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Bekanntmachung Bekanntmachung Urlaubszeit ... - Memmelsdorf

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<strong>Memmelsdorf</strong> - 2 - Nr. 16/13<br />

Öffnungszeiten der Gemeinde<br />

Montag und Dienstag .....................................8.00 – 12.00 Uhr<br />

................................................................und 13.30 – 15.00 Uhr<br />

Mittwoch .........................................................8.00 – 12.00 Uhr<br />

................................................................und 15.00 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag ......................................................8.00 – 12.00 Uhr<br />

Freitag .............................................................7.00 – 12.00 Uhr<br />

Telefonnummern/Adressen der Gemeinde<br />

Tel. ......................................................................09 51 / 4 09 60<br />

Fax ......................................................................09 51 / 40 96 96<br />

E-Mail: .............................................gemeinde@memmelsdorf.de<br />

Homepage: ...............................................www.memmelsdorf.de<br />

Rathaus: Rathausplatz 1, 96117 <strong>Memmelsdorf</strong>.<br />

Gemeinde <strong>Memmelsdorf</strong>, Postfach 1241, 96115 <strong>Memmelsdorf</strong><br />

Notruf bei Feuer .................................................................... 112<br />

(bitte nicht bei der örtlichen Feuerwehr anrufen)<br />

Kommunaler Notdienst am Wochenende<br />

und an Feiertagen: .......................................Tel. 0173/3965212<br />

(für Schäden an Straßen, Wasser- und Kanalleitungen sowie<br />

Umweltschäden, die sofort behoben werden müssen)<br />

Abfallentsorgung in unserer Gemeinde<br />

Der Landkreis hat auf dem Gelände des Kreisbauhofes zwischen<br />

<strong>Memmelsdorf</strong> und Pödeldorf einen Wertstoffhof eingerichtet.<br />

Dort können die privaten Haushalte und auch Kleingewerbetreibende<br />

ihre Wertstoffe abliefern.<br />

Der Wertstoffhof hat geöffnet:<br />

Sommerzeit: (31. März - 26. Okt. 2013)<br />

Mittwoch<br />

15.00-18.00 Uhr<br />

Freitag<br />

15.00-18.00 Uhr<br />

Samstag<br />

10.00-15.00 Uhr<br />

Winterzeit: (bis 30. März und ab 27. Okt. 2013)<br />

Mittwoch<br />

15.00-17.00 Uhr<br />

Freitag<br />

15.00-18.00 Uhr<br />

Samstag<br />

10.00-14.00 Uhr<br />

Auskünfte erteilt das Landratsamt Bamberg<br />

Tel. 0951/8 57 05<br />

In unregelmäßigen Zeitabständen werden im Mitteilungsblatt<br />

die Abfallarten mit ihrer Entsorgungsmöglichkeit bekannt<br />

gegeben. Holen Sie sich auch die Info-Broschüren bei der<br />

Gemeinde.<br />

Öffnungszeiten im Hallenbad Lichteneiche<br />

Sommer (Mai - Oktober):<br />

Montag.........................................................15.30 - 17.30 Uhr<br />

Dienstag bis Donnerstag..............................18.30 - 20.30 Uhr<br />

Winter (November - April):<br />

Montag.........................................................15.30 - 17.30 Uhr<br />

Dienstag bis Donnerstag..............................18.30 - 20.30 Uhr<br />

Samstag.......................................................10.00 - 14.00 Uhr<br />

Sonntag........................................................08.00 - 12.00 Uhr<br />

Zur Beantragung der Ausweisdokumente (Personalausweis,<br />

Reisepass oder Kinderreisepass) wird ein biometrisches<br />

Passbild benötigt. Dieses bitte bereits bei der Antragsstellung<br />

mitbringen. Die Lieferzeit für neue Ausweise beträgt ca. 2 - 3<br />

Wochen und für Reisepässe ca. 3 Wochen. Die Kinderreisepässe<br />

werden vom Einwohnermeldeamt selbst erstellt.<br />

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter 0951/4096-46 oder -45.<br />

Niederschrift über die öffentliche Sitzung<br />

des Gemeinderates <strong>Memmelsdorf</strong><br />

vom 20.03.2013<br />

(Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung<br />

durch den Gemeinderat)<br />

Erster Bürgermeister Bäuerlein eröffnet die Sitzung und stellt<br />

die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit<br />

fest.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Niederschrift;<br />

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom<br />

27.02.2013<br />

Gegen die Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.<br />

/ Gemeinderat Büttel kommt zur Sitzung./<br />

2. Vollzug des BayKiBIG;<br />

Aktualisierung der Bedarfsplanung für Kinder von<br />

0-14 Jahre<br />

Nach Art. 5 BayKiBiG sollen die Gemeinden gewährleisten,<br />

dass die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen und<br />

in Tagespflege rechtzeitig zur Verfügung stehen. Was als notwendig<br />

gilt, soll regelmäßig über eine Bedarfsfeststellung ermittelt<br />

werden, bei der die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern<br />

berücksichtigt sind.<br />

Art. 7 BayKiBiG fordert die Gemeinden auf, zu entscheiden,<br />

welchen Bedarf sie als notwendig anerkennt. Die Gemeinden<br />

haben die Entscheidung regelmäßig alle drei Jahre zu aktualisieren.<br />

Die letzte vollständige Bedarfsplanung stammt aus dem<br />

Jahr 2007. Ergänzungen im Krippenbereich wurde in den Jahren<br />

2010 und 2011 durchgeführt.<br />

In der Gemeinde <strong>Memmelsdorf</strong> wurde in Sachen Umsetzung<br />

der Bedarfsermittlung eine schriftliche Abfrage der jeweiligen<br />

Bedürfnisse bei dem betroffenen Personenkreis durchgeführt.<br />

Die Befragung des betroffenen Personenkreises erfolgte im<br />

Zeitraum 22.02.2013 bis zum Abgabeschluss am 08.03.2013.<br />

Aufgrund der durchgeführten Auswertung wurden in der Befragung<br />

alle Kinder berücksichtigt von der Geburt bis zum 14.<br />

Lebensjahr, wobei sich die Gesamtsumme auf 1263 Kinder und<br />

Jugendliche beläuft.<br />

1. Die notwendigen Planungsschritte Bestandsfeststellung,<br />

Bedürfniserhebung und Bedarfsfeststellung werden anhand<br />

von Grafiken vorgetragen.<br />

2. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung wurde den Fraktionen<br />

übermittelt und dem Gemeinderat im Sitzungsvortrag dargestellt<br />

und erläutert. Es stellt sich wie folgt dar:<br />

1. In der Auswertung ist festzustellen, dass die überwiegend<br />

positive Rückmeldung der Erziehungsberechtigten. mit dem<br />

pädagogischen Angebot in der Gemeinde <strong>Memmelsdorf</strong><br />

zufrieden sind.<br />

2. Plätze in der Kinderkrippe:<br />

Momentan werden 38 Krippenplätze in der Gemeinde vorgehalten.<br />

Dies entspricht einer Quote von ca. 27 % der ein und<br />

zweijährigen Kinder. Durch die Schaffung der bereits anerkannten<br />

12 Krippenplätze in Lichteneiche und durch das Angebot<br />

der altersgemischten Plätze in den Kindergärten wird die<br />

Quote auf ca. 53 % erhöht. Unter Berücksichtigung des festgestellten<br />

Bedarfs werden mindestens 12 weitere Betreuungsplätze<br />

in den Kinderkrippen benötigt. Dies sollte in erster Linie<br />

durch die Schaffung von 12 Plätzen in der KiTA St. Martin

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