18/419 S - Bremische Bürgerschaft
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Im Rahmen des Änderungsverfahrens werden die Umweltbereiche mit ihren<br />
entsprechenden Wirkungsfeldern betrachtet und bewertet, die durch die neuen<br />
Darstellungen des Flächennutzungsplanes berührt sind.<br />
Die nach derzeitigem Wissensstand von der 46. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes betroffenen Umweltbereiche:<br />
• Natur und Landschaft (Baumbestand)<br />
• Tiere (Artenschutz)<br />
• Mensch (neue Verkehrsführungen, Verkehrslärm)<br />
• Kulturgüter (ehemalige Gepäckhalle)<br />
• Boden (Altlasten)<br />
Natur und Landschaft<br />
Auf dem ehemaligen Kasernengrundstück sind bauliche Nutzungen aufgrund der<br />
bisherigen Flächennutzungsplandarstellung sowie nach der Beurteilungsgrundlage<br />
der „innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ gem. § 34<br />
Baugesetzbuch (BauGB) bereits vor der Aufstellung dieser FNP-Änderung und<br />
des Bebauungsplanes 1209 (im Parallelverfahren) zulässig, so dass keine<br />
zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet werden, die<br />
Kompensationsmaßnahmen zur Folge haben.<br />
Der von der geplanten Entwicklung betroffene Altbaumbestand wurde im Rahmen<br />
der verbindlichen Bauleitplanung in ein Baumkataster aufgenommen. Die<br />
Dokumentation der Behandlung der einzelnen Bäume (Erhalt, Abgang,<br />
Neuanpflanzungen, etc.) erfolgt dort.<br />
Tiere<br />
Bereits im Vorfeld der Planung wurde davon ausgegangen, dass im<br />
Änderungsbereich die geschützten Tierarten Fledermäuse und Brutvögel<br />
vorhanden sind, die durch die Planung beeinträchtigt werden könnten. Daher<br />
wurden diese Tierarten im Rahmen zweier artenschutzrechtlicher<br />
Untersuchungen innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung betrachtet. Im<br />
Ergebnis zeigt sich, dass sowohl Fledermausaktivitäten sowie Vorkommen<br />
geschützter Brutvögel im Änderungsbereich zu verzeichnen sind. Durch die<br />
Schaffung von Ersatzjagdrevieren (Grünspecht) innerhalb des Änderungsbereiches,<br />
der Berücksichtigung von Nistmöglichkeiten für Brutvögel an<br />
Gebäuden bzw. dem Aufstellen von Fledermauskästen sowie dem möglichst<br />
weitgehenden Erhalt des Altbaumbestandes ist diese Beeinträchtigung dennoch<br />
nicht so groß, dass es zu erheblichen Auswirkungen, wie etwa der vollständigen<br />
Zerstörung eines Lebensraumes kommt.<br />
Verkehr und Verkehrslärm<br />
Als Grundlage für die neu herzustellenden Verkehrsanlagen im Änderungsbereich<br />
wurden zwei verkehrstechnische Untersuchungen incl. Verkehrszählungen und<br />
Verkehrsprognose mit einem Zeithorizont 2025 durchgeführt. Die Beschreibung der<br />
neuen Verkehrssystematik und die geplante Dimensionierung der einzelnen<br />
Straßen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Auf den<br />
Änderungsbereich wirkt Verkehrslärm hauptsächlich aufgrund der Verkehre auf der<br />
BAB 270 und zu geringem Anteil durch das geplante Straßennetz (Peenemünder<br />
Straße und zwei geplante Ringstraßen) ein. Im Rahmen von schalltechnischen<br />
46 Ä FNP – Begründung Seite 3 von 4