />

Die Geräte müssen ungeachtet dessen durch die Bundes<strong>an</strong>stalt Digitalfunk <strong>der</strong><br />

Behörden und Org<strong>an</strong>isationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifiziert und für<br />

den Betrieb im <strong>digitale</strong>n Funknetz <strong>der</strong> BOS zugelassen sein. M<strong>an</strong>gels eines bis dato<br />

festgeschriebenen Zertifizierungsverfahrens müssen die Geräte nachzertifizierbar<br />

sein, wobei die Nachzertifizierung auf Kosten des Auftragnehmers bis zum Ablauf<br />

<strong>der</strong> Überg<strong>an</strong>gsfrist am 31.12.2011 durchzuführen ist. An<strong>der</strong>nfalls muss <strong>der</strong><br />

Auftragnehmer die Geräte zurücknehmen und gegebenenfalls Schadenersatz<br />

leisten.<br />

Die Geräte müssen hinsichtlich Ergonomie, Arbeitssicherheit, Gesundheits- und<br />

Umweltschutz den gültigen Normen und Regeln sowie dem heutigen St<strong>an</strong>d <strong>der</strong><br />

Technik entsprechen. Die Geräte dürfen im abgeschalteten Zust<strong>an</strong>d und während<br />

des Betriebes keine gesundheitsgefährdenden Stoffe freisetzen.<br />

Die Bedienerführung <strong>der</strong> Geräte hat in deutscher Sprache über selbsterklärende<br />

Symbolik, mit möglichst einfachen und einheitlichen Menüführungen (HRT/MRT) und<br />

mit möglichst geringer Anzahl von Menüebenen, zu erfolgen. Bei Multifunktionalität<br />

von Tasten ist die aktuelle Funktion <strong>der</strong> moment<strong>an</strong>en Betätigung im Display<br />

<strong>an</strong>zuzeigen. Netzverfügbarkeit und Sprechberechtigung müssen akustisch und<br />

optisch (Display) signalisiert werden.<br />

7/65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!