04.02.2014 Aufrufe

4. Bürgerinformation - Stadtkontor

4. Bürgerinformation - Stadtkontor

4. Bürgerinformation - Stadtkontor

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Baulücken/Neubauten<br />

Gestalterische Sanierungsziele für Neubauten<br />

Im Gegensatz zu anderen Brandenburger Altstadtkernen gibt<br />

es in der Nauener Altstadt zahlreiche Baulücken, auch größere<br />

Brachflächen, die einer Neuordnung und im Regelfall einer<br />

Bebauung bedürfen. Schon in den letzten Jahren wurden einige<br />

Neubauvorhaben realisiert und vorbereitet, wo heute<br />

selbstkritisch eingeräumt werden muss, dass nicht alles als<br />

gelungen einzustufen ist.<br />

Aus diesen Erfahrungen haben die für die Sanierung Verantwortlichen<br />

gelernt und wollen künftig den Bauherren und<br />

Architekten die vorstehenden Gestaltungsleitlinien an die<br />

Hand geben. Dabei sollen durchaus Formensprachen einer<br />

Architektur des 21.Jahrhunderts mit modernen Materialien<br />

und zusätzlichen Elementen sichtbar werden.<br />

Der Neubau bietet gleichzeitig die Chance, moderne Grundrissanforderungen<br />

und technische Ausstattungen zu realisieren,<br />

die in historischen Gebäuden nicht ohne größeren Aufwand<br />

umzusetzen sind. Damit steht die Erwartung durch<br />

Angebotsvielfalt und Attraktivität, den Umbaudruck bei Einzeldenkmalen<br />

zu vermindern. Bei der Frage nach einer möglichen<br />

modernen Gestaltung und Neuakzentuierung sollte der Blick<br />

auch über das Nauener Stadtgebiet hinaus gewagt werden.<br />

Zahlreiche gelungene Beispiele finden sich überall.<br />

Garnstraße/Karl-Liebknecht-Straße in Potsdam-Babelsberg<br />

Im Zuge der Konkretisierung der Sanierungsziele für die Stadt<br />

Nauen (Neufassung der Sanierungssatzung) wurden die „Gestalterischen<br />

Sanierungsziele“ um einen Abschnitt zur Neubaugestaltung<br />

ergänzt. Die positiven Erfahrungen mit den „Gestalterischen<br />

Sanierungszielen“ bei der Sanierung, sollen auch auf<br />

den immer bedeutender werdenden Neubau übertragen werden.<br />

Eine Verbesserung des Ortsbildes durch den Erhalt historischer<br />

Bausubstanz ist nur möglich, wenn sich auch das Neubaugeschehen<br />

an möglichst einheitlichen Festlegungen orientiert<br />

und nicht vorbildliche Sanierungen durch unproportionale Neubaufassaden<br />

entwertet werden.<br />

Die gestalterischen Sanierungsziele sind bei baulichen Maßnahmen<br />

aller im Geltungsbereich befindlichen Gebäude anzuwenden.<br />

Für die Neubauten wurden folgende Einzelbestimmungen<br />

als gestalterische Sanierungsziele erarbeitet und festgelegt:<br />

• Die städtebauliche Kubatur eines Neubaus muss sich am<br />

historischen Bestand orientieren, im Zweifel unterordnen.<br />

• Neubauten sollen zwar nicht die historische Bebauung<br />

kopieren, aber durchaus die typischen Gestaltungselemente<br />

und Proportionen berücksichtigen.<br />

• Bei Neubaumaßnahmen ist das Gebäude in Traufstellung<br />

zum öffentlichen Verkehrsraum auszuführen, wobei die<br />

Traufseite bei Eckgebäuden der Straße zuzuordnen ist.<br />

• Bei der Überschreitung ehemaliger Flurstücksgrenzen, über<br />

alle Geschosse ist der Neubau durchgehend in Fassadenabschnitte,<br />

entsprechend der ehemaligen Grenzen zu gliedern.<br />

• Neubauten sind in der Regel mit Satteldächern in einer Neigung<br />

von 45 - 68 Grad auszuführen, wobei die Dacheindeckung<br />

einheitlich als keramische Ziegeleindeckung (Normalformat<br />

rot bis rotbraun) zu erfolgen hat.<br />

• Bei der Gestaltung der Fenster ist darauf zu achten, dass<br />

diese als stehende Formate ausgeführt werden und das auf<br />

eine axiale Anordnung geachtet wird. Dies ist auch bei der<br />

Realisierung von Gauben zu beachten.<br />

• Die Fassaden sind im Regelfall als Glattputz auszuführen.<br />

Die farbliche Gestaltung der Neubauten ist an dem Ortsüblichen<br />

zu orientieren. Materialimitierende Fassadenverkleidungen<br />

sind dabei unzulässig.<br />

• Neue Materialien (Stahl, Glas, Solarkollektoren) und Bauteile<br />

(Gauben, Balkone) sind zulässig wenn bei deren Verwendung<br />

darauf geachtet wird, dass diese, im Vergleich zu den<br />

historischen Gebäuden, den Straßenraum nicht dominieren.<br />

Kunststoffe oder Sichtbeton sind generell zu vermeiden.<br />

• Außenräume sind vorrangig mit historischen Materialien<br />

und Elementen zu gestalten. Gleichzeitig ist den Anforderungen<br />

an ein attraktives Wohnumfeld (z.B. Begrünungsmaßnahmen,<br />

Freiflächen und Fassaden) Rechnung zu tragen.<br />

Mauerstraße 19<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!