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EKMintern_042013 - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland

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GKR-Wahlen 2013 ››› 07 | Jugend wählt<br />

I<br />

GKR-WAHL<br />

Jugend wählt – Jugend zählt!<br />

Jugendliche und die<br />

Geme<strong>in</strong>dekirchenratswahl<br />

GEMEINDEKIRCHENRATSWAHL 2013<br />

www.wahlen-ekm.de<br />

Im Oktober 2013 werden viele Jugendliche <strong>in</strong> der EKM<br />

das erste Mal zur Geme<strong>in</strong>dekirchenratswahl aufgerufen<br />

– sei es als Erstwähler oder sogar als Kandidat. Geme<strong>in</strong>den<br />

und Jugendarbeit müssen aber schon heute daran<br />

arbeiten, dass dieser Ruf gehört wird.<br />

Während <strong>in</strong> Bund und Ländern über die Absenkung des<br />

Wahlalters auf 16 Jahre debattiert wird und e<strong>in</strong>ige Kommunen<br />

damit bereits gute Erfahrungen machen, gibt die<br />

EKM <strong>in</strong> ihrer Verfassung Jugendlichen das deutlichste<br />

Zeichen: Ihr gehört dazu! Jeder Jugendliche der Geme<strong>in</strong>de,<br />

der das 14. Lebensjahr vollendet, sprich se<strong>in</strong>en 14. Geburtstag<br />

gefeiert hat, und zum Abendmahl zugelassen,<br />

das heißt konfirmiert ist, darf wählen!<br />

Doch an Jugendliche ist nicht nur als Wähler gedacht. Der<br />

Geme<strong>in</strong>dekirchenrat kann – und sollte – nach § 2 Absatz<br />

1 Satz 2 des Geme<strong>in</strong>dekirchenratsgesetzes be schließen,<br />

dass bis zu zwei Jugendvertreter mit Rede- und<br />

Antragsrecht an den Sitzungen des GKR teilnehmen. Wie<br />

diese Jugendvertreter ausgewählt werden, bleibt der<br />

jeweiligen Geme<strong>in</strong>de überlassen.<br />

S<strong>in</strong>nvoll ist es, die Plätze frei und flexibel von der Jungen<br />

Geme<strong>in</strong>de, dem jugendlichen Ehrenamtlichenkreis oder<br />

Ähnlichem besetzen zu lassen, sodass sie wirklich die<br />

Interessen der Jugendlichen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de vertreten.<br />

Rechtlich müssen sie lediglich im S<strong>in</strong>ne des Artikels 25<br />

Absatz 3 Satz 2 der EKM-<strong>Kirche</strong>nverfassung Mitglied<br />

der Geme<strong>in</strong>de und wahlberechtigt, also m<strong>in</strong>destens<br />

14 Jahre (maximal 27 Jahre) alt und zum Abendmahl<br />

zugelassen se<strong>in</strong>.<br />

Viele Jugendliche bleiben <strong>in</strong> der Jungen Geme<strong>in</strong>de oder<br />

als Ehrenamtliche ihren Jugendstrukturen auch als junge<br />

Erwachsene weit über das 18. Lebensjahr h<strong>in</strong>aus verbunden.<br />

Sie können natürlich auch als Kandidaten zur<br />

GKR-Wahl antreten und sich zum ordentlichen Mitglied<br />

des Geme<strong>in</strong>dekirchenrates wählen lassen.<br />

GKR ist unbekannt oder suspekt<br />

So klar und positiv diese Regelungen im <strong>Kirche</strong>ngesetz<br />

und <strong>in</strong> der Verfassung stehen, so schwierig zeigt sich <strong>in</strong><br />

Gesprächen mit Jugendlichen und Mitarbeitern ihre Umsetzung<br />

<strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den. Viele Jugendliche vor Ort wissen<br />

weder, was der Geme<strong>in</strong>dekirchenrat macht, wer sich<br />

<strong>in</strong> ihm engagiert, noch welche Themen dort wichtig s<strong>in</strong>d.<br />

Entsprechend ger<strong>in</strong>g ist das Interesse an der GKR-Wahl.<br />

Daraus darf man den Jugendlichen ke<strong>in</strong>en Vorwurf machen.<br />

Auch wenn der GKR natürlich mit se<strong>in</strong>er Arbeit die<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen auch für die Jugendarbeit <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>de setzt – solange das Verhältnis zwischen Jugend<br />

und Geme<strong>in</strong>de reibungslos ist, besteht für die Jugendlichen<br />

ke<strong>in</strong> Grund, sich mit ihm ause<strong>in</strong>anderzusetzen.<br />

Anders sieht es aus, wenn die Interessen der Jugendlichen<br />

und die der restlichen Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> Konflikt geraten. Dann<br />

erleben die Jugendlichen den Geme<strong>in</strong>dekirchenrat nicht<br />

selten als e<strong>in</strong> streng hierarchisches, autoritär agierendes<br />

Gremium, das es nicht für nötig hält, se<strong>in</strong>e Beschlüsse zu<br />

begründen, und die Jugend eher als Störfaktor behandelt.<br />

Dass seelsorgerliche Belange oder private und wirtschaftliche<br />

Informationen Dritter vertraulich zu behandeln s<strong>in</strong>d,<br />

sehen Jugendliche übrigens e<strong>in</strong>, die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit<br />

der Sitzung oder die <strong>in</strong> der Geschäftsführungsverordnung<br />

des GKR § 12 Absatz 3 Satz 1 verankerte<br />

Möglichkeit, der Geme<strong>in</strong>de Beschlüsse vorzuenthalten,<br />

lässt sich ihnen h<strong>in</strong>gegen nicht vermitteln. Mehr Transparenz<br />

<strong>in</strong> der Arbeit des Geme<strong>in</strong>dekirchenrats würde dessen<br />

Wahrnehmung bei den Jugendlichen deutlich verändern.<br />

Beteiligung jugendgerecht gestalten<br />

Die direkte Beteiligung Jugendlicher, zum Beispiel als<br />

Jugendvertreter im GKR, kann ebenso negativ, aber auch<br />

sehr positiv von den Jugendlichen erlebt werden, abhängig<br />

vom Umgang des Geme<strong>in</strong>dekirchenrats mite<strong>in</strong>ander<br />

27<br />

EKM <strong>in</strong>tern 04 | 2013

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