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Hebesatzsatzung - Ölbronn-Dürrn

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- Seite 2 -<br />

§ 5 Aufhebung von Satzungsbestimmungen<br />

Der § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Ölbronn</strong>-<strong>Dürrn</strong> vom 10.02.2005 wird<br />

aufgehoben.<br />

§ 6 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.<br />

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />

Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO ist gemäß § 4 Abs. 4 GemO<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung<br />

dieser Satzung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden ist;<br />

der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

<strong>Ölbronn</strong>-<strong>Dürrn</strong>, 23. Juni 2005<br />

Adalbert Bangha<br />

- Bürgermeister -

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