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Amtsblatt für Brandenburg, 2013, Nummer 48, Seiten ... - BRAVORS

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2906 <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>48</strong> vom 20. November <strong>2013</strong><br />

Feststellung des Unterbleibens <br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) <br />

für das Vorhaben Vorbescheid von fünf <br />

Windkraftanlagen des Typs Enercon E-101 <br />

in 14913 Niedergörsdorf<br />

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, <br />

Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Vom 19. November <strong>2013</strong><br />

S. 94), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli <strong>2013</strong><br />

(BGBl. I S. 2749) geändert worden ist<br />

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Regionalabteilung Süd<br />

Genehmigungsverfahrensstelle<br />

Die Firma LENPower GmbH, Günter-Wagner-Allee 19 in<br />

30177 Hannover beantragt einen Vorbescheid nach § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) für fünf Windkraftanlagen<br />

des Typs Enercon E-101 mit einer Gesamthöhe von jeweils<br />

185,9 m (Nabenhöhe 135,4 m, Rotordurchmesser 101 m).<br />

Die Nennleistung jeder WEA beträgt 3,05 MW. Die Anlagen<br />

sollen in der Gemarkung Niedergörsdorf (Landkreis Teltow-Fläming),<br />

Flur 15, Flurstücke 47, 54, 56 und 76 errichtet werden.<br />

Es handelt sich dabei um Anlagen der <strong>Nummer</strong> 1.6.2 V Spalte c<br />

des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />

(4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der <strong>Nummer</strong> 1.6.2<br />

Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG).<br />

Nach § 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine<br />

Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.<br />

Die Vorprüfung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens<br />

auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten<br />

Unterlagen sowie eigener Informationen.<br />

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für<br />

das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.<br />

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung<br />

dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen<br />

können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter<br />

der Telefonnummer 0355 4991-1411 während der Dienstzeiten<br />

im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />

Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer<br />

4.27, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus, eingesehen<br />

werden.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche<br />

Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai <strong>2013</strong> (BGBl. I<br />

S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli <strong>2013</strong><br />

(BGBl. I S. 1943) geändert worden ist<br />

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />

- 4. BImSchV) vom 2. Mai <strong>2013</strong> (BGBl. I S. 973)<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I<br />

Genehmigung für Errichtung und Betrieb <br />

eines Containerlagers für Gefahrstoffe <br />

in 01986 Schwarzheide<br />

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, <br />

Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Vom 19. November <strong>2013</strong><br />

Der Firma STR Tank-Container-Reinigung GmbH, Justus-von­<br />

Liebig-Str. 29 in 01987 Schwarzheide wurde die Neugenehmigung<br />

nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)<br />

erteilt, ein Containerlager für Gefahrstoffe in 01986 Schwarzheide,<br />

Schipkauer Str. 1, auf dem Grundstück in der Gemarkung<br />

Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 (Blockfeld 100 auf<br />

dem BASF Gelände) zu errichten und zu betreiben.<br />

Genehmigt wurde die Lagerung fester und flüssiger Gefahrstoffe,<br />

die in fertig abgefüllten, geschlossenen, für den Transport auf<br />

der Straße und Schiene zugelassenen Containern (Tank- und<br />

ISO-Container mit Volumina von ca. 20, 30 und 40 m 3 ) angeliefert<br />

werden. Die Kapazität des Containerlagers beträgt 2.500 t.<br />

Insgesamt können bis zu 150 Stück Container in 2 Etagen gestellt<br />

werden.<br />

Die Anlage besteht aus folgenden Betriebseinheiten (BE):<br />

BE 01 - Dampf-Heizstation mit Möglichkeit der Umfüllung<br />

havarierter Container, ausgeführt als abflusslose Beton-Auffangwanne<br />

mit säureresistenter Beschichtung<br />

BE 02 - Lagerbereich, bestehend aus vier separaten abflusslosen<br />

Beton-Auffangwannen mit säureresistenter Beschichtung<br />

und Betonsockeln zur sicheren Aufstellung<br />

der Transportcontainer<br />

Die BE01 und die BE02 sind durch eine Trennwand voneinander<br />

abgegrenzt. Innerhalb des Lagerbereiches dienen mobile<br />

Trennwände zur Aufteilung in verschieden große Lagerbereiche<br />

je nach Erfordernis und zur Einhaltung der Zusammenlagerungsverbote.<br />

Das Containerlager wird kontinuierlich 24 h/d<br />

bzw. 8.760 h/a betrieben. Der Containerumschlag findet werktags<br />

zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr mit einem bereits im<br />

Umschlagterminal vorhandenen Portalkran statt.<br />

Die Inbetriebnahme des Containerlagers für Gefahrstoffe ist im<br />

August 2014 vorgesehen.<br />

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den<br />

im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen<br />

erteilt.

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