und XXX - FIS
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<strong>FIS</strong> GRAND PRIX Skispringen<br />
32. SALVATORISCHE KLAUSEL<br />
Ist eine Bestimmung des vorliegenden VERTRAGS aufgr<strong>und</strong> geltenden Rechts<br />
ungültig oder <strong>und</strong>urchsetzbar, so ist sie zu streichen. Die übrigen Bestimmungen<br />
des VERTRAGS bleiben davon unberührt <strong>und</strong> müssen gegebenenfalls so<br />
geändert werden, dass der Sinn des vorliegenden VERTRAGS so weit wie möglich<br />
erhalten bleibt.<br />
33. ANWENDBARES RECHT UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT<br />
Der vorliegende VERTRAG unterliegt schweizerischem Recht.<br />
Jede Rechtsstreitigkeit, für die sich keine gütliche Beilegung finden lässt, wird<br />
ausschliesslich durch ein Verfahren vor dem Schiedsgericht für Sport (Court of<br />
Arbitration for Sport, CAS) in Lausanne entschieden. Das Verfahren wird gemäss<br />
den Vorschriften des Schiedsgerichts für Sport durchgeführt.<br />
Oberhofen, 12.06.2013<br />
INTERNATIONALER SKI VERBAND<br />
Gian Franco Kasper<br />
Präsident<br />
Sarah Lewis<br />
Generalsekretärin<br />
<strong>XXX</strong>, ………………………..……….<br />
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12.06.2013 Veranstaltervertrag <strong>XXX</strong> Seite 18 von 19