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FahrRad! FahrRad! - beim ADFC

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PRESSETOUR<br />

in Bergisch Gladbach<br />

Im November trafen sich der <strong>ADFC</strong> und ein Presseteam<br />

des Kölner Stadt-Anzeigers, Lokalredaktion<br />

RheinBerg, im Stadtzentrum von Bergisch Gladbach<br />

zu einer Mängel- und Informationstour in Sachen<br />

Radverkehr.<br />

Nach einigen Besichtigungen vor Ort stellen wir<br />

schnell fest, dass in Bergisch Gladbach vieles im Argen<br />

liegt. So sind die bisherigen Aufhebungen der<br />

benutzungspflichtigen Radwege entlang der Hauptverkehrsachsen<br />

(z.B. Mülheimer Straße) als solche<br />

den Verkehrsteilnehmern nicht vermittelt worden.<br />

Also hupen Autos die Fahrräder von der Fahrbahn –<br />

ohne zu wissen, dass diese sich regelkonform verhalten:<br />

denn sie müssen den Radweg neben der<br />

Fahrbahn nun nicht mehr benutzen.<br />

Nächstes Beispiel war eine größere Baumaßnahme<br />

im Kreuzungsbereich einer vor allem von Schulkindern<br />

stark frequentierten Route im Bereich der<br />

Dellbrücker Str./ Franz-Heider-Str. in Hand. Die dortigen<br />

Baustellenmaßnahmen zur geänderten Verkehrsführung<br />

berücksichtigten ausschließlich den<br />

Kfz-Verkehr, die handtuchbreiten und immer noch<br />

benutzungspflichtigen Radwege waren gesperrt,<br />

ohne Ausweichmöglichkeiten für den Radverkehr bereitzuhalten.<br />

An der Baustellenampel mussten Fußgänger<br />

bis zu 2 Min. auf ihr „Grün“ warten – und bekamen<br />

dies auch erst nach Anforderung. Hinzu kam<br />

auch eine nicht mehr regelkonforme Ausweisung eines<br />

benutzungspflichtigen Radweges in beide Richtungen<br />

(Gefällestrecke!) in einer Tempo-30-Zone.<br />

Seit 15 Jahren nicht mehr erlaubt: Ausweisung benutzungspflichtiger<br />

Radwege in Tempo-30-Zonen<br />

Ein weiteres Beispiel war die Radverkehrsführung<br />

am inzwischen mehrmals umgestalteten Verkehrsknoten<br />

„An der Gohrsmühle“. Hier müssen über Zebrastreifen<br />

– fahrend also ohne Vorfahrt – vier bzw.<br />

Angeordnete Gefahr für den Radverkehr: Zweirichtungsradweg<br />

innerorts auf einer Gefällestrecke<br />

fünf Fahrspuren gequert werden, um anschließend<br />

festzustellen: Die Durchfahrt durch die – im ersten<br />

Bereich großräumig gestalteten und recht schwach<br />

fußgängerfrequentierten – Fußgängerzone ist verboten.<br />

Die Polizei hatte hier schon des Öfteren Bußgelder<br />

an Radler verhängt. Also nutzen viele Radler die<br />

Gelegenheit, entgegen der Fahrtrichtung auf dem<br />

links liegenden Radweg ins Zentrum zu gelangen,<br />

was jedoch ebenso wenig StVO-konform und weitaus<br />

gefährlicher ist als die Durchfahrt im gesperrten<br />

Bereich.<br />

Abschließend beantworteten wir noch Fragen zu<br />

unserem Verband und zur regionalen Radverkehrspolitik.<br />

Und mussten feststellen, dass mit zwei größeren<br />

Artikeln zeitnah in der Printausgabe unsere<br />

Anliegen recht zufriedenstellend wiedergegeben<br />

wurden. Von den entfernter liegenden Lokalredaktionen<br />

im Bergischen Land würden wir uns auch eine<br />

solche Aufmerksamkeit wünschen, doch hierfür benötigen<br />

wir dringend Ihre Unterstützung und Ihr Engagement<br />

vor Ort. <br />

NORBERT SCHMIDT<br />

315<br />

Köln und Umgebung<br />

<strong>FahrRad</strong>! I/2013

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