Amtsblatt für Brandenburg, 2013, Nummer 48, Seiten ... - BRAVORS
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2906 <strong>Amtsblatt</strong> für <strong>Brandenburg</strong> – Nr. <strong>48</strong> vom 20. November <strong>2013</strong><br />
Feststellung des Unterbleibens <br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) <br />
für das Vorhaben Vorbescheid von fünf <br />
Windkraftanlagen des Typs Enercon E-101 <br />
in 14913 Niedergörsdorf<br />
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, <br />
Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Vom 19. November <strong>2013</strong><br />
S. 94), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli <strong>2013</strong><br />
(BGBl. I S. 2749) geändert worden ist<br />
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Regionalabteilung Süd<br />
Genehmigungsverfahrensstelle<br />
Die Firma LENPower GmbH, Günter-Wagner-Allee 19 in<br />
30177 Hannover beantragt einen Vorbescheid nach § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(BImSchG) für fünf Windkraftanlagen<br />
des Typs Enercon E-101 mit einer Gesamthöhe von jeweils<br />
185,9 m (Nabenhöhe 135,4 m, Rotordurchmesser 101 m).<br />
Die Nennleistung jeder WEA beträgt 3,05 MW. Die Anlagen<br />
sollen in der Gemarkung Niedergörsdorf (Landkreis Teltow-Fläming),<br />
Flur 15, Flurstücke 47, 54, 56 und 76 errichtet werden.<br />
Es handelt sich dabei um Anlagen der <strong>Nummer</strong> 1.6.2 V Spalte c<br />
des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />
(4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben der <strong>Nummer</strong> 1.6.2<br />
Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG).<br />
Nach § 3c UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine<br />
Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.<br />
Die Vorprüfung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens<br />
auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten<br />
Unterlagen sowie eigener Informationen.<br />
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für<br />
das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.<br />
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung<br />
dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen<br />
können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter<br />
der Telefonnummer 0355 4991-1411 während der Dienstzeiten<br />
im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />
Regionalabteilung Süd, Genehmigungsverfahrensstelle, Zimmer<br />
4.27, Von-Schön-Straße 7 in 03050 Cottbus, eingesehen<br />
werden.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche<br />
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai <strong>2013</strong> (BGBl. I<br />
S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli <strong>2013</strong><br />
(BGBl. I S. 1943) geändert worden ist<br />
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />
- 4. BImSchV) vom 2. Mai <strong>2013</strong> (BGBl. I S. 973)<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I<br />
Genehmigung für Errichtung und Betrieb <br />
eines Containerlagers für Gefahrstoffe <br />
in 01986 Schwarzheide<br />
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, <br />
Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Vom 19. November <strong>2013</strong><br />
Der Firma STR Tank-Container-Reinigung GmbH, Justus-von<br />
Liebig-Str. 29 in 01987 Schwarzheide wurde die Neugenehmigung<br />
nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)<br />
erteilt, ein Containerlager für Gefahrstoffe in 01986 Schwarzheide,<br />
Schipkauer Str. 1, auf dem Grundstück in der Gemarkung<br />
Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 (Blockfeld 100 auf<br />
dem BASF Gelände) zu errichten und zu betreiben.<br />
Genehmigt wurde die Lagerung fester und flüssiger Gefahrstoffe,<br />
die in fertig abgefüllten, geschlossenen, für den Transport auf<br />
der Straße und Schiene zugelassenen Containern (Tank- und<br />
ISO-Container mit Volumina von ca. 20, 30 und 40 m 3 ) angeliefert<br />
werden. Die Kapazität des Containerlagers beträgt 2.500 t.<br />
Insgesamt können bis zu 150 Stück Container in 2 Etagen gestellt<br />
werden.<br />
Die Anlage besteht aus folgenden Betriebseinheiten (BE):<br />
BE 01 - Dampf-Heizstation mit Möglichkeit der Umfüllung<br />
havarierter Container, ausgeführt als abflusslose Beton-Auffangwanne<br />
mit säureresistenter Beschichtung<br />
BE 02 - Lagerbereich, bestehend aus vier separaten abflusslosen<br />
Beton-Auffangwannen mit säureresistenter Beschichtung<br />
und Betonsockeln zur sicheren Aufstellung<br />
der Transportcontainer<br />
Die BE01 und die BE02 sind durch eine Trennwand voneinander<br />
abgegrenzt. Innerhalb des Lagerbereiches dienen mobile<br />
Trennwände zur Aufteilung in verschieden große Lagerbereiche<br />
je nach Erfordernis und zur Einhaltung der Zusammenlagerungsverbote.<br />
Das Containerlager wird kontinuierlich 24 h/d<br />
bzw. 8.760 h/a betrieben. Der Containerumschlag findet werktags<br />
zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr mit einem bereits im<br />
Umschlagterminal vorhandenen Portalkran statt.<br />
Die Inbetriebnahme des Containerlagers für Gefahrstoffe ist im<br />
August 2014 vorgesehen.<br />
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den<br />
im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen<br />
erteilt.