Merkblatt "Mehrzweckleitern"
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Autor: Udo Burkhard, Instruktor Technik und Sicherheit, © Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rottweil e.V.<br />
Prüfungen<br />
Mehrzweckleitern müssen,<br />
wie alle anderen Leitern<br />
auch, einer regelmäßigen,<br />
mindestens jährlich stattfindenden<br />
Prüfung unterzogen<br />
werden.<br />
Bei Verwendung als<br />
Stehleiter:<br />
• Leiter nur in vollständig<br />
ausgeklapptem Zustand<br />
verwenden. Auf vollständiges<br />
Einrasten der Rastgelenke<br />
achten<br />
• Maximale Steighöhe<br />
beachten. Oberste 5<br />
Sprossen nicht betreten.<br />
• Nicht von der Leiter auf<br />
höher gelegene Arbeitsplätze<br />
oder Regale übersteigen.<br />
Verwendung als Kleingerüst:<br />
Nur Mehrzweckleiter verwenden,<br />
die vom Hersteller<br />
für diesen Zweck vorgesehen<br />
ist.<br />
Nur vom Hersteller zugelassene<br />
Bohlen oder Laufbleche<br />
verwenden. Diese müssen<br />
gegen Verrutschen gesichert<br />
sein.<br />
Hinweise für Arbeitsplätze<br />
auf Anlegeleitern<br />
Bei Arbeiten darf<br />
• kein höherer Standplatz<br />
als 7,00 Meter eingenommen<br />
werden.<br />
• bei Standhöhen von mehr<br />
als 2,00 Metern nicht länger<br />
als 2 Stunden gearbeitet<br />
werden.<br />
• das Gewicht des mitgeführten<br />
Werkzeugs und<br />
des Materials 10 kg nicht<br />
überschreiten<br />
• Die Windangriffsfläche<br />
von mitgeführten Gegenständen<br />
nicht mehr als<br />
1,00 m² betragen.<br />
Von Mehrzweckleitern darf<br />
nicht gearbeitet werden,<br />
• wenn von den verwendeten<br />
Arbeitsverfahren oder<br />
Arbeitsstoffen eine zusätzliche<br />
Gefahr ausgeht<br />
(z.B. Säuren, Laugen)<br />
• wenn das verwendete<br />
Werkzeug mit beiden<br />
Händen festgehalten werden<br />
muss (z.B. Bohrmaschine)<br />
Der Mitarbeiter muss mit<br />
beiden Füßen auf einer<br />
Sprosse stehen.<br />
Die Inhalte dieses <strong>Merkblatt</strong>es sind mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung anerkannter Richtlinien, Gesetze und Verordnungen<br />
sowie großer praktischer Erfahrungen erarbeitet worden. Dennoch kann weder ein Anspruch auf Vollständigkeit noch eine Gewährleistung<br />
für die Richtigkeit der Darstellung oder der verwendeten Methoden, sowie eine Haftung für eventuelle eintretende Schäden übernommen<br />
werden. Die enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in<br />
technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen<br />
Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.<br />
Arbeitssicherheit