Hebesatzsatzung - Ölbronn-Dürrn
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§ 5 Aufhebung von Satzungsbestimmungen<br />
Der § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Ölbronn</strong>-<strong>Dürrn</strong> vom 10.02.2005 wird<br />
aufgehoben.<br />
§ 6 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.<br />
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />
Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO ist gemäß § 4 Abs. 4 GemO<br />
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung<br />
dieser Satzung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden ist;<br />
der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />
<strong>Ölbronn</strong>-<strong>Dürrn</strong>, 23. Juni 2005<br />
Adalbert Bangha<br />
- Bürgermeister -