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Bestellschein für die Eröffnung eines Businesscard Firmenkontos

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ÖBB-Personenverkehr AG <strong>für</strong> <strong>die</strong> ÖBB BUSINESScard<br />

1. Die BUSINESScard (nachstehend kurz „Karte“ genannt) ist eine mit Zahlungsfunktion ausgestattete Berechtigungskarte der ÖBB-<br />

Personenverkehr AG (nachstehend kurz „ÖBB“ genannt). Die Karte berechtigt den Kunden zum Bezug von ermäßigten bzw. nicht ermäßigten<br />

Fahrausweisen und Reservierungen zu den in <strong>die</strong>sen Geschäftsbedingungen bzw. in den Tarifbestimmungen der ÖBB genannten Bedingungen.<br />

Der Kunde ist zu dem im PT/ÖBB Personentarif ÖBB festgelegten jährlichen Mindestumsatz verpflichtet. Die Karte wird <strong>für</strong> einen<br />

Geltungszeitraum von drei Jahren ausgestellt. Sollte der in den Tarifen festgelegte Mindestumsatz durch den Kunden nicht erreicht werden, kann<br />

der Kartenvertrag durch <strong>die</strong> ÖBB gekündigt werden und dem Kunden wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Folgejahre keine Karte ausgestellt. Mit Annahme des<br />

Kartenantrages durch <strong>die</strong> ÖBB erhält der Kunde eine bzw. <strong>die</strong> beantragte Anzahl der Karten, sofern er sämtliche in <strong>die</strong>sen<br />

Geschäftsbedingungen und in den Tarifen der ÖBB genannten Voraussetzungen <strong>für</strong> den Erhalt und <strong>die</strong> Nutzung der Karte erfüllt. Die Karte enthält<br />

<strong>die</strong> gewünschte (Firmen)Bezeichnung, <strong>die</strong> Kartennummer und das Verfallsdatum und ist grundsätzlich übertragbar. Die Weitergabe der Karte an<br />

Dritte, <strong>die</strong> nicht Mitarbeiter des Kunden sind, ist unzulässig. Mit der Entgegennahme und Verwendung <strong>die</strong>ser Karte anerkennt der Karteninhaber<br />

<strong>die</strong> gegenständlichen Geschäftsbedingungen. Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der ÖBB. Die ÖBB ist zur Annahme <strong>eines</strong> Kartenantrages<br />

nicht verpflichtet. Die Kartenausstellung ist <strong>für</strong> den Auftraggeber bis zu einer Kartenanzahl von 20 Stück unentgeltlich, <strong>für</strong> jede weitere Karte wird<br />

dem Auftraggeber bei der ersten Monatsrechnung nach Kartenerhalt ein Betrag von € 4,- (inkl. Ust) in Rechnung gestellt.<br />

2. Der Karteninhaber ist zur sicheren Verwahrung seiner Karte verpflichtet und haftet <strong>für</strong> jede missbräuchliche Verwendung. Wird <strong>die</strong> Karte verloren<br />

oder gestohlen, so hat der Karteninhaber <strong>die</strong>s unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-Mail den ÖBB zu melden. Der Verlust oder Diebstahl sind<br />

über<strong>die</strong>s bei der nächsten Polizei<strong>die</strong>nststelle anzuzeigen. Mit Eintreffen der Meldung des Verlustes oder Diebstahls der Karte bei den ÖBB wird<br />

<strong>die</strong> Karte gesperrt und ungültig. Der Karteninhaber ist ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt von jeder weiteren Haftung befreit. Wird <strong>die</strong> als abhanden gekommen<br />

gemeldete Karte wieder gefunden, ist sie unverzüglich den ÖBB zurückzustellen.<br />

3. Die Karte wird <strong>für</strong> einen Geltungszeitraum von drei Jahren ausgestellt und verfällt mit Ablauf des auf der Karte eingeprägten Gültigkeitsdatums.<br />

Jede Verwendung einer abgelaufenen, einer ungültigen bzw. gesperrten oder einer gekündigten Karte ist unzulässig. Bei einer abgelaufenen,<br />

einer ungültigen bzw. gesperrten oder einer gekündigten Karte hat der Karteninhaber da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass eine Weiterverwendung<br />

unmöglich gemacht wird und <strong>die</strong> Karte zu vernichten. Der Karteninhaber haftet generell <strong>für</strong> jede missbräuchliche Verwendung der Karte. Der auf<br />

unbestimmte Zeit geschlossene Nutzungsvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter<br />

gleichzeitiger Rücksendung der Karte(n) gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Einlangen des Kündigungsschreibens und der Karte(n) bei<br />

den ÖBB wirksam; vor Einlangen der Karte bzw. des Kündigungsschreibens bei den ÖBB beanspruchte Leistungen werden in jedem Fall<br />

entsprechend verrechnet. Bei Rücksendung der Karte ist der Karteninhaber zur vorherigen Unbrauchbarmachung der Karte durch Zerschneiden<br />

verpflichtet, um deren missbräuchliche Verwendung zu verhindern.<br />

4. Die ÖBB sind berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.<br />

Die ÖBB sind bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere<br />

ein Zuwiderhandeln des Karteninhabers gegen <strong>die</strong>se Geschäftsbedingungen, <strong>die</strong> missbräuchliche Verwendung der Karte, wenn der Karteninhaber<br />

