MB Februar 2013 - Immenreuth
MB Februar 2013 - Immenreuth
MB Februar 2013 - Immenreuth
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Wir gratulieren...<br />
Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Immenreuth</strong><br />
In unserer Gemeinde ist es gern geübte Praxis, zu<br />
Teil 1 – Amtsblatt der Gemeinde <strong>Immenreuth</strong><br />
bestimmten Geburtstagsjubiläen (70, 75, 80, 85, 90, 91, 92,<br />
93 ...) mit einem persönlichen Besuch des Bürgermeisters<br />
zu gratulieren, ebenso zu bestimmten Hochzeitsjubiläen (50, 60 usw.).<br />
Darum bitten wir, dass die Eigentümer oder Mieter die an den Anwesen<br />
liegenden Gehsteige oder Gehbahnen in einem solchen<br />
Fall auch einmal selbst reinigen oder streuen.<br />
Druckwerk für amtliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen<br />
Bei der heurigen Jahreshauptversammlung des Sängerbunds<br />
<strong>Immenreuth</strong> ist dazu die frühere Praxis in Erinnerung gerufen worden,<br />
Herzlichen Dank!<br />
dazu das eine oder andere Mal gerne auch mit einem musikalischen<br />
Ständchen Die Gemeinde eine besondere <strong>Immenreuth</strong> Freude sagt zu Herrn machen. Kirchenpfleger a.D.<br />
Josef Deyerling auf diesem Weg herzlichen Dank und Vergelt’s<br />
Gott! für die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit beim Bau<br />
Ich gebe diese Anregung gerne an die Jubilare weiter. Meldungen<br />
unseres Kindergartens und beim Betrieb der Einrichtung. Ein<br />
nehme<br />
Kindergarten<br />
ich herzlich<br />
erfordert<br />
gerne<br />
Tatkraft<br />
entgegen.<br />
und Herzblut in allen Belangen. Die<br />
gute Zusammenarbeit bei den vielfältigen Baumaßnahmen und den<br />
Mit erforderlichen freundlichen Weiterentwicklungen Grüßen<br />
in Bildung und Erziehung war<br />
stets mit Erfolg versehen und prägend.<br />
Peter Wir wünschen Merkl gute Gesundheit und Wohlergehen im „Lebensabschnitt<br />
Erster danach“. Bürgermeister<br />
Feuerwehren<br />
Mit besten Grüßen<br />
FFW Ahornberg<br />
22.02. 19.30 Uhr Geräteprüfung (Feuerwehrgerätehaus)<br />
Peter Merkl<br />
Erster Bürgermeister<br />
Jeden 1. Freitag des Monats Besprechung anstehender Themen<br />
für die Aktiven um 20.00 Uhr im Schulungsraum (Änderungen vorbehalten).<br />
FFW <strong>Immenreuth</strong><br />
01.02. Öffentliche 19.30 Uhr Bekanntmachung<br />
Unterrichtsabend<br />
15.02.<br />
Schöffenwahl<br />
19.30 Uhr<br />
Bayern <strong>2013</strong><br />
Unterrichtsabend<br />
Kurzfristige Änderungen sind aus dienstlichen Gründen möglich,<br />
bitte Aushang, Internetseite und Tagespresse beachten.<br />
FFW Punreuth<br />
01.02. 19.30 Uhr Quartalsversammlung<br />
<strong>Februar</strong><br />
Theorie TF (Uhrzeit nach Absprache)<br />
Bitte Aushang beachten! Änderungen vorbehalten.<br />
Bergwacht Bereitschaft Tannenberg<br />
01.02. Winterrettung<br />
Vorbereitung Eignungstest Winter<br />
Referent: Herbert Brunner<br />
03.02. Winterrettung - Übung<br />
Akja fahren, Funkverkehr<br />
Treffpunkt um 10.00 Uhr an der Talstation<br />
15.02. Jahreshauptversammlung<br />
mit Neuwahlen und Ehrungen<br />
IM BAYERISCHEN ROTEN KREUZ<br />
Regelverhalten<br />
Der Schnee ist am der Fahrbahn zugekehrten Rand so zu lagern,<br />
dass Fußgänger - wie auch der Fahrzeugverkehr - nicht über Gebühr<br />
