13.02.2014 Aufrufe

18/419 S - Bremische Bürgerschaft

18/419 S - Bremische Bürgerschaft

18/419 S - Bremische Bürgerschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 3 -<br />

Im Rahmen des Änderungsverfahrens werden die Umweltbereiche mit ihren<br />

entsprechenden Wirkungsfeldern betrachtet und bewertet, die durch die neuen<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes berührt sind.<br />

Die nach derzeitigem Wissensstand von der 46. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes betroffenen Umweltbereiche:<br />

• Natur und Landschaft (Baumbestand)<br />

• Tiere (Artenschutz)<br />

• Mensch (neue Verkehrsführungen, Verkehrslärm)<br />

• Kulturgüter (ehemalige Gepäckhalle)<br />

• Boden (Altlasten)<br />

Natur und Landschaft<br />

Auf dem ehemaligen Kasernengrundstück sind bauliche Nutzungen aufgrund der<br />

bisherigen Flächennutzungsplandarstellung sowie nach der Beurteilungsgrundlage<br />

der „innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ gem. § 34<br />

Baugesetzbuch (BauGB) bereits vor der Aufstellung dieser FNP-Änderung und<br />

des Bebauungsplanes 1209 (im Parallelverfahren) zulässig, so dass keine<br />

zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet werden, die<br />

Kompensationsmaßnahmen zur Folge haben.<br />

Der von der geplanten Entwicklung betroffene Altbaumbestand wurde im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung in ein Baumkataster aufgenommen. Die<br />

Dokumentation der Behandlung der einzelnen Bäume (Erhalt, Abgang,<br />

Neuanpflanzungen, etc.) erfolgt dort.<br />

Tiere<br />

Bereits im Vorfeld der Planung wurde davon ausgegangen, dass im<br />

Änderungsbereich die geschützten Tierarten Fledermäuse und Brutvögel<br />

vorhanden sind, die durch die Planung beeinträchtigt werden könnten. Daher<br />

wurden diese Tierarten im Rahmen zweier artenschutzrechtlicher<br />

Untersuchungen innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung betrachtet. Im<br />

Ergebnis zeigt sich, dass sowohl Fledermausaktivitäten sowie Vorkommen<br />

geschützter Brutvögel im Änderungsbereich zu verzeichnen sind. Durch die<br />

Schaffung von Ersatzjagdrevieren (Grünspecht) innerhalb des Änderungsbereiches,<br />

der Berücksichtigung von Nistmöglichkeiten für Brutvögel an<br />

Gebäuden bzw. dem Aufstellen von Fledermauskästen sowie dem möglichst<br />

weitgehenden Erhalt des Altbaumbestandes ist diese Beeinträchtigung dennoch<br />

nicht so groß, dass es zu erheblichen Auswirkungen, wie etwa der vollständigen<br />

Zerstörung eines Lebensraumes kommt.<br />

Verkehr und Verkehrslärm<br />

Als Grundlage für die neu herzustellenden Verkehrsanlagen im Änderungsbereich<br />

wurden zwei verkehrstechnische Untersuchungen incl. Verkehrszählungen und<br />

Verkehrsprognose mit einem Zeithorizont 2025 durchgeführt. Die Beschreibung der<br />

neuen Verkehrssystematik und die geplante Dimensionierung der einzelnen<br />

Straßen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Auf den<br />

Änderungsbereich wirkt Verkehrslärm hauptsächlich aufgrund der Verkehre auf der<br />

BAB 270 und zu geringem Anteil durch das geplante Straßennetz (Peenemünder<br />

Straße und zwei geplante Ringstraßen) ein. Im Rahmen von schalltechnischen<br />

46 Ä FNP – Begründung Seite 3 von 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!