DIE ISEBEK LEBT… - Redaktionsbüro Mark Bloemeke
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Ratschlag<br />
Geschäftsraummiete in Hoheluft<br />
I ch<br />
lebe im Quartier. Ich wohne und<br />
arbeite hier, gehe hier einkaufen und<br />
essen. Meine Kinder gehen hier zur<br />
Schule. Und ich sehe immer neue<br />
Gewerbeimmobilien, Läden und Büros<br />
leer stehen. Niemand kann sich einen<br />
solch weitgehenden Leerstand wünschen.<br />
Nicht die Anwohner und hiesigen<br />
Gewerbetreibenden. Denn der<br />
Leerstand schadet dem Erscheinungsbild<br />
des Quartiers, seinem Image.<br />
Im Übrigen kann auch kein Vermieter<br />
über diese Umstände glücklich sein. Er<br />
will – und soll natürlich – Rendite erzielen.<br />
Allerdings: Mieteinnahmen fließen<br />
nicht aus Nicht-Vermietung. Hinzu<br />
kommt, dass auch die steuerlichen<br />
Vorteile eines Leerstandes für den<br />
Vermieter eher bescheiden sind. Zwar<br />
reduziert sich die Grundsteuer im<br />
Einzelfall um bis zu 80%. Auch können<br />
sich die durch den Leerstand verursachten<br />
Verluste bei der Einkommens- bzw.<br />
Körperschaftssteuer steuermindernd auswirken.<br />
Die übrigen Grundstückskosten<br />
und -lasten hat der Vermieter jedoch weiterhin<br />
zu tragen, ebenso<br />
natürlich die Einnahmenausfälle.<br />
Mancher Vermieter<br />
mag auch vor den<br />
Kosten zurückschrecken,<br />
die er dafür aufzuwenden hätte, ein verlassenes<br />
Objekt in einen vermietbaren<br />
Zustand zu versetzen. Doch sollte er hier<br />
das Gespräch mit dem Mietinteressenten<br />
suchen. Mancher potentielle Mieter ist<br />
durchaus bereit, sich an dem Renovierungsaufwand<br />
– auch finanziell – zu beteiligen,<br />
jedenfalls dann, wenn hierdurch<br />
die Räumlichkeiten nach seinen Vorstellungen<br />
hergerichtet und ihm gewisse<br />
Vergünstigungen bei den Mietkonditionen<br />
gewährt werden, z.B. anfängliche<br />
Mietfreiheit, attraktive Verlängerungsoptionen,<br />
Untervermietbarkeit, Konkurrenzschutz<br />
etc.<br />
Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen<br />
Gesamtlage ist aber auch<br />
bei laufenden Mietverträgen die Flexibilität<br />
von Mietern und Vermietern<br />
gefordert. Wer als Unternehmer mit seinem<br />
Betrieb in die Krise zu geraten<br />
droht, sollte auch die Möglichkeiten<br />
einer Reduzierung der Mietbelastung<br />
sorgfältig prüfen. Für ein offenes Wort<br />
hat grundsätzlich jeder Vermieter<br />
auch ein offenes Ohr. Denn er hat, von<br />
ganz seltenen Ausnahmen abgesehen, ein<br />
grundsätzliches Interesse daran, seine<br />
Mieter zu halten.<br />
Niemand kann<br />
Leerstand wollen<br />
Einen Mietenspiegel für Gewerberaum<br />
gibt es nicht. Die „ortsübliche<br />
Vergleichsmiete“ für Gewerberaum müsste<br />
im Streitfall durch einen gerichtlich<br />
bestellten Sachverständigen erst gesondert<br />
festgestellt werden. Im Ergebnis hilft<br />
selbst dies dem Gewerberaummieter<br />
meist nicht weiter. Die rechtliche Erzwingung<br />
einer Mietreduzierung ist<br />
praktisch nur im Falle des Mietwuchers<br />
möglich. Bei Wohnraum wäre dies bei<br />
einer 50% Überschreitung der ortsüblichen<br />
Miete der Fall, bei Gewerberaum<br />
jedoch erst ab 100%.<br />
Zweifelsfrei auch bleibt der Gewerbemieter<br />
selbst dann zur Zahlung der vereinbarten<br />
vollen Miete verpflichtet, wenn<br />
er mit seinem Unternehmen in die Krise<br />
oder gar in die Insolvenz gerät. Doch<br />
wird über kurz oder lang der Vermieter<br />
sich die Frage stellen müssen, wie werthaltig<br />
seine auf dem Papier stehenden<br />
Forderungen überhaupt noch sind. Ein<br />
Insolvenzverwalter übrigens würde hier<br />
– ungeachtet etwaiger länger vereinbarter<br />
Mietperioden – ein Sonderkündigungsrecht<br />
ausüben können. So empfiehlt es<br />
sich für manchen<br />
Vermieter, dem in die<br />
Krise geratenen Mieter<br />
frühzeitig entgegenzukommen,<br />
wenn er sich die<br />
Chance erhalten möchte, einen sonst drohenden<br />
vollständigen Forderungsausfall<br />
zu vermeiden. Jedenfalls wenn ihm der<br />
Mieter ein schlüssiges Sanierungskonzept<br />
vorlegt, sollte der Vermieter die<br />
verschiedenen Möglichkeiten einer<br />
Unterstützung der Rettungsversuche des<br />
Mieters bedenken. So bietet sich – zumindest<br />
über einen begrenzten Zeitraum<br />
– eine Verringerung der Miete durch<br />
(Teil-)Erlass oder auch durch (Teil-)Stundung<br />
an. Diese Maßnahmen können mit<br />
der Bürgschaftsübernahme eines Dritten<br />
verbunden werden oder notfalls mit<br />
einem Besserungschein, der gegebenenfalls<br />
an das (Wieder-)Erreichen einer<br />
bestimmten Umsatzhöhe gekoppelt ist.<br />
Niemand kann den Leerstand ernsthaft<br />
wollen. Ich möchte, dass diese vielen<br />
hässlichen, gähnend leeren Schaufenster<br />
verschwinden.<br />
Rechtsanwalt<br />
Dr. Achim Gmilkowsky<br />
vom Anwaltsbüro Hoheluft<br />
Hoheluftchaussee 85<br />
20253 Hamburg<br />
Tel.: 429232-0<br />
zeilen sprung<br />
Guter Text<br />
ist ganz<br />
einfach Zeilensprung<br />
übersetzt,<br />
korrigiert,<br />
lektoriert und<br />
schreibt gute Texte<br />
Gabriele von Kröcher · Tresckowstraße 62<br />
20253 HH - 040/420 69 23 · Fax 040/42 93 76 87<br />
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