Genehmigungsvermerk: - Voltigieren
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Richtertisch herangeführt werden. Es ist alles erlaubt, bis auf Voltigierer auf dem Pferd.<br />
2. <strong>Voltigieren</strong> im Galopp (max. 5 Min.): 4 – 6 Voltigierer zeigen die A-Pflicht. Nicht jeder Voltigierer muss alle<br />
Übungen zeigen. Jede Übung der A-Pflicht muss mind. 1 x gezeigt werden, die Übungsreihenfolge ist<br />
beliebig. Es ist freigestellt, ob auf der rechten oder der linken Hand longiert wird. Die Aufgänge können<br />
entweder im Schritt (Hilfestellung erforderlich) oder im Galopp (Hilfestellung erlaubt) erfolgen.<br />
3. Freie Phase (max. 2 Min.) Hier ist wieder alles erlaubt, auch das <strong>Voltigieren</strong>. Es könnte z.B. eine Kür oder<br />
einzelne Kürübungen im Schritt oder Galopp gezeigt werden.<br />
Wird das Pferd nicht nur in Phase 2 longiert, so muss nach Abschluss von Phase 1 oder 2 ein Handwechsel<br />
erfolgen.<br />
Bewertung: Die Leistungen der einzelnen Voltigierer bleiben unberücksichtigt. Es wird das Longieren, das<br />
Pferd, sowohl mit als auch ohne Voltigierer, und die Harmonie der Voltigierer mit dem Pferd bewertet.<br />
Bei dieser Prüfung bekommt nur das Pferd eine Schleife.<br />
Einsatz: 10€ pro Pferd.<br />
Startbuchstabe: M<br />
Allgemeine Bestimmungen:<br />
1) Es gelten die Bestimmungen der LPO 2008, die Richtlinien für Reiten und Fahren Band 3 <strong>Voltigieren</strong><br />
sowie die Besonderen Bestimmungen der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in<br />
Berlin- Brandenburg und alle laufenden Ergänzungen.<br />
2) Alle Voltigierer einer Voltigiergruppe müssen demselben Verein angehören (außer Prüfung Nr. 6).<br />
Jeder Voltigierer darf nur in einer Gruppe starten (außer Prüfungen Nr. 4, 5, 14 und 15).<br />
3) Für jedes Pferd ist ein Equidenpass mit korrektem Nachweis des Impfschutzes mitzubringen und auf<br />
Verlangen vorzuzeigen.<br />
4) Jedes Pferd muss eine Kopfnummer tragen, Kopfnummern sind mitzubringen.<br />
5) Der Veranstalter behält sich die Teilung oder Zusammenlegung oder Streichung von Prüfungen vor.<br />
Besondere Bestimmungen:<br />
1) Für den Nennungsschluss gilt das Datum des Poststempels. Nennungen ohne Zahlung des<br />
Einsatzes gelten als nicht eingegangen. Bei verspäteter, unvollständiger oder unleserlicher Nennung<br />
und/ oder unvollständigem Nenngeld wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € erhoben.<br />
2) Bei der Nennung sind anzugeben:<br />
Vollständige Bezeichnung des Vereins<br />
Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbilders<br />
Name, Farbe, Geschlecht und Geburtsjahr des Pferdes,<br />
Vor- und Zunamen der Voltigierer sowie deren Geburtsjahre,<br />
sowie in welcher Prüfung gestartet wird.<br />
Nennungen für WBO-Prüfungen (Prüfungen 11-15) sind auch per mail möglich.<br />
Nennungen im LPO-Bereich sind auch per Neon möglich. Wird in Neon eine Nennung vor<br />
Nennungsschluss<br />
zurückgezogen, wird nur das Nenngeld erstattet nicht aber die Paypal-Gebühren.<br />
3) Die Nenngelder sind auf folgendes Konto zu überweisen:<br />
Inhaber: VRG-Havelland e.V.<br />
Kto.- Nr.: 630 066 106<br />
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