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Dokument_1.pdf (603 KB) - OPUS Würzburg - Universität Würzburg

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Was vom europäischen Projekt übrigbleibt… 11<br />

Mitgliedstaaten Kräfte der Desintegration und mithin des Zerfalls der EU freisetzt, wird an<br />

späterer Stelle diskutiert (vgl. Punkt 4).<br />

2.3 Eurorettung und EU-Institutionen: Mehr Intergouvernementalismus<br />

Mit dem neuen Lenkungsgremium der Eurozone ist eine weitere Dimension der Veränderungen<br />

im EU-Gefüge angesprochen, die durch die gemeinsamen Anstrengungen zur Rettung der<br />

Währungsunion angestoßen wurden, und die ebenfalls als Kollateralschaden der Euro-Rettung<br />

gewertet werden muss: So ist letzthin eine Aufwertung der intergouvernementalen Entscheidungsmethode<br />

erfolgt, die mit einer latenten Abwertung der supranationalen Ebene in der EU<br />

verknüpft ist. Unter Intergouvernementalismus wird eine Integrationsmethode verstanden, die<br />

weitgehend auf der Zusammenarbeit und gemeinsamen Führungs- und Beschlussarbeit der<br />

EU-Mitgliedstaaten, insbesondere ihrer Staats- und Regierungschefs beruht (zur theoretischen<br />

Fundierung des Intergouvernementalismus vgl. Bieling/Lerch 2006, S. 91–116; Rüger 2012,<br />

S. 110–113). Diese Integrationsmethode ist von der sog. Gemeinschaftsmethode zu unterscheiden,<br />

die im Rahmen des institutionellen Dreiecks der EU unter präzisen Vorgaben der<br />

Verträge Kompetenzen ausübt und Politik gestaltet. Die Tatsache, dass Rat und Europäischer<br />

Rat im Geltungsbereich der Gemeinschaftsmethode inhärenter Bestandteil des institutionellen<br />

Dreiecks der EU sind und dort (lediglich) das intergouvernementale „Element“, nicht aber die<br />

intergouvernementale „Methode“ verkörpern, wird oft verkannt und führt zu vielfältigen<br />

Verwirrungen.<br />

Zuletzt wurde im Lissabon-Vertrag eine neue Machtbalance im institutionellen Dreieck<br />

der EU gefunden mit einer beträchtlichen Aufwertung des Europäischen Parlaments einerseits,<br />

das im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gemäß Art. 289 sowie 294<br />

AEUV nun als dem Rat gleichberechtigter Gesetzgeber fungiert, und andererseits dem Bedeutungszuwachs,<br />

den der Europäische Rat im Allgemeinen und insbesondere durch die Schaffung<br />

des neuen Amtes des ständigen Präsidenten dieses Gremiums erfahren hat (vgl. Art 15<br />

EUV). Seit Lissabon aber haben sich – krisenbedingt – bereits wieder Neuerungen ergeben,<br />

die in der Tendenz mehr Intergouvernementalismus bedeuten. Um Missverständnissen vorzubeugen:<br />

Die jüngsten Verschiebungen in der institutionellen Machtbalance sind zum einen<br />

nicht per Vertragsreform für die gesamte EU erfolgt, sondern haben sich durch verschiedene<br />

Beschlüsse des Europäischen Rats auf Ebenen unterhalb des Primärrechts ergeben. Und zweitens<br />

beziehen sie sich – wie im Falle des VSKS nebst Fiskalpakt und des Euro-Plus-Paktes –<br />

vorrangig auf die Euro-Zone. Das Beispiel des VSKS veranschaulicht aber deutlich die Gefahr,<br />

dass Reformunfähigkeit in der Gesamt-EU zu Abkommen außerhalb dieses Rahmens in<br />

Form zwischenstaatlicher Verträge führt, was zwangsläufig den Intergouvernementalismus<br />

weiter aufwertet.<br />

Woran konkret lässt sich der hier unterstellte Trend zu mehr Intergouvernementalismus<br />

festmachen? An erster Stelle ist hier das bereits erwähnte neue Format der Euro-Gipfel zu<br />

nennen; hierzu heißt es in Art. 12 des Fiskalpaktes: „Die Staats- und Regierungschefs der

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