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Geschäftsverteilungsplan ab dem 01.01.2014 - Finanzgericht Berlin ...

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18<br />

Ib Güterichter 5<br />

Zum Güterichter im Sinne des § 155 FGO in Verbindung mit § 278 Abs. 5 ZPO wird bestimmt:<br />

Richter am <strong>Finanzgericht</strong> Dr. Paul<br />

Zum Vertreter wird bestimmt:<br />

Richterin am <strong>Finanzgericht</strong> Stellmacher<br />

5 Die Güterichterverfahren werden unter den Aktenzeichen 20 S [laufende Nummer]/13 GR geführt.

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