Leitfaden ExSD Schlosser.pdf - aushang.at
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A6 AUSFÜLLHILFE<br />
Industriestaubsauger<br />
Bis zu einem Staubsammelvolumen von 50 Liter gibt es keine weiteren Anforderungen an den Ex-Schutz.<br />
Industriestaubsauger mit einem Staubsammelvolumen von mehr als 0,05 m³ (50 Liter) und einer<br />
elektrischen Aufnahmeleistung von mehr als 1,2 kW müssen zündquellenfrei (Bauart 1, B1) gebaut<br />
sein. „Sicherheitstechnische Anforderungen an den Staubexplosionsschutz bei Industriestaubsaugern“,<br />
(BIA-Inform<strong>at</strong>ion Nr. 1/82).<br />
1. Angaben zur Betriebsanlage<br />
Stand vom: D<strong>at</strong>um<br />
Angabe der Firma, der Adresse<br />
2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlage<br />
Hier sind die Basisd<strong>at</strong>en des jeweiligen Anlagenpunktes anzuführen, wie z.B. Hersteller, Type,<br />
Leistungsd<strong>at</strong>en.<br />
Weitere notwendige Dokumente sind im Punkt 9 „Beilagen“ anzufügen oder es ist auf andere<br />
Ablagen zu verweisen.<br />
3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung<br />
In den Muster-<strong>ExSD</strong> sind die Tätigkeiten für die jeweiligen branchenspezifischen Anlagen bereits<br />
aufgelistet.<br />
4. Stoffd<strong>at</strong>en<br />
Die Stoffkennzahlen für sind im Punkt 6, Beilage 7 des Muster-<strong>ExSD</strong> angeführt<br />
5. Ermittlung und Beurteilung<br />
Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?<br />
Ja.<br />
Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?<br />
Ja.<br />
Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?<br />
Ja.<br />
Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?<br />
Nein. Im Filtersack kann es zur Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches kommen => Es dürfen<br />
keine Zündquellen einsaugt werden<br />
Im Absaugrohr ist aufgrund der Luftmenge keine Zone.<br />
Frage 5) Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?<br />
Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organis<strong>at</strong>orischen Maßnahmen:<br />
Keine Zündquellen einsaugen<br />
=> KEINE EX-ZONE<br />
6. Beilagen<br />
Die Beilagen müssen nicht direkt dem Dokument angeschlossen sein. Es reicht, wenn durch<br />
Verweise die Aufbewahrungsorte der Beilagen angegeben sind.<br />
7. Verantwortlichkeit<br />
Angabe des Namens und der Unterschrift des Erstellers samt D<strong>at</strong>um.<br />
Angabe der beigezogenen Personen<br />
Mit der Unterschrift bestätigt der Arbeitgeber, dass ihm die aufgezeigten Maßnahmen zur<br />
Kenntnis gebracht wurden.<br />
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