Antwort von CDU/CSU - LSVD
Antwort von CDU/CSU - LSVD
Antwort von CDU/CSU - LSVD
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6<br />
partizipiert finanziell bei ihrer Arbeit <strong>von</strong> den verschiedenen Förderprogrammen im<br />
Bereich Menschenrechte, die <strong>von</strong> verschiedenen Bundesministerien ausgereicht<br />
werden.<br />
Befürworten Sie die Erarbeitung eines LSBTI-Inklusionskonzepts für die deutsche<br />
Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit?<br />
Bereits heute wird den Rechten der LSBTI in der deutschen Auswärtigen Politik und<br />
Entwicklungszusammenarbeit große Bedeutung beigemessen. Artikel 2, Absatz 1<br />
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:<br />
„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne<br />
irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion,<br />
politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen,<br />
Geburt oder sonstigem Stand.“<br />
Diese weit gefasste und insbesondere durch die Aussage „oder sonstigem Stand“ offene<br />
Formulierung umfasst nach dem Verständnis <strong>von</strong> <strong>CDU</strong> und <strong>CSU</strong> auch die<br />
Rechte der LSBTI. Dies gilt vor allem auch in Zusammenschau mit Artikel 7 der Allgemeinen<br />
Erklärung der Menschenrechte (Gleichheit vor dem Gesetz). Die unionsgeführte<br />
Bundesregierung wendet sich daher in allen Aspekten der auswärtigen<br />
Beziehungen gegen jede Benachteiligung aufgrund <strong>von</strong> sexueller Orientierung und<br />
setzt sich konsequent gegen die Diskriminierung <strong>von</strong> LSBTI ein. Dies ist auch ein<br />
Auftrag, der aus dem Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koalition folgt. Dort<br />
heißt es:<br />
„Wir wenden uns auch in unseren auswärtigen Beziehungen gegen jegliche Benachteiligung<br />
aufgrund <strong>von</strong> Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung.“<br />
Unser Einsatz gilt allen Menschenrechten. Diese sind universell und unteilbar. Ob<br />
daher ein spezielles Konzept für jedes einzelne Menschenrecht zielführend ist,<br />
muss im Einzelfall geprüft werden. Zudem gibt es auf der Ebene der Europäischen<br />
Union bereits richtungweisende Entscheidungen. Die EU hat im Juni 2010 einen<br />
„Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte<br />
durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen“ verabschiedet.<br />
Durch diesen Maßnahmenkatalog soll die EU auf Verletzungen <strong>von</strong> Menschenrechten<br />
bei LSBT-Personen in Drittländern reagieren und auf deren strukturelle Ur-