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Leitfaden ExSD Schlosser.pdf - aushang.at

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A6 AUSFÜLLHILFE<br />

Industriestaubsauger<br />

Bis zu einem Staubsammelvolumen von 50 Liter gibt es keine weiteren Anforderungen an den Ex-Schutz.<br />

Industriestaubsauger mit einem Staubsammelvolumen von mehr als 0,05 m³ (50 Liter) und einer<br />

elektrischen Aufnahmeleistung von mehr als 1,2 kW müssen zündquellenfrei (Bauart 1, B1) gebaut<br />

sein. „Sicherheitstechnische Anforderungen an den Staubexplosionsschutz bei Industriestaubsaugern“,<br />

(BIA-Inform<strong>at</strong>ion Nr. 1/82).<br />

1. Angaben zur Betriebsanlage<br />

Stand vom: D<strong>at</strong>um<br />

Angabe der Firma, der Adresse<br />

2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlage<br />

Hier sind die Basisd<strong>at</strong>en des jeweiligen Anlagenpunktes anzuführen, wie z.B. Hersteller, Type,<br />

Leistungsd<strong>at</strong>en.<br />

Weitere notwendige Dokumente sind im Punkt 9 „Beilagen“ anzufügen oder es ist auf andere<br />

Ablagen zu verweisen.<br />

3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung<br />

In den Muster-<strong>ExSD</strong> sind die Tätigkeiten für die jeweiligen branchenspezifischen Anlagen bereits<br />

aufgelistet.<br />

4. Stoffd<strong>at</strong>en<br />

Die Stoffkennzahlen für sind im Punkt 6, Beilage 7 des Muster-<strong>ExSD</strong> angeführt<br />

5. Ermittlung und Beurteilung<br />

Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?<br />

Ja.<br />

Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?<br />

Ja.<br />

Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?<br />

Ja.<br />

Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?<br />

Nein. Im Filtersack kann es zur Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches kommen => Es dürfen<br />

keine Zündquellen einsaugt werden<br />

Im Absaugrohr ist aufgrund der Luftmenge keine Zone.<br />

Frage 5) Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?<br />

Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organis<strong>at</strong>orischen Maßnahmen:<br />

Keine Zündquellen einsaugen<br />

=> KEINE EX-ZONE<br />

6. Beilagen<br />

Die Beilagen müssen nicht direkt dem Dokument angeschlossen sein. Es reicht, wenn durch<br />

Verweise die Aufbewahrungsorte der Beilagen angegeben sind.<br />

7. Verantwortlichkeit<br />

Angabe des Namens und der Unterschrift des Erstellers samt D<strong>at</strong>um.<br />

Angabe der beigezogenen Personen<br />

Mit der Unterschrift bestätigt der Arbeitgeber, dass ihm die aufgezeigten Maßnahmen zur<br />

Kenntnis gebracht wurden.<br />

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