<strong>die</strong> Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, wenn das Konto des Karteninhabers nicht <strong>die</strong> erforderliche Deckung aufweist oder wenn über das<br />

Vermögen des Karteninhabers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde.<br />

5. Jede Verwendung einer abgelaufenen, einer ungültigen (gesperrten) oder einer gekündigten Karte ist unzulässig.<br />

6. Abrechnung/Zahlung: Der Karteninhaber anerkennt <strong>die</strong> Richtigkeit der zugesandten Monatsrechnung der Höhe nach, sofern er nicht binnen 30<br />

Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. Der schriftliche Widerspruch entbindet den Karteninhaber nicht von seiner Verpflichtung zur<br />

fristgerechten Begleichung der Rechnung. Der Karteninhaber darf von der Karte nur so lange und so weit Gebrauch machen, als er in der Lage<br />

ist, <strong>die</strong> Monatsrechnung fristgerecht zu begleichen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag der Monatsrechnung innerhalb von<br />

30 Tagen ab Rechnungsdatum an <strong>die</strong> angegebene Bankverbindung zu überweisen.<br />

7. Der Karteninhaber kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:<br />

a) Zahlung des gesamten offenen Betrages mittels der Rechnung beiliegenden Zahlsch<strong>eines</strong> innerhalb der in der Monatsrechnung<br />

angegebenen Frist. Diese Zahlungsart gilt generell als vereinbart.<br />

b) Zahlung des gesamten offenen Betrages mittels Einzugs von dem vom Karteninhaber bekanntgegebenen Girokonto innerhalb der in der<br />

Monatsrechnung angegebenen Frist. In <strong>die</strong>sem Fall hat der Karteninhaber da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass das den ÖBB bekanntgegebene<br />

Girokonto zum Zeitpunkt der Durchführung des Einzugs <strong>die</strong> erforderliche Deckung aufweist.<br />

8. Der Karteninhaber hat eine Änderung seiner Bankverbindung oder seiner Adresse/ E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich den ÖBB mitzuteilen.<br />

Schriftliche Erklärungen der ÖBB gelten als zugegangen, wenn sie an <strong>die</strong> letzte vom Karteninhaber bekannt gegebene Adresse/ E-Mail-Adresse<br />

gesendet wurden.<br />

9. Änderungen <strong>die</strong>ser Geschäftsbedingungen, insbesondere der zur Verrechnung gelangenden Spesen, Kosten und Gebühren und des<br />

Verzugszinssatzes bzw. eine Änderung des Ermäßigungssatzes der Fahrpreise werden dem Karteninhaber auf schriftlichem Weg zur Kenntnis<br />

gebracht. Jede Änderung tritt nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht<br />

innerhalb <strong>die</strong>ser Frist weder <strong>die</strong> Karte retourniert, noch den Kartenvertrag schriftlich kündigt. Der Karteninhaber beauftragt <strong>die</strong> ÖBB, vor Ablauf<br />

des Gültigkeitszeitraumes der Karte eine neue Karte auszustellen und an <strong>die</strong> zuletzt bekanntgegebene Anschrift zuzustellen, sofern nicht eine<br />

Vertragskündigung erfolgt ist.<br />

10. Der Karteninhaber beauftragt <strong>die</strong> ÖBB, vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der Karte eine neue Karte auszustellen und an <strong>die</strong> zuletzt bekannt<br />

gegebene Anschrift zuzustellen, sofern nicht eine Kündigung des Nutzungsvertrages erfolgt ist.<br />

11. Ergänzend zu den gegenständlichen Geschäftsbedingungen sind <strong>die</strong> Tarif- und Beförderungsbestimmungen der ÖBB in der jeweils gültigen<br />

Fassung verbindlich, denen auch der Ermäßigungssatz der Fahrpreise zu entnehmen ist. Die Tarife- und Beförderungsbestimmungen sind bei<br />

den Personenkassen oder im Internet unter www.oebb.at einsehbar.<br />

12. Der Karteninhaber erklärt sich mit der Zusendung von Werbe- und Informationsmaterial betreffend Angebote und Verkehrs<strong>die</strong>nstleistungsprodukte<br />

der ÖBB sowie Vorteile der BUSINESScard durch <strong>die</strong> ÖBB Personenverkehr AG einverstanden.<br />

13. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand ist sachlich das zuständige Gericht in Wien I.

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