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MB Februar 2013 - Immenreuth

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Wir gratulieren...<br />

Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Immenreuth</strong><br />

In unserer Gemeinde ist es gern geübte Praxis, zu<br />

Teil 1 – Amtsblatt der Gemeinde <strong>Immenreuth</strong><br />

bestimmten Geburtstagsjubiläen (70, 75, 80, 85, 90, 91, 92,<br />

93 ...) mit einem persönlichen Besuch des Bürgermeisters<br />

zu gratulieren, ebenso zu bestimmten Hochzeitsjubiläen (50, 60 usw.).<br />

Darum bitten wir, dass die Eigentümer oder Mieter die an den Anwesen<br />

liegenden Gehsteige oder Gehbahnen in einem solchen<br />

Fall auch einmal selbst reinigen oder streuen.<br />

Druckwerk für amtliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen<br />

Bei der heurigen Jahreshauptversammlung des Sängerbunds<br />

<strong>Immenreuth</strong> ist dazu die frühere Praxis in Erinnerung gerufen worden,<br />

Herzlichen Dank!<br />

dazu das eine oder andere Mal gerne auch mit einem musikalischen<br />

Ständchen Die Gemeinde eine besondere <strong>Immenreuth</strong> Freude sagt zu Herrn machen. Kirchenpfleger a.D.<br />

Josef Deyerling auf diesem Weg herzlichen Dank und Vergelt’s<br />

Gott! für die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit beim Bau<br />

Ich gebe diese Anregung gerne an die Jubilare weiter. Meldungen<br />

unseres Kindergartens und beim Betrieb der Einrichtung. Ein<br />

nehme<br />

Kindergarten<br />

ich herzlich<br />

erfordert<br />

gerne<br />

Tatkraft<br />

entgegen.<br />

und Herzblut in allen Belangen. Die<br />

gute Zusammenarbeit bei den vielfältigen Baumaßnahmen und den<br />

Mit erforderlichen freundlichen Weiterentwicklungen Grüßen<br />

in Bildung und Erziehung war<br />

stets mit Erfolg versehen und prägend.<br />

Peter Wir wünschen Merkl gute Gesundheit und Wohlergehen im „Lebensabschnitt<br />

