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DIE ISEBEK LEBT… - Redaktionsbüro Mark Bloemeke

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Ratschlag<br />

Geschäftsraummiete in Hoheluft<br />

I ch<br />

lebe im Quartier. Ich wohne und<br />

arbeite hier, gehe hier einkaufen und<br />

essen. Meine Kinder gehen hier zur<br />

Schule. Und ich sehe immer neue<br />

Gewerbeimmobilien, Läden und Büros<br />

leer stehen. Niemand kann sich einen<br />

solch weitgehenden Leerstand wünschen.<br />

Nicht die Anwohner und hiesigen<br />

Gewerbetreibenden. Denn der<br />

Leerstand schadet dem Erscheinungsbild<br />

des Quartiers, seinem Image.<br />

Im Übrigen kann auch kein Vermieter<br />

über diese Umstände glücklich sein. Er<br />

will – und soll natürlich – Rendite erzielen.<br />

Allerdings: Mieteinnahmen fließen<br />

nicht aus Nicht-Vermietung. Hinzu<br />

kommt, dass auch die steuerlichen<br />

Vorteile eines Leerstandes für den<br />

Vermieter eher bescheiden sind. Zwar<br />

reduziert sich die Grundsteuer im<br />

Einzelfall um bis zu 80%. Auch können<br />

sich die durch den Leerstand verursachten<br />

Verluste bei der Einkommens- bzw.<br />

Körperschaftssteuer steuermindernd auswirken.<br />

Die übrigen Grundstückskosten<br />

und -lasten hat der Vermieter jedoch weiterhin<br />

zu tragen, ebenso<br />

natürlich die Einnahmenausfälle.<br />

Mancher Vermieter<br />

mag auch vor den<br />

Kosten zurückschrecken,<br />

die er dafür aufzuwenden hätte, ein verlassenes<br />

Objekt in einen vermietbaren<br />

Zustand zu versetzen. Doch sollte er hier<br />

das Gespräch mit dem Mietinteressenten<br />

suchen. Mancher potentielle Mieter ist<br />

durchaus bereit, sich an dem Renovierungsaufwand<br />

– auch finanziell – zu beteiligen,<br />

jedenfalls dann, wenn hierdurch<br />

die Räumlichkeiten nach seinen Vorstellungen<br />

hergerichtet und ihm gewisse<br />

Vergünstigungen bei den Mietkonditionen<br />

gewährt werden, z.B. anfängliche<br />

Mietfreiheit, attraktive Verlängerungsoptionen,<br />

Untervermietbarkeit, Konkurrenzschutz<br />

etc.<br />

Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen<br />

Gesamtlage ist aber auch<br />

bei laufenden Mietverträgen die Flexibilität<br />

von Mietern und Vermietern<br />

gefordert. Wer als Unternehmer mit seinem<br />

Betrieb in die Krise zu geraten<br />

droht, sollte auch die Möglichkeiten<br />

einer Reduzierung der Mietbelastung<br />

sorgfältig prüfen. Für ein offenes Wort<br />

hat grundsätzlich jeder Vermieter<br />

auch ein offenes Ohr. Denn er hat, von<br />

ganz seltenen Ausnahmen abgesehen, ein<br />

grundsätzliches Interesse daran, seine<br />

Mieter zu halten.<br />

Niemand kann<br />

Leerstand wollen<br />

Einen Mietenspiegel für Gewerberaum<br />

gibt es nicht. Die „ortsübliche<br />

Vergleichsmiete“ für Gewerberaum müsste<br />

im Streitfall durch einen gerichtlich<br />

bestellten Sachverständigen erst gesondert<br />

festgestellt werden. Im Ergebnis hilft<br />

selbst dies dem Gewerberaummieter<br />

meist nicht weiter. Die rechtliche Erzwingung<br />

einer Mietreduzierung ist<br />

praktisch nur im Falle des Mietwuchers<br />

möglich. Bei Wohnraum wäre dies bei<br />

einer 50% Überschreitung der ortsüblichen<br />

Miete der Fall, bei Gewerberaum<br />

jedoch erst ab 100%.<br />

Zweifelsfrei auch bleibt der Gewerbemieter<br />

selbst dann zur Zahlung der vereinbarten<br />

vollen Miete verpflichtet, wenn<br />

er mit seinem Unternehmen in die Krise<br />

oder gar in die Insolvenz gerät. Doch<br />

wird über kurz oder lang der Vermieter<br />

sich die Frage stellen müssen, wie werthaltig<br />

seine auf dem Papier stehenden<br />

Forderungen überhaupt noch sind. Ein<br />

Insolvenzverwalter übrigens würde hier<br />

– ungeachtet etwaiger länger vereinbarter<br />

Mietperioden – ein Sonderkündigungsrecht<br />

ausüben können. So empfiehlt es<br />

sich für manchen<br />

Vermieter, dem in die<br />

Krise geratenen Mieter<br />

frühzeitig entgegenzukommen,<br />

wenn er sich die<br />

Chance erhalten möchte, einen sonst drohenden<br />

vollständigen Forderungsausfall<br />

zu vermeiden. Jedenfalls wenn ihm der<br />

Mieter ein schlüssiges Sanierungskonzept<br />

vorlegt, sollte der Vermieter die<br />

verschiedenen Möglichkeiten einer<br />

Unterstützung der Rettungsversuche des<br />

Mieters bedenken. So bietet sich – zumindest<br />

über einen begrenzten Zeitraum<br />

– eine Verringerung der Miete durch<br />

(Teil-)Erlass oder auch durch (Teil-)Stundung<br />

an. Diese Maßnahmen können mit<br />

der Bürgschaftsübernahme eines Dritten<br />

verbunden werden oder notfalls mit<br />

einem Besserungschein, der gegebenenfalls<br />

an das (Wieder-)Erreichen einer<br />

bestimmten Umsatzhöhe gekoppelt ist.<br />

Niemand kann den Leerstand ernsthaft<br />

wollen. Ich möchte, dass diese vielen<br />

hässlichen, gähnend leeren Schaufenster<br />

verschwinden.<br />

Rechtsanwalt<br />

Dr. Achim Gmilkowsky<br />

vom Anwaltsbüro Hoheluft<br />

Hoheluftchaussee 85<br />

20253 Hamburg<br />

Tel.: 429232-0<br />

zeilen sprung<br />

Guter Text<br />

ist ganz<br />

einfach Zeilensprung<br />

übersetzt,<br />

korrigiert,<br />

lektoriert und<br />

schreibt gute Texte<br />

Gabriele von Kröcher · Tresckowstraße 62<br />

20253 HH - 040/420 69 23 · Fax 040/42 93 76 87<br />

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GALERIE<br />

HOHELUFT<br />

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HoheLuft Brücke | 9

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