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<strong>FIS</strong> GRAND PRIX Skispringen<br />

32. SALVATORISCHE KLAUSEL<br />

Ist eine Bestimmung des vorliegenden VERTRAGS aufgr<strong>und</strong> geltenden Rechts<br />

ungültig oder <strong>und</strong>urchsetzbar, so ist sie zu streichen. Die übrigen Bestimmungen<br />

des VERTRAGS bleiben davon unberührt <strong>und</strong> müssen gegebenenfalls so<br />

geändert werden, dass der Sinn des vorliegenden VERTRAGS so weit wie möglich<br />

erhalten bleibt.<br />

33. ANWENDBARES RECHT UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT<br />

Der vorliegende VERTRAG unterliegt schweizerischem Recht.<br />

Jede Rechtsstreitigkeit, für die sich keine gütliche Beilegung finden lässt, wird<br />

ausschliesslich durch ein Verfahren vor dem Schiedsgericht für Sport (Court of<br />

Arbitration for Sport, CAS) in Lausanne entschieden. Das Verfahren wird gemäss<br />

den Vorschriften des Schiedsgerichts für Sport durchgeführt.<br />

Oberhofen, 12.06.2013<br />

INTERNATIONALER SKI VERBAND<br />

Gian Franco Kasper<br />

Präsident<br />

Sarah Lewis<br />

Generalsekretärin<br />

<strong>XXX</strong>, ………………………..……….<br />

<strong>XXX</strong><br />

<strong>XXX</strong><br />

<strong>XXX</strong><br />

<strong>XXX</strong>, ………………………..……….<br />

<strong>XXX</strong><br />

<strong>XXX</strong><br />

<strong>XXX</strong><br />

12.06.2013 Veranstaltervertrag <strong>XXX</strong> Seite 18 von 19

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