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Merkblatt "Mehrzweckleitern"

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Autor: Udo Burkhard, Instruktor Technik und Sicherheit, © Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rottweil e.V.<br />

Prüfungen<br />

Mehrzweckleitern müssen,<br />

wie alle anderen Leitern<br />

auch, einer regelmäßigen,<br />

mindestens jährlich stattfindenden<br />

Prüfung unterzogen<br />

werden.<br />

Bei Verwendung als<br />

Stehleiter:<br />

• Leiter nur in vollständig<br />

ausgeklapptem Zustand<br />

verwenden. Auf vollständiges<br />

Einrasten der Rastgelenke<br />

achten<br />

• Maximale Steighöhe<br />

beachten. Oberste 5<br />

Sprossen nicht betreten.<br />

• Nicht von der Leiter auf<br />

höher gelegene Arbeitsplätze<br />

oder Regale übersteigen.<br />

Verwendung als Kleingerüst:<br />

Nur Mehrzweckleiter verwenden,<br />

die vom Hersteller<br />

für diesen Zweck vorgesehen<br />

ist.<br />

Nur vom Hersteller zugelassene<br />

Bohlen oder Laufbleche<br />

verwenden. Diese müssen<br />

gegen Verrutschen gesichert<br />

sein.<br />

Hinweise für Arbeitsplätze<br />

auf Anlegeleitern<br />

Bei Arbeiten darf<br />

• kein höherer Standplatz<br />

als 7,00 Meter eingenommen<br />

werden.<br />

• bei Standhöhen von mehr<br />

als 2,00 Metern nicht länger<br />

als 2 Stunden gearbeitet<br />

werden.<br />

• das Gewicht des mitgeführten<br />

Werkzeugs und<br />

des Materials 10 kg nicht<br />

überschreiten<br />

• Die Windangriffsfläche<br />

von mitgeführten Gegenständen<br />

nicht mehr als<br />

1,00 m² betragen.<br />

Von Mehrzweckleitern darf<br />

nicht gearbeitet werden,<br />

• wenn von den verwendeten<br />

Arbeitsverfahren oder<br />

Arbeitsstoffen eine zusätzliche<br />

Gefahr ausgeht<br />

(z.B. Säuren, Laugen)<br />

• wenn das verwendete<br />

Werkzeug mit beiden<br />

Händen festgehalten werden<br />

muss (z.B. Bohrmaschine)<br />

Der Mitarbeiter muss mit<br />

beiden Füßen auf einer<br />

Sprosse stehen.<br />

Die Inhalte dieses <strong>Merkblatt</strong>es sind mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung anerkannter Richtlinien, Gesetze und Verordnungen<br />

sowie großer praktischer Erfahrungen erarbeitet worden. Dennoch kann weder ein Anspruch auf Vollständigkeit noch eine Gewährleistung<br />

für die Richtigkeit der Darstellung oder der verwendeten Methoden, sowie eine Haftung für eventuelle eintretende Schäden übernommen<br />

werden. Die enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in<br />

technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.<br />

Arbeitssicherheit

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