Informationen und Wissenswertes rund um die ... - ÃœWG Bad Endorf
Informationen und Wissenswertes rund um die ... - ÃœWG Bad Endorf
Informationen und Wissenswertes rund um die ... - ÃœWG Bad Endorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kurzinfo über <strong>die</strong> Tiroler Bauordnung<br />
Die neue Tiroler Bauordnung, LGBl. 57/2011, bildet den Kern einer <strong>um</strong>fassenden Reform des Tiroler Baurechtes. In<br />
<strong>die</strong>sem Sinne sind auch <strong>die</strong> Baunebengesetze neu gefasst worden. Um <strong>die</strong>se erleichterte, novellierte Bauordnung voll<br />
ausschöpfen zu können, empfiehlt es sich, in Verbindung mit Ihrem Planer im Vorfeld mit der Marktgemeinde folgende<br />
Punkte abzuklären:<br />
Welche Widmung hat Ihr Gr<strong>und</strong>stück?<br />
Gibt es einen Bebauungsplan?<br />
Ist Ihr Gr<strong>und</strong>stück verkehrsmäßig erschlossen?<br />
Besteht eine Wasser-, Kanal-, Energieversorgung?<br />
Wieviele Stellplätze sind erforderlich<br />
(neue Stellplatzverordnung seit 21.9.1998)?<br />
Sind zusätzliche Genehmigungen einzuholen<br />
(Rodungsbewilligung, Ausnahmebewilligung nach § 21<br />
B<strong>und</strong>esstraßengesetz u.ä.)?<br />
Nach Abklärung <strong>die</strong>ser Punkte wird Ihnen von der Marktgemeinde mitgeteilt, ob es sich <strong>um</strong> ein anzeige- oder ein bewilligungspflichtiges<br />
Bauvorhaben handelt.<br />
<br />
Sollte es sich <strong>um</strong> ein anzeigepflichtiges Vorhaben<br />
handeln, genügt eine Planeinreichung in zweifacher<br />
Ausfertigung. Ein Plansatz wird mit einem<br />
Genehmigungsvermerk dem Antragsteller retourniert.<br />
Liegt ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben vor, wird<br />
vom Bürgermeister der Marktgemeinde Vomp<br />
(Baubehörde) meist eine örtliche Verhandlung<br />
durchgeführt, <strong>um</strong> den Informationsfluss für <strong>die</strong><br />
Nachbarn auch weiterhin zu gewährleisten.<br />
Den Bauwerbern wird mit dem Bewilligungsbescheid ein<br />
Baubegleitbogen zugesandt, in welchem <strong>die</strong> angeführten<br />
Genehmigungsvermerke bestätigen zu lassen sind. Nach<br />
jeder Eintragung ist <strong>die</strong>ser Bogen der Baubehörde zur Gegenzeichnung<br />
vorzulegen. Dies <strong>die</strong>nt zur Kontrolle des gesetzmäßigen<br />
Zustandes während der Bauausführung <strong>und</strong><br />
z<strong>um</strong> Schutz der Interessen der Nachbarn.<br />
Eine wesentliche Erleichterung ist es, daß bei Wohnhäusern<br />
mit weniger als fünf Wohnungen eine Kollau<strong>die</strong>rungsverhandlung<br />
nicht mehr notwendig ist. Es ist lediglich der<br />
Baubehörde <strong>die</strong> Bauvollendung zu melden.<br />
Bei gewerblichen Bauvorhaben, welche eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens<br />
bedürfen, ist <strong>die</strong> Baubehörde<br />
der Marktgemeinde Vomp bemüht, im Sinne einer<br />
Verfahrenskonzentration <strong>die</strong>ses gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft<br />
Schwaz abzuwickeln. Damit muss<br />
nur eine Verhandlung durchgeführt werden.<br />
Energieausweis<br />
Seit 1.1.2008 ist für jedes bewilligungspflichtige Bauvorhaben (Neubauten, Sanierungen, Zubauten) auch <strong>die</strong><br />
Vorlage eines „Energieausweises“ bei der Baubehörde verpflichtend.<br />
Die Einführung des Energieausweises in Österreich ist Teil<br />
der verpflichtenden Umsetzung der „Europäischen Richtlinie<br />
über <strong>die</strong> Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ aus<br />
dem Jahr 2002. Der Energieausweis von Gebäuden ist mit<br />
einem „Typenschein“ vergleichbar. Mit einer Kategorisierung<br />
(ähnlich wie beim Kühlschrank) wird der energetische<br />
Stand des Gebäudes aufgezeigt <strong>und</strong> eingestuft.<br />
Passivhäuser fallen dabei in <strong>die</strong> Energieeffizienzklasse<br />
„A++“ Gebäude mit einem sehr hohen Energiebedarf<br />
werden mit „G“ bewertet.<br />
Basis für <strong>die</strong> Einstufung ist der Heizwärmebedarf, eine<br />
Kennzahl, <strong>die</strong> den Energiebedarf eines Gebäudes beschreibt.<br />
Für den Erhalt einer Baugenehmigung ist nicht<br />
nur ein Energieausweis vorzulegen, <strong>die</strong> berechneten<br />
Kennwerte müssen auch gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Mindestanforderungen entsprechen.<br />
26