Antwort - Deutscher Bundestag
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Drucksache 17/13015 – 4 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />
nommen und die Auszahlung vor dem Putsch zugesagter und dann eingefrorener<br />
Gelder für den Kommunalentwicklungsfonds erfolgen.<br />
Die malische Regierung steht in der Verantwortung für die weitere Umsetzung<br />
der Roadmap. Deutschland ist bereit, weitere Implementierungsfortschritte zu<br />
honorieren. Die volle Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit, die<br />
auch Regierungsverhandlungen umfasst, ist aber erst wieder mit einer demokratisch<br />
gewählten malischen Regierung und damit nach der Durchführung freier<br />
und fairer Präsidentschafts- und Parlamentswahlen möglich.<br />
c) Wendet die Bundesregierung für die volle Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit<br />
andere Kriterien an als für die Unterstützung<br />
der militärische Ausbildungs- und Trainingsmission (EUTM) und der<br />
afrikanischen Unterstützungsmission (AFISMA), und wenn ja, warum?<br />
Die Kriterien für die Entwicklungszusammenarbeit sind zu unterscheiden von<br />
den Kriterien für die Unterstützung von EUTM und AFISMA, weil militärische<br />
Zusammenarbeit anders ansetzt als Entwicklungszusammenarbeit. Dennoch<br />
dienen diese verschiedenen Arten und Instrumente der Zusammenarbeit insgesamt<br />
den gleichen Zielen: Frieden, Sicherheit, Rückkehr zur verfassungsgemäßen<br />
Ordnung, gute Regierungsführung und nachhaltige Entwicklung Malis.<br />
d) Wie bewertet die Bundesregierung die politische Zusammenarbeit zwischen<br />
der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mali über den<br />
Zeitraum der letzten 15 Jahre, bzw. tut sie dies aktuell?<br />
Die Bundesregierung und die malische Regierung arbeiten seit Beginn der demokratischen<br />
Regierung Malis 1992 eng und im offenen Dialog zusammen.<br />
Eine Vielzahl gegenseitiger hochrangiger Besuche, so z. B. des Bundespräsidenten<br />
in Mali und der Besuch des malischen Präsidenten Amadou Toumani<br />
Touré in Berlin sind Ausdruck intensiver Kontakten auch auf Ebene der Staatsund<br />
Regierungschefs. Deutschland wird von Mali als wichtiger Partner und enger<br />
Freund angesehen.<br />
e) Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus gegebenenfalls für einzelne<br />
Projekte und Durchführungsmaßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?<br />
Die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit werden einvernehmlich<br />
zwischen Deutschland und Mali festgelegt und auf dieser Basis die durchzuführenden<br />
Projekte und Programme vereinbart. Im Prozess der schrittweisen Wiederaufnahme<br />
der Entwicklungszusammenarbeit werden wir gemeinsam mit der<br />
malischen Regierung und in Absprache mit anderen Gebern – auch im Kontext<br />
des geplanten „EU Joint Programming“ – notwendige Anpassungen der Entwicklungszusammenarbeit<br />
prüfen.<br />
f) Inwiefern hat die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit<br />
der letzten Jahre mit Mali einer kritischen Prüfung unterzogen, bei der<br />
auch menschenrechtliche Kriterien berücksichtigt wurden?<br />
Menschenrechte sind Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung<br />
überprüft ihre Entwicklungszusammenarbeit mit Mali laufend im<br />
Rahmen der strategischen Planung, Beauftragung, des Monitorings und der<br />
Evaluierung der Programme und Projekte in den Schwerpunkten der Zusammenarbeit.<br />
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Governance-Niveaus und der Entwicklungsorientierung<br />
ihrer Kooperationsländer überprüft die Bundesregierung