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Kraftfahrt-Bundesamt<br />

D-24932 Flensburg<br />

-5-<br />

ABE Nr. 45174<br />

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen<br />

ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft<br />

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,<br />

die Felgengröße,<br />

die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades,<br />

das Herstelldatum (Monat, Jahr),<br />

das Typzeichen und<br />

die Einpreßtiefe<br />

anzubringen.<br />

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen-<br />

und Außendurchmesser zu kennzeichnen.<br />

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der<br />

Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr des Technischen<br />

Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom<br />

14.12.2001 festgehaltenen Angaben.<br />

Das zurückgegebene Muster ist so aufzubewahren, daß es noch fünf<br />

Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen<br />

werden kann.<br />

Flensburg, 17.01.2002<br />

Im Auftrag<br />

Anlage:<br />

(Asmussen)<br />

1 Abnahmebestätigung<br />

1 Gutachten<br />

401<br />

KRAFTFAHRT-BUNDESAMT

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