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Amtsblatt - Gemeinde Bobenheim-Roxheim

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<strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong> Seite 2<br />

– der Ersatzneubau nach Abriss.<br />

Das Antragsformular ist abrufbar unter:<br />

www.isb.rlp.de oder erhältlich bei der Kreisverwaltung<br />

Ludwigshafen, Europaplatz 5, 67063<br />

Ludwigshafen, Frau Blaufuß, Tel.: 0621 / 5909<br />

440 oder Frau Fiederer, Tel.: 0621 / 5909 444.<br />

Ansprechpartner bei der ISB:<br />

Herr Michael Back, Tel.: 06131 / 6172-1640<br />

Frau Sabine Mikic, Tel.: 06131 / 6172-1746<br />

Frau Alexandra Wüst, Tel.: 06131 / 6172-1764<br />

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen<br />

In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz<br />

wird die Modernisierung von Mietwohnungen<br />

gefördert.<br />

Gefördert werden Eigentümer von Mietwohnungen<br />

und dinglich Nutzungsberechtigte, wenn sie<br />

dauerhaft die Lasten der Modernisierung tragen.<br />

Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen<br />

(Zinsgarantiedarlehen) von der Hausbank<br />

oder mit Investitionszuschüssen (nur für bestimmte<br />

Maßnahmen).<br />

Gefördert werden unter anderem<br />

– Energiesparende Maßnahmen,<br />

– Maßnahmen zur Nutzung alternativer und<br />

regenerativer Energien,<br />

– Alten- und behindertengerechte Maßnahmen,<br />

– Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen<br />

für das Wohnen im Alter dienen,<br />

– die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts,<br />

– die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen<br />

Wohnverhältnisse.<br />

Anträge auf Förderung durch einen Investitionszuschuss<br />

sind vor Beginn der Modernisierungsarbeiten<br />

bei der Kreisverwaltung Ludwigshafen,<br />

Europaplatz 5, 67063, Frau Blaufuß, Tel.: 0621 /<br />

5909 440 oder Frau Fiederer, Tel.: 0621 / 5909<br />

444, zu stellen. Dort erfolgt auch eine eingehende<br />

Beratung.<br />

Anträge auf Förderung mit einem zinsverbilligten<br />

Darlehen stellen Sie, ebenfalls vor Maßnahmenbeginn,<br />

bei Ihrer Hausbank.<br />

Ansprechpartner bei der ISB:<br />

Herr Michael Back, Tel.: 06131 / 6172-1640<br />

Frau Sabine Mikic, Tel.: 06131 / 6172-1746<br />

Förderung des Baus von Mietwohnungen<br />

Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale<br />

Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen<br />

des Landes unterstützt die ISB den<br />

Bau von Mietwohnungen.<br />

Im Vorfeld ihrer Entscheidung berät sie den Bauherrn<br />

sowohl beim Neubau als auch bei Umbau,<br />

Umwandlung, Ausbau und Erweiterung von Wohnungen.<br />

Impressum<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen<br />

Teil: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong>,<br />

Bürgermeister Manfred Gräf, Rathausplatz 1,<br />

67240 <strong>Bobenheim</strong>-<strong>Roxheim</strong>, Tel. 06239/939-0,<br />

Telefax 06239/939-299.<br />

Verantwortlich für Nachrichten u. Hinweise:<br />

Christine Amann, amtsblatt@bobenheim-roxheim.de<br />

Für den Anzeigenteil: Rainer Zais, Fieguth-Amtsblätter,<br />

SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-<br />

GmbH, Niederlassung Friedrichstraße 59, 67433<br />

Neustadt, Telefon 06321 3939-60, Fax 06321<br />

3939-66, e-mail: anzeigen@amtsblatt.net.<br />

Druck: Greiserdruck GmbH, Rastatt.<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint wöchentlich und wird<br />

kostenlos allen Haushaltungen durch den Verlag<br />

zugestellt. Einzelstücke können bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

