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Informationen und Wissenswertes rund um die ... - ÃœWG Bad Endorf

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Kurzinfo über <strong>die</strong> Tiroler Bauordnung<br />

Die neue Tiroler Bauordnung, LGBl. 57/2011, bildet den Kern einer <strong>um</strong>fassenden Reform des Tiroler Baurechtes. In<br />

<strong>die</strong>sem Sinne sind auch <strong>die</strong> Baunebengesetze neu gefasst worden. Um <strong>die</strong>se erleichterte, novellierte Bauordnung voll<br />

ausschöpfen zu können, empfiehlt es sich, in Verbindung mit Ihrem Planer im Vorfeld mit der Marktgemeinde folgende<br />

Punkte abzuklären:<br />

Welche Widmung hat Ihr Gr<strong>und</strong>stück?<br />

Gibt es einen Bebauungsplan?<br />

Ist Ihr Gr<strong>und</strong>stück verkehrsmäßig erschlossen?<br />

Besteht eine Wasser-, Kanal-, Energieversorgung?<br />

Wieviele Stellplätze sind erforderlich<br />

(neue Stellplatzverordnung seit 21.9.1998)?<br />

Sind zusätzliche Genehmigungen einzuholen<br />

(Rodungsbewilligung, Ausnahmebewilligung nach § 21<br />

B<strong>und</strong>esstraßengesetz u.ä.)?<br />

Nach Abklärung <strong>die</strong>ser Punkte wird Ihnen von der Marktgemeinde mitgeteilt, ob es sich <strong>um</strong> ein anzeige- oder ein bewilligungspflichtiges<br />

Bauvorhaben handelt.<br />

<br />

Sollte es sich <strong>um</strong> ein anzeigepflichtiges Vorhaben<br />

handeln, genügt eine Planeinreichung in zweifacher<br />

Ausfertigung. Ein Plansatz wird mit einem<br />

Genehmigungsvermerk dem Antragsteller retourniert.<br />

Liegt ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben vor, wird<br />

vom Bürgermeister der Marktgemeinde Vomp<br />

(Baubehörde) meist eine örtliche Verhandlung<br />

durchgeführt, <strong>um</strong> den Informationsfluss für <strong>die</strong><br />

Nachbarn auch weiterhin zu gewährleisten.<br />

Den Bauwerbern wird mit dem Bewilligungsbescheid ein<br />

Baubegleitbogen zugesandt, in welchem <strong>die</strong> angeführten<br />

Genehmigungsvermerke bestätigen zu lassen sind. Nach<br />

jeder Eintragung ist <strong>die</strong>ser Bogen der Baubehörde zur Gegenzeichnung<br />

vorzulegen. Dies <strong>die</strong>nt zur Kontrolle des gesetzmäßigen<br />

Zustandes während der Bauausführung <strong>und</strong><br />

z<strong>um</strong> Schutz der Interessen der Nachbarn.<br />

Eine wesentliche Erleichterung ist es, daß bei Wohnhäusern<br />

mit weniger als fünf Wohnungen eine Kollau<strong>die</strong>rungsverhandlung<br />

nicht mehr notwendig ist. Es ist lediglich der<br />

Baubehörde <strong>die</strong> Bauvollendung zu melden.<br />

Bei gewerblichen Bauvorhaben, welche eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens<br />

bedürfen, ist <strong>die</strong> Baubehörde<br />

der Marktgemeinde Vomp bemüht, im Sinne einer<br />

Verfahrenskonzentration <strong>die</strong>ses gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft<br />

Schwaz abzuwickeln. Damit muss<br />

nur eine Verhandlung durchgeführt werden.<br />

Energieausweis<br />

Seit 1.1.2008 ist für jedes bewilligungspflichtige Bauvorhaben (Neubauten, Sanierungen, Zubauten) auch <strong>die</strong><br />

Vorlage eines „Energieausweises“ bei der Baubehörde verpflichtend.<br />

Die Einführung des Energieausweises in Österreich ist Teil<br />

der verpflichtenden Umsetzung der „Europäischen Richtlinie<br />

über <strong>die</strong> Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ aus<br />

dem Jahr 2002. Der Energieausweis von Gebäuden ist mit<br />

einem „Typenschein“ vergleichbar. Mit einer Kategorisierung<br />

(ähnlich wie beim Kühlschrank) wird der energetische<br />

Stand des Gebäudes aufgezeigt <strong>und</strong> eingestuft.<br />

Passivhäuser fallen dabei in <strong>die</strong> Energieeffizienzklasse<br />

„A++“ Gebäude mit einem sehr hohen Energiebedarf<br />

werden mit „G“ bewertet.<br />

Basis für <strong>die</strong> Einstufung ist der Heizwärmebedarf, eine<br />

Kennzahl, <strong>die</strong> den Energiebedarf eines Gebäudes beschreibt.<br />

Für den Erhalt einer Baugenehmigung ist nicht<br />

nur ein Energieausweis vorzulegen, <strong>die</strong> berechneten<br />

Kennwerte müssen auch gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Mindestanforderungen entsprechen.<br />

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