EKMintern_042013 - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
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GKR-Wahlen 2013 ››› 07 | Jugend wählt<br />
I<br />
GKR-WAHL<br />
Jugend wählt – Jugend zählt!<br />
Jugendliche und die<br />
Geme<strong>in</strong>dekirchenratswahl<br />
GEMEINDEKIRCHENRATSWAHL 2013<br />
www.wahlen-ekm.de<br />
Im Oktober 2013 werden viele Jugendliche <strong>in</strong> der EKM<br />
das erste Mal zur Geme<strong>in</strong>dekirchenratswahl aufgerufen<br />
– sei es als Erstwähler oder sogar als Kandidat. Geme<strong>in</strong>den<br />
und Jugendarbeit müssen aber schon heute daran<br />
arbeiten, dass dieser Ruf gehört wird.<br />
Während <strong>in</strong> Bund und Ländern über die Absenkung des<br />
Wahlalters auf 16 Jahre debattiert wird und e<strong>in</strong>ige Kommunen<br />
damit bereits gute Erfahrungen machen, gibt die<br />
EKM <strong>in</strong> ihrer Verfassung Jugendlichen das deutlichste<br />
Zeichen: Ihr gehört dazu! Jeder Jugendliche der Geme<strong>in</strong>de,<br />
der das 14. Lebensjahr vollendet, sprich se<strong>in</strong>en 14. Geburtstag<br />
gefeiert hat, und zum Abendmahl zugelassen,<br />
das heißt konfirmiert ist, darf wählen!<br />
Doch an Jugendliche ist nicht nur als Wähler gedacht. Der<br />
Geme<strong>in</strong>dekirchenrat kann – und sollte – nach § 2 Absatz<br />
1 Satz 2 des Geme<strong>in</strong>dekirchenratsgesetzes be schließen,<br />
dass bis zu zwei Jugendvertreter mit Rede- und<br />
Antragsrecht an den Sitzungen des GKR teilnehmen. Wie<br />
diese Jugendvertreter ausgewählt werden, bleibt der<br />
jeweiligen Geme<strong>in</strong>de überlassen.<br />
S<strong>in</strong>nvoll ist es, die Plätze frei und flexibel von der Jungen<br />
Geme<strong>in</strong>de, dem jugendlichen Ehrenamtlichenkreis oder<br />
Ähnlichem besetzen zu lassen, sodass sie wirklich die<br />
Interessen der Jugendlichen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de vertreten.<br />
Rechtlich müssen sie lediglich im S<strong>in</strong>ne des Artikels 25<br />
Absatz 3 Satz 2 der EKM-<strong>Kirche</strong>nverfassung Mitglied<br />
der Geme<strong>in</strong>de und wahlberechtigt, also m<strong>in</strong>destens<br />
14 Jahre (maximal 27 Jahre) alt und zum Abendmahl<br />
zugelassen se<strong>in</strong>.<br />
Viele Jugendliche bleiben <strong>in</strong> der Jungen Geme<strong>in</strong>de oder<br />
als Ehrenamtliche ihren Jugendstrukturen auch als junge<br />
Erwachsene weit über das 18. Lebensjahr h<strong>in</strong>aus verbunden.<br />
Sie können natürlich auch als Kandidaten zur<br />
GKR-Wahl antreten und sich zum ordentlichen Mitglied<br />
des Geme<strong>in</strong>dekirchenrates wählen lassen.<br />
GKR ist unbekannt oder suspekt<br />
So klar und positiv diese Regelungen im <strong>Kirche</strong>ngesetz<br />
und <strong>in</strong> der Verfassung stehen, so schwierig zeigt sich <strong>in</strong><br />
Gesprächen mit Jugendlichen und Mitarbeitern ihre Umsetzung<br />
<strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den. Viele Jugendliche vor Ort wissen<br />
weder, was der Geme<strong>in</strong>dekirchenrat macht, wer sich<br />
<strong>in</strong> ihm engagiert, noch welche Themen dort wichtig s<strong>in</strong>d.<br />
Entsprechend ger<strong>in</strong>g ist das Interesse an der GKR-Wahl.<br />
Daraus darf man den Jugendlichen ke<strong>in</strong>en Vorwurf machen.<br />
Auch wenn der GKR natürlich mit se<strong>in</strong>er Arbeit die<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen auch für die Jugendarbeit <strong>in</strong> der<br />
Geme<strong>in</strong>de setzt – solange das Verhältnis zwischen Jugend<br />
und Geme<strong>in</strong>de reibungslos ist, besteht für die Jugendlichen<br />
ke<strong>in</strong> Grund, sich mit ihm ause<strong>in</strong>anderzusetzen.<br />
Anders sieht es aus, wenn die Interessen der Jugendlichen<br />
und die der restlichen Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Konflikt geraten. Dann<br />
erleben die Jugendlichen den Geme<strong>in</strong>dekirchenrat nicht<br />
selten als e<strong>in</strong> streng hierarchisches, autoritär agierendes<br />
Gremium, das es nicht für nötig hält, se<strong>in</strong>e Beschlüsse zu<br />
begründen, und die Jugend eher als Störfaktor behandelt.<br />
Dass seelsorgerliche Belange oder private und wirtschaftliche<br />
Informationen Dritter vertraulich zu behandeln s<strong>in</strong>d,<br />
sehen Jugendliche übrigens e<strong>in</strong>, die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit<br />
der Sitzung oder die <strong>in</strong> der Geschäftsführungsverordnung<br />
des GKR § 12 Absatz 3 Satz 1 verankerte<br />
Möglichkeit, der Geme<strong>in</strong>de Beschlüsse vorzuenthalten,<br />
lässt sich ihnen h<strong>in</strong>gegen nicht vermitteln. Mehr Transparenz<br />
<strong>in</strong> der Arbeit des Geme<strong>in</strong>dekirchenrats würde dessen<br />
Wahrnehmung bei den Jugendlichen deutlich verändern.<br />
Beteiligung jugendgerecht gestalten<br />
Die direkte Beteiligung Jugendlicher, zum Beispiel als<br />
Jugendvertreter im GKR, kann ebenso negativ, aber auch<br />
sehr positiv von den Jugendlichen erlebt werden, abhängig<br />
vom Umgang des Geme<strong>in</strong>dekirchenrats mite<strong>in</strong>ander<br />
27<br />
EKM <strong>in</strong>tern 04 | 2013