und dem Verlag bezogen werden.<br />

Redaktionsschluß: montags 12.00 Uhr.<br />

Anzeigenschluß im Verlag: dienstags 12.00 Uhr.<br />

Die Förderung erfolgt in den Programmen<br />

– Neubau von Wohnungen für Haushalte mit<br />

geringem Einkommen und für Haushalte über<br />

der Einkommensgrenze,<br />

– Neubau von Wohnungen des Betreuten Wohnens.<br />

Gefördert werden Investoren die preiswerte Mietwohnungen<br />

errichten. Die Mieterhaushalte dürfen<br />

bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.<br />

Gefördert wird mit niedrig verzinslichen Baudarlehen<br />

und Zusatzdarlehen, wenn bestimmte Voraussetzungen<br />

eingehalten werden. Gefördert<br />

wird die Errichtung von Mietwohnungen, die<br />

bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten.<br />

Die Baukosten (Gesamtkosten ohne<br />

Grundstücks- und Erschließungskosten) dürfen<br />

1.500 EUR je m² Wohnfläche nicht übersteigen.<br />

Das Bauvorhaben ist vor Baubeginn bei der Kreisverwaltung<br />

Ludwigshafen anzumelden.<br />

Bauherren, deren Bauvorhaben im Mietwohnungsbauprogramm<br />

berücksichtigt worden sind,<br />

können den Förderantrag bei der ISB einreichen.<br />

Mit dem Bau darf grundsätzlich erst nach Zusage<br />

der Fördermittel begonnen werden.<br />

Ansprechpartner bei der ISB:<br />

Herr Michael Back, Tel.: 06131 / 6172-1640<br />

Frau Sabine Mikic, Tel.: 06131 / 6172-1746<br />

Vermessungs- und<br />

Katasterämter<br />

Im September 2012 wurden die Vermessungsund<br />

Katasterämter Vorderpfalz und Landau in der<br />

Pfalz zu dem Vermessungs- und Katasteramt<br />

Rheinpfalz zusammengefasst. Der Amtssitz wurde<br />

nach 76829 Landau in der Pfalz, Pestalozzistraße<br />

4 gelegt. Neben dem Dienstort in Landau bestehen<br />

derzeit noch Dienststellen in 67433 Neustadt<br />

an der Weinstraße, Exterstraße 4 und in 67061<br />

Ludwigshafen am Rhein, Rubensstraße 2. An allen<br />

Dienststellen ist die Servicestelle von Montag bis<br />

Freitag von 8:00 h bis 13:00 h sowie nach Vereinbarung<br />

geöffnet.<br />

Zum 6. Mai 2013 erhält das Vermessungs- und<br />

Katasteramt Rheinpfalz eine gemeinsame Telefonnummer.<br />

Sie erreichen uns unter der Rufnummer:<br />

06341 149-0 oder per E-Mail unter vermkarpf@vermkv.rlp.de.<br />

Gleichzeitig ändern sich die Durchwahlnummern<br />

aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />

Bitte besuchen Sie auch unsere Internetseite unter<br />

http://www.vermkv.rlp.de/index.php?id=rheinpfalz.<br />

Beitragsbescheide Wiederkehrende<br />

Straßenausbaubeiträge<br />

für 2012<br />

In Kürze erhalten Sie die Beitragsbescheide der<br />

wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge für das<br />

Abrechnungsjahr 2012.<br />

Bei der Abrechnung werden die in dem Abrechnungsjahr<br />

angefallenen Investitionskosten – hierunter<br />

fallen die Planungskosten sowie die Bauausgaben<br />

– nach Abzug eines 40%-igen <strong>Gemeinde</strong>anteils<br />

auf die gesamten beitragspflichtigen<br />

Grundstücksflächen umgelegt. Eine Aussage über<br />

die Höhe des Beitragssatzes ist derzeit nicht möglich,<br />

da dieser aufgrund der satzungsgemäß festgelegten<br />

Abrechnungsart („Spitzabrechnung“)<br />

jedes Jahr differiert und erst bei der Bescheiderstellung<br />

ermittelt wird.<br />

Unsere Satzung enthält die Regelung, zurückliegende<br />

Eigentümerwechsel bei den Bescheiden zu<br />

berücksichtigen. Dies ist sehr zeitaufwändig für<br />

die Verwaltung, aber kundenfreundlich für die<br />

betroffenen Bürger. Deshalb mussten entsprechend<br />

dieser Satzungsregelung für die vorangegangenen<br />

Jahre diverse Eigentumsänderungen<br />

und Änderungen bezüglich der sog. Verschonungsregelung<br />

nach § 13 der „Satzung zur Erhebung<br />

wiederkehrender Beiträgen für den Ausbau<br />

von Verkehrsanlagen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bobenheim</strong>-<br />

<strong>Roxheim</strong> vom 06.07.2007“ (im Internet unter<br />

www.bobenheim-roxheim.de/ausbaubeitragssatzung<br />

abrufbar) vorgenommen werden. Dies ist<br />

besonders bei Wohnungseigentum nicht immer<br />

lückenlos möglich gewesen. In solchen Fällen<br />

werden wir bei Vorlage nachweisender Dokumente<br />

die notwendigen Änderungen vornehmen;<br />

hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Michalek,<br />

Zimmer 204, Tel.-Nr. 06239-939 1204.<br />

Für die Fälle, bei denen gegen die Feststellungsbescheide<br />

Widersprüche eingelegt wurden, gelten<br />

die nun ergehenden Beitragsbescheide als

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