FahrRad! FahrRad! - beim ADFC
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PRESSETOUR<br />
in Bergisch Gladbach<br />
Im November trafen sich der <strong>ADFC</strong> und ein Presseteam<br />
des Kölner Stadt-Anzeigers, Lokalredaktion<br />
RheinBerg, im Stadtzentrum von Bergisch Gladbach<br />
zu einer Mängel- und Informationstour in Sachen<br />
Radverkehr.<br />
Nach einigen Besichtigungen vor Ort stellen wir<br />
schnell fest, dass in Bergisch Gladbach vieles im Argen<br />
liegt. So sind die bisherigen Aufhebungen der<br />
benutzungspflichtigen Radwege entlang der Hauptverkehrsachsen<br />
(z.B. Mülheimer Straße) als solche<br />
den Verkehrsteilnehmern nicht vermittelt worden.<br />
Also hupen Autos die Fahrräder von der Fahrbahn –<br />
ohne zu wissen, dass diese sich regelkonform verhalten:<br />
denn sie müssen den Radweg neben der<br />
Fahrbahn nun nicht mehr benutzen.<br />
Nächstes Beispiel war eine größere Baumaßnahme<br />
im Kreuzungsbereich einer vor allem von Schulkindern<br />
stark frequentierten Route im Bereich der<br />
Dellbrücker Str./ Franz-Heider-Str. in Hand. Die dortigen<br />
Baustellenmaßnahmen zur geänderten Verkehrsführung<br />
berücksichtigten ausschließlich den<br />
Kfz-Verkehr, die handtuchbreiten und immer noch<br />
benutzungspflichtigen Radwege waren gesperrt,<br />
ohne Ausweichmöglichkeiten für den Radverkehr bereitzuhalten.<br />
An der Baustellenampel mussten Fußgänger<br />
bis zu 2 Min. auf ihr „Grün“ warten – und bekamen<br />
dies auch erst nach Anforderung. Hinzu kam<br />
auch eine nicht mehr regelkonforme Ausweisung eines<br />
benutzungspflichtigen Radweges in beide Richtungen<br />
(Gefällestrecke!) in einer Tempo-30-Zone.<br />
Seit 15 Jahren nicht mehr erlaubt: Ausweisung benutzungspflichtiger<br />
Radwege in Tempo-30-Zonen<br />
Ein weiteres Beispiel war die Radverkehrsführung<br />
am inzwischen mehrmals umgestalteten Verkehrsknoten<br />
„An der Gohrsmühle“. Hier müssen über Zebrastreifen<br />
– fahrend also ohne Vorfahrt – vier bzw.<br />
Angeordnete Gefahr für den Radverkehr: Zweirichtungsradweg<br />
innerorts auf einer Gefällestrecke<br />
fünf Fahrspuren gequert werden, um anschließend<br />
festzustellen: Die Durchfahrt durch die – im ersten<br />
Bereich großräumig gestalteten und recht schwach<br />
fußgängerfrequentierten – Fußgängerzone ist verboten.<br />
Die Polizei hatte hier schon des Öfteren Bußgelder<br />
an Radler verhängt. Also nutzen viele Radler die<br />
Gelegenheit, entgegen der Fahrtrichtung auf dem<br />
links liegenden Radweg ins Zentrum zu gelangen,<br />
was jedoch ebenso wenig StVO-konform und weitaus<br />
gefährlicher ist als die Durchfahrt im gesperrten<br />
Bereich.<br />
Abschließend beantworteten wir noch Fragen zu<br />
unserem Verband und zur regionalen Radverkehrspolitik.<br />
Und mussten feststellen, dass mit zwei größeren<br />
Artikeln zeitnah in der Printausgabe unsere<br />
Anliegen recht zufriedenstellend wiedergegeben<br />
wurden. Von den entfernter liegenden Lokalredaktionen<br />
im Bergischen Land würden wir uns auch eine<br />
solche Aufmerksamkeit wünschen, doch hierfür benötigen<br />
wir dringend Ihre Unterstützung und Ihr Engagement<br />
vor Ort. <br />
NORBERT SCHMIDT<br />
315<br />
Köln und Umgebung<br />
<strong>FahrRad</strong>! I/2013