beeinträchtigt werden. Das Verbringen von Eis und Schnee<br />
von Privatgrundstücken auf öffentliche Verkehrsflächen ist verboten.<br />
Den Räumfahrzeugen wird die Arbeit durch an den Straßen abgestellte<br />
Fahrzeuge erheblich erschwert. Die Fahrzeughalter werden<br />
dringend gebeten, geeignete, den Winterdienst nicht beeinträchtigende<br />
Stellplätze zu suchen.<br />
Ihre Mitbürger und Mitbürgerinnen danken es Ihnen bestimmt! Die<br />
Gemeinde dankt Ihnen ebenfalls!<br />
Rückschnitt überhängender Äste und Sträucher<br />
an öffentlichen Straßen und Wegen<br />
Bei Straßenkontrollen fällt immer wieder auf, dass bei vielen Anliegergrundstücken<br />
übergewachsene Äste und Sträucher den Fahrverkehr,<br />
den Fußgängerverkehr sowie die Sichtbarkeit aufgestellter<br />
Verkehrszeichen beeinträchtigen.<br />
Die Gemeinde <strong>Immenreuth</strong> weist deshalb darauf hin, dass die<br />
Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten gem. § 29<br />
des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) verpflichtet<br />
sind, die an öffentlichen Straßen und Wegen stehenden<br />
Bäume und Sträucher stets so zurück zu schneiden, dass sie weder<br />
in den Lichtraum einer Straße oder eines Weges hineinragen,<br />
noch sonst die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs behindern.<br />
Im Geh-/Radwegbereich muss dazu eine Durchgangshöhe von<br />
mindestens 2,50 m und im Fahrbahnbereich von mindestens 4,50<br />
m gewährleistet werden. Im unmittelbaren Geh- und Fahrbereich<br />
einer Straße sind die Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze<br />
zurück zu schneiden. Die Grundstücksgrenze darf<br />
sowohl bei bebauten als auch bei nicht bebauten Grundstücken<br />
nicht überragt werden. In Kreuzungsbereichen sind die Sträucher,<br />
Hecken etc. so weit zurück zu schneiden, dass der Kreuzungsbereich<br />
uneingeschränkt eingesehen werden kann. Die betreffenden<br />
Eigentümer und Besitzer werden gebeten, entsprechend den obigen<br />
Ausführungen, die erforderlichen Arbeiten durchzuführen. Auf<br />
die nachfolgenden Ausführungen zum sog. Lichtraumprofil wird<br />
hingewiesen.<br />
Räum- und Streupflicht während der Winterzeit<br />
Bitte und Erinnerung an alle Grundstücksbesitzer<br />
Die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde <strong>Immenreuth</strong> räumen und<br />
streuen im Regelfall auch die an den Anwesen liegenden Gehsteige<br />
und Gehbahnen, an allen Wochentagen. Dies wird im Bedarfsfall<br />
auch mehrmals täglich wiederholt, um Gefahren für Leben und<br />
Gesundheit so weit wie möglich zu begrenzen und, am besten,<br />
zu vermeiden. Als Streugut wird im Regelfall Streusalz, erforderlichenfalls<br />
auch einmal Splitt, verwendet.<br />
Aber nicht immer können die Räum- und Streuarbeiten zur gleichen<br />
Zeit und überall ausgeführt werden. Zum einen, weil die Kapazitäten<br />
manchmal nicht ausreichen, oder weil der Schneefall<br />
oder Eisregen zu heftig war, oder weil das Räum- und Streugerät<br />
überraschend defekt geworden ist, usw.<br />
Mit dem Lichtraumprofil wird einerseits der „lichte Raum“ vorgeschrieben,<br />
der auf dem Fahr- oder Gehweg von Gegenständen freizuhalten<br />
ist, so auch von überhängenden Ästen und Sträuchern.<br />
244 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>