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Antwort von CDU/CSU - LSVD

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partizipiert finanziell bei ihrer Arbeit <strong>von</strong> den verschiedenen Förderprogrammen im<br />

Bereich Menschenrechte, die <strong>von</strong> verschiedenen Bundesministerien ausgereicht<br />

werden.<br />

Befürworten Sie die Erarbeitung eines LSBTI-Inklusionskonzepts für die deutsche<br />

Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit?<br />

Bereits heute wird den Rechten der LSBTI in der deutschen Auswärtigen Politik und<br />

Entwicklungszusammenarbeit große Bedeutung beigemessen. Artikel 2, Absatz 1<br />

der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:<br />

„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne<br />

irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion,<br />

politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen,<br />

Geburt oder sonstigem Stand.“<br />

Diese weit gefasste und insbesondere durch die Aussage „oder sonstigem Stand“ offene<br />

Formulierung umfasst nach dem Verständnis <strong>von</strong> <strong>CDU</strong> und <strong>CSU</strong> auch die<br />

Rechte der LSBTI. Dies gilt vor allem auch in Zusammenschau mit Artikel 7 der Allgemeinen<br />

Erklärung der Menschenrechte (Gleichheit vor dem Gesetz). Die unionsgeführte<br />

Bundesregierung wendet sich daher in allen Aspekten der auswärtigen<br />

Beziehungen gegen jede Benachteiligung aufgrund <strong>von</strong> sexueller Orientierung und<br />

setzt sich konsequent gegen die Diskriminierung <strong>von</strong> LSBTI ein. Dies ist auch ein<br />

Auftrag, der aus dem Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koalition folgt. Dort<br />

heißt es:<br />

„Wir wenden uns auch in unseren auswärtigen Beziehungen gegen jegliche Benachteiligung<br />

aufgrund <strong>von</strong> Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung.“<br />

Unser Einsatz gilt allen Menschenrechten. Diese sind universell und unteilbar. Ob<br />

daher ein spezielles Konzept für jedes einzelne Menschenrecht zielführend ist,<br />

muss im Einzelfall geprüft werden. Zudem gibt es auf der Ebene der Europäischen<br />

Union bereits richtungweisende Entscheidungen. Die EU hat im Juni 2010 einen<br />

„Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte<br />

durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen“ verabschiedet.<br />

Durch diesen Maßnahmenkatalog soll die EU auf Verletzungen <strong>von</strong> Menschenrechten<br />

bei LSBT-Personen in Drittländern reagieren und auf deren strukturelle Ur-

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