18.02.2014 Aufrufe

Genehmigungsvermerk: - Voltigieren

Genehmigungsvermerk: - Voltigieren

Genehmigungsvermerk: - Voltigieren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Richtertisch herangeführt werden. Es ist alles erlaubt, bis auf Voltigierer auf dem Pferd.<br />

2. <strong>Voltigieren</strong> im Galopp (max. 5 Min.): 4 – 6 Voltigierer zeigen die A-Pflicht. Nicht jeder Voltigierer muss alle<br />

Übungen zeigen. Jede Übung der A-Pflicht muss mind. 1 x gezeigt werden, die Übungsreihenfolge ist<br />

beliebig. Es ist freigestellt, ob auf der rechten oder der linken Hand longiert wird. Die Aufgänge können<br />

entweder im Schritt (Hilfestellung erforderlich) oder im Galopp (Hilfestellung erlaubt) erfolgen.<br />

3. Freie Phase (max. 2 Min.) Hier ist wieder alles erlaubt, auch das <strong>Voltigieren</strong>. Es könnte z.B. eine Kür oder<br />

einzelne Kürübungen im Schritt oder Galopp gezeigt werden.<br />

Wird das Pferd nicht nur in Phase 2 longiert, so muss nach Abschluss von Phase 1 oder 2 ein Handwechsel<br />

erfolgen.<br />

Bewertung: Die Leistungen der einzelnen Voltigierer bleiben unberücksichtigt. Es wird das Longieren, das<br />

Pferd, sowohl mit als auch ohne Voltigierer, und die Harmonie der Voltigierer mit dem Pferd bewertet.<br />

Bei dieser Prüfung bekommt nur das Pferd eine Schleife.<br />

Einsatz: 10€ pro Pferd.<br />

Startbuchstabe: M<br />

Allgemeine Bestimmungen:<br />

1) Es gelten die Bestimmungen der LPO 2008, die Richtlinien für Reiten und Fahren Band 3 <strong>Voltigieren</strong><br />

sowie die Besonderen Bestimmungen der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in<br />

Berlin- Brandenburg und alle laufenden Ergänzungen.<br />

2) Alle Voltigierer einer Voltigiergruppe müssen demselben Verein angehören (außer Prüfung Nr. 6).<br />

Jeder Voltigierer darf nur in einer Gruppe starten (außer Prüfungen Nr. 4, 5, 14 und 15).<br />

3) Für jedes Pferd ist ein Equidenpass mit korrektem Nachweis des Impfschutzes mitzubringen und auf<br />

Verlangen vorzuzeigen.<br />

4) Jedes Pferd muss eine Kopfnummer tragen, Kopfnummern sind mitzubringen.<br />

5) Der Veranstalter behält sich die Teilung oder Zusammenlegung oder Streichung von Prüfungen vor.<br />

Besondere Bestimmungen:<br />

1) Für den Nennungsschluss gilt das Datum des Poststempels. Nennungen ohne Zahlung des<br />

Einsatzes gelten als nicht eingegangen. Bei verspäteter, unvollständiger oder unleserlicher Nennung<br />

und/ oder unvollständigem Nenngeld wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € erhoben.<br />

2) Bei der Nennung sind anzugeben:<br />

Vollständige Bezeichnung des Vereins<br />

Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbilders<br />

Name, Farbe, Geschlecht und Geburtsjahr des Pferdes,<br />

Vor- und Zunamen der Voltigierer sowie deren Geburtsjahre,<br />

sowie in welcher Prüfung gestartet wird.<br />

Nennungen für WBO-Prüfungen (Prüfungen 11-15) sind auch per mail möglich.<br />

Nennungen im LPO-Bereich sind auch per Neon möglich. Wird in Neon eine Nennung vor<br />

Nennungsschluss<br />

zurückgezogen, wird nur das Nenngeld erstattet nicht aber die Paypal-Gebühren.<br />

3) Die Nenngelder sind auf folgendes Konto zu überweisen:<br />

Inhaber: VRG-Havelland e.V.<br />

Kto.- Nr.: 630 066 106<br />

5 von 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!