Erster danach“. Bürgermeister<br />

Feuerwehren<br />

Mit besten Grüßen<br />

FFW Ahornberg<br />

22.02. 19.30 Uhr Geräteprüfung (Feuerwehrgerätehaus)<br />

Peter Merkl<br />

Erster Bürgermeister<br />

Jeden 1. Freitag des Monats Besprechung anstehender Themen<br />

für die Aktiven um 20.00 Uhr im Schulungsraum (Änderungen vorbehalten).<br />

FFW <strong>Immenreuth</strong><br />

01.02. Öffentliche 19.30 Uhr Bekanntmachung<br />

Unterrichtsabend<br />

15.02.<br />

Schöffenwahl<br />

19.30 Uhr<br />

Bayern <strong>2013</strong><br />

Unterrichtsabend<br />

Kurzfristige Änderungen sind aus dienstlichen Gründen möglich,<br />

bitte Aushang, Internetseite und Tagespresse beachten.<br />

FFW Punreuth<br />

01.02. 19.30 Uhr Quartalsversammlung<br />

<strong>Februar</strong><br />

Theorie TF (Uhrzeit nach Absprache)<br />

Bitte Aushang beachten! Änderungen vorbehalten.<br />

Bergwacht Bereitschaft Tannenberg<br />

01.02. Winterrettung<br />

Vorbereitung Eignungstest Winter<br />

Referent: Herbert Brunner<br />

03.02. Winterrettung - Übung<br />

Akja fahren, Funkverkehr<br />

Treffpunkt um 10.00 Uhr an der Talstation<br />

15.02. Jahreshauptversammlung<br />

mit Neuwahlen und Ehrungen<br />

IM BAYERISCHEN ROTEN KREUZ<br />

Regelverhalten<br />

Der Schnee ist am der Fahrbahn zugekehrten Rand so zu lagern,<br />

dass Fußgänger - wie auch der Fahrzeugverkehr - nicht über Gebühr<br />

beeinträchtigt werden. Das Verbringen von Eis und Schnee<br />

von Privatgrundstücken auf öffentliche Verkehrsflächen ist verboten.<br />

Den Räumfahrzeugen wird die Arbeit durch an den Straßen abgestellte<br />

Fahrzeuge erheblich erschwert. Die Fahrzeughalter werden<br />

dringend gebeten, geeignete, den Winterdienst nicht beeinträchtigende<br />

Stellplätze zu suchen.<br />

Ihre Mitbürger und Mitbürgerinnen danken es Ihnen bestimmt! Die<br />

Gemeinde dankt Ihnen ebenfalls!<br />

Rückschnitt überhängender Äste und Sträucher<br />

an öffentlichen Straßen und Wegen<br />

Bei Straßenkontrollen fällt immer wieder auf, dass bei vielen Anliegergrundstücken<br />

übergewachsene Äste und Sträucher den Fahrverkehr,<br />

den Fußgängerverkehr sowie die Sichtbarkeit aufgestellter<br />

Verkehrszeichen beeinträchtigen.<br />

Die Gemeinde <strong>Immenreuth</strong> weist deshalb darauf hin, dass die<br />

Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten gem. § 29<br />

des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) verpflichtet<br />

sind, die an öffentlichen Straßen und Wegen stehenden<br />

Bäume und Sträucher stets so zurück zu schneiden, dass sie weder<br />

in den Lichtraum einer Straße oder eines Weges hineinragen,<br />

noch sonst die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs behindern.<br />

Im Geh-/Radwegbereich muss dazu eine Durchgangshöhe von<br />

mindestens 2,50 m und im Fahrbahnbereich von mindestens 4,50<br />

m gewährleistet werden. Im unmittelbaren Geh- und Fahrbereich<br />

einer Straße sind die Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze<br />

zurück zu schneiden. Die Grundstücksgrenze darf<br />

sowohl bei bebauten als auch bei nicht bebauten Grundstücken<br />

nicht überragt werden. In Kreuzungsbereichen sind die Sträucher,<br />

Hecken etc. so weit zurück zu schneiden, dass der Kreuzungsbereich<br />

uneingeschränkt eingesehen werden kann. Die betreffenden<br />

Eigentümer und Besitzer werden gebeten, entsprechend den obigen<br />

Ausführungen, die erforderlichen Arbeiten durchzuführen. Auf<br />

die nachfolgenden Ausführungen zum sog. Lichtraumprofil wird<br />

hingewiesen.<br />

Räum- und Streupflicht während der Winterzeit<br />

Bitte und Erinnerung an alle Grundstücksbesitzer<br />

Die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde <strong>Immenreuth</strong> räumen und<br />

streuen im Regelfall auch die an den Anwesen liegenden Gehsteige<br />

und Gehbahnen, an allen Wochentagen. Dies wird im Bedarfsfall<br />

auch mehrmals täglich wiederholt, um Gefahren für Leben und<br />

Gesundheit so weit wie möglich zu begrenzen und, am besten,<br />

zu vermeiden. Als Streugut wird im Regelfall Streusalz, erforderlichenfalls<br />

auch einmal Splitt, verwendet.<br />

Aber nicht immer können die Räum- und Streuarbeiten zur gleichen<br />

Zeit und überall ausgeführt werden. Zum einen, weil die Kapazitäten<br />

manchmal nicht ausreichen, oder weil der Schneefall<br />

oder Eisregen zu heftig war, oder weil das Räum- und Streugerät<br />

überraschend defekt geworden ist, usw.<br />

Mit dem Lichtraumprofil wird einerseits der „lichte Raum“ vorgeschrieben,<br />

der auf dem Fahr- oder Gehweg von Gegenständen freizuhalten<br />

ist, so auch von überhängenden Ästen und Sträuchern.<br />

244 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>

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