Amtsblatt - Gemeinde Bobenheim-Roxheim
Amtsblatt - Gemeinde Bobenheim-Roxheim
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<strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong> Seite 2<br />
– der Ersatzneubau nach Abriss.<br />
Das Antragsformular ist abrufbar unter:<br />
www.isb.rlp.de oder erhältlich bei der Kreisverwaltung<br />
Ludwigshafen, Europaplatz 5, 67063<br />
Ludwigshafen, Frau Blaufuß, Tel.: 0621 / 5909<br />
440 oder Frau Fiederer, Tel.: 0621 / 5909 444.<br />
Ansprechpartner bei der ISB:<br />
Herr Michael Back, Tel.: 06131 / 6172-1640<br />
Frau Sabine Mikic, Tel.: 06131 / 6172-1746<br />
Frau Alexandra Wüst, Tel.: 06131 / 6172-1764<br />
Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen<br />
In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz<br />
wird die Modernisierung von Mietwohnungen<br />
gefördert.<br />
Gefördert werden Eigentümer von Mietwohnungen<br />
und dinglich Nutzungsberechtigte, wenn sie<br />
dauerhaft die Lasten der Modernisierung tragen.<br />
Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen<br />
(Zinsgarantiedarlehen) von der Hausbank<br />
oder mit Investitionszuschüssen (nur für bestimmte<br />
Maßnahmen).<br />
Gefördert werden unter anderem<br />
– Energiesparende Maßnahmen,<br />
– Maßnahmen zur Nutzung alternativer und<br />
regenerativer Energien,<br />
– Alten- und behindertengerechte Maßnahmen,<br />
– Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen<br />
für das Wohnen im Alter dienen,<br />
– die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts,<br />
– die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen<br />
Wohnverhältnisse.<br />
Anträge auf Förderung durch einen Investitionszuschuss<br />
sind vor Beginn der Modernisierungsarbeiten<br />
bei der Kreisverwaltung Ludwigshafen,<br />
Europaplatz 5, 67063, Frau Blaufuß, Tel.: 0621 /<br />
5909 440 oder Frau Fiederer, Tel.: 0621 / 5909<br />
444, zu stellen. Dort erfolgt auch eine eingehende<br />
Beratung.<br />
Anträge auf Förderung mit einem zinsverbilligten<br />
Darlehen stellen Sie, ebenfalls vor Maßnahmenbeginn,<br />
bei Ihrer Hausbank.<br />
Ansprechpartner bei der ISB:<br />
Herr Michael Back, Tel.: 06131 / 6172-1640<br />
Frau Sabine Mikic, Tel.: 06131 / 6172-1746<br />
Förderung des Baus von Mietwohnungen<br />
Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale<br />
Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen<br />
des Landes unterstützt die ISB den<br />
Bau von Mietwohnungen.<br />
Im Vorfeld ihrer Entscheidung berät sie den Bauherrn<br />
sowohl beim Neubau als auch bei Umbau,<br />
Umwandlung, Ausbau und Erweiterung von Wohnungen.<br />
Impressum<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen<br />
Teil: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong>,<br />
Bürgermeister Manfred Gräf, Rathausplatz 1,<br />
67240 <strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong>, Tel. 06239/939-0,<br />
Telefax 06239/939-299.<br />
Verantwortlich für Nachrichten u. Hinweise:<br />
Christine Amann, amtsblatt@bobenheim-roxheim.de<br />
Für den Anzeigenteil: Rainer Zais, Fieguth-Amtsblätter,<br />
SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-<br />
GmbH, Niederlassung Friedrichstraße 59, 67433<br />
Neustadt, Telefon 06321 3939-60, Fax 06321<br />
3939-66, e-mail: anzeigen@amtsblatt.net.<br />
Druck: Greiserdruck GmbH, Rastatt.<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint wöchentlich und wird<br />
kostenlos allen Haushaltungen durch den Verlag<br />
zugestellt. Einzelstücke können bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
und dem Verlag bezogen werden.<br />
Redaktionsschluß: montags 12.00 Uhr.<br />
Anzeigenschluß im Verlag: dienstags 12.00 Uhr.<br />
Die Förderung erfolgt in den Programmen<br />
– Neubau von Wohnungen für Haushalte mit<br />
geringem Einkommen und für Haushalte über<br />
der Einkommensgrenze,<br />
– Neubau von Wohnungen des Betreuten Wohnens.<br />
Gefördert werden Investoren die preiswerte Mietwohnungen<br />
errichten. Die Mieterhaushalte dürfen<br />
bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.<br />
Gefördert wird mit niedrig verzinslichen Baudarlehen<br />
und Zusatzdarlehen, wenn bestimmte Voraussetzungen<br />
eingehalten werden. Gefördert<br />
wird die Errichtung von Mietwohnungen, die<br />
bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten.<br />
Die Baukosten (Gesamtkosten ohne<br />
Grundstücks- und Erschließungskosten) dürfen<br />
1.500 EUR je m² Wohnfläche nicht übersteigen.<br />
Das Bauvorhaben ist vor Baubeginn bei der Kreisverwaltung<br />
Ludwigshafen anzumelden.<br />
Bauherren, deren Bauvorhaben im Mietwohnungsbauprogramm<br />
berücksichtigt worden sind,<br />
können den Förderantrag bei der ISB einreichen.<br />
Mit dem Bau darf grundsätzlich erst nach Zusage<br />
der Fördermittel begonnen werden.<br />
Ansprechpartner bei der ISB:<br />
Herr Michael Back, Tel.: 06131 / 6172-1640<br />
Frau Sabine Mikic, Tel.: 06131 / 6172-1746<br />
Vermessungs- und<br />
Katasterämter<br />
Im September 2012 wurden die Vermessungsund<br />
Katasterämter Vorderpfalz und Landau in der<br />
Pfalz zu dem Vermessungs- und Katasteramt<br />
Rheinpfalz zusammengefasst. Der Amtssitz wurde<br />
nach 76829 Landau in der Pfalz, Pestalozzistraße<br />
4 gelegt. Neben dem Dienstort in Landau bestehen<br />
derzeit noch Dienststellen in 67433 Neustadt<br />
an der Weinstraße, Exterstraße 4 und in 67061<br />
Ludwigshafen am Rhein, Rubensstraße 2. An allen<br />
Dienststellen ist die Servicestelle von Montag bis<br />
Freitag von 8:00 h bis 13:00 h sowie nach Vereinbarung<br />
geöffnet.<br />
Zum 6. Mai 2013 erhält das Vermessungs- und<br />
Katasteramt Rheinpfalz eine gemeinsame Telefonnummer.<br />
Sie erreichen uns unter der Rufnummer:<br />
06341 149-0 oder per E-Mail unter vermkarpf@vermkv.rlp.de.<br />
Gleichzeitig ändern sich die Durchwahlnummern<br />
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />
Bitte besuchen Sie auch unsere Internetseite unter<br />
http://www.vermkv.rlp.de/index.php?id=rheinpfalz.<br />
Beitragsbescheide Wiederkehrende<br />
Straßenausbaubeiträge<br />
für 2012<br />
In Kürze erhalten Sie die Beitragsbescheide der<br />
wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge für das<br />
Abrechnungsjahr 2012.<br />
Bei der Abrechnung werden die in dem Abrechnungsjahr<br />
angefallenen Investitionskosten – hierunter<br />
fallen die Planungskosten sowie die Bauausgaben<br />
– nach Abzug eines 40%-igen <strong>Gemeinde</strong>anteils<br />
auf die gesamten beitragspflichtigen<br />
Grundstücksflächen umgelegt. Eine Aussage über<br />
die Höhe des Beitragssatzes ist derzeit nicht möglich,<br />
da dieser aufgrund der satzungsgemäß festgelegten<br />
Abrechnungsart („Spitzabrechnung“)<br />
jedes Jahr differiert und erst bei der Bescheiderstellung<br />
ermittelt wird.<br />
Unsere Satzung enthält die Regelung, zurückliegende<br />
Eigentümerwechsel bei den Bescheiden zu<br />
berücksichtigen. Dies ist sehr zeitaufwändig für<br />
die Verwaltung, aber kundenfreundlich für die<br />
betroffenen Bürger. Deshalb mussten entsprechend<br />
dieser Satzungsregelung für die vorangegangenen<br />
Jahre diverse Eigentumsänderungen<br />
und Änderungen bezüglich der sog. Verschonungsregelung<br />
nach § 13 der „Satzung zur Erhebung<br />
wiederkehrender Beiträgen für den Ausbau<br />
von Verkehrsanlagen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bobenheim</strong>-<br />
<strong>Roxheim</strong> vom 06.07.2007“ (im Internet unter<br />
www.bobenheim-roxheim.de/ausbaubeitragssatzung<br />
abrufbar) vorgenommen werden. Dies ist<br />
besonders bei Wohnungseigentum nicht immer<br />
lückenlos möglich gewesen. In solchen Fällen<br />
werden wir bei Vorlage nachweisender Dokumente<br />
die notwendigen Änderungen vornehmen;<br />
hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Michalek,<br />
Zimmer 204, Tel.-Nr. 06239-939 1204.<br />
Für die Fälle, bei denen gegen die Feststellungsbescheide<br />
Widersprüche eingelegt wurden, gelten<br />
die nun ergehenden Beitragsbescheide als