Städtereisen - NRS Gute Reise
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Wichtige Hinweise<br />
Preise und Leistungen<br />
Grundlage für die vertraglichen <strong>Reise</strong>leistungen sind<br />
die Beschreibungen in unseren Prospekten. Änderungen<br />
der Prospektangaben und die Vereinbarung abweichender<br />
Leistungen sind ausdrücklich vorbehalten;<br />
maßgeblich sind die Angaben in der <strong>Reise</strong>bestätigung.<br />
Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem<br />
Stand bei Drucklegung. Soweit in den <strong>Reise</strong>ausschreibungen<br />
nichts anderes angegeben ist, gelten folgende<br />
Punkte:<br />
1) Die in unseren <strong>Reise</strong>ausschreibungen angegebenen Preise<br />
gelten jeweils für 1 Person in € und schließen die<br />
Prämie für eine Insolvenzschutz-Versicherung (s.Ziff.6) ein,<br />
sowie:<br />
a) bei Ferienzielreisen:<br />
Beförderung mit dem gewählten Verkehrsmittel und evtl.<br />
Anschlußfahrt mit ortsüblichen Verkehrsmitteln zum Zielort,<br />
je nach Buchung Unterkunft und Frühstück, bzw. Halb- oder<br />
Vollpension in der gebuchten Kategorie, sowie Ortsreiseleitung<br />
bzw. örtliche Betreuung einschließlich Nebenkosten<br />
für Bedienung, Kurabgaben und Steuern. Die in unseren<br />
Prospekten angegebenen <strong>Reise</strong>zeiten müssen nicht mit örtlichen<br />
Saisonzeiten in den Zielorten übereinstimmen.<br />
b) bei Bus-Rundreisen:<br />
Fahrt im <strong>Reise</strong>bus und sonstigen vorgesehenen Beförderungsmitteln,<br />
soweit eingeschlossen <strong>Reise</strong>leitung,<br />
Stadtrundfahrten und Führungen (ohne Eintrittsgelder<br />
und ohne örtliche Fremdenführer); ferner Unterkunft<br />
und Verpflegung (wie jeweils angegeben) einschl.<br />
Nebenkosten für Bedienung, Kurabgaben und Steuern.<br />
2) Verpflegung: Bei Abschluß von Halb- oder Vollpensionen<br />
werden die Hauptmahlzeiten in der Unterkunft oder in dem<br />
dafür bestimmten Lokal eingenommen. In der Regel erwartet<br />
Sie landesübliche Kost. Bei Halbpension beginnen die<br />
Leistungen gewöhnlich mit dem Abendessen des ersten und<br />
enden mit dem Frühstück des letzten Aufenthaltstages.<br />
8-Tage-<strong>Reise</strong>n oder die Verlängerungswochen enthalten 7<br />
Übernachtungen bzw. Verpflegungstage.<br />
3) Sonderwünsche müssen schriftlich vereinbart werden,<br />
insbesondere wenn sie den Umfang der vertraglichen<br />
Leistungen verändern.<br />
Einzelzimmer sind trotz Aufpreises im Vergleich mit<br />
Doppelzimmern der gleichen Kategorie oft sehr klein und<br />
von minderer Qualität bzw. Ausstattung (z.B. ohne<br />
Dusche/WC). Dreibettzimmer sind oft Doppelzimmer mit<br />
einem zusätzlichen Bett (ohne Ermäßigung).<br />
„Zimmer mit Dusche/WC“ in unseren Leistungsbeschreibungen<br />
bedeutet u.U. auch das Vorhandensein einer Badewanne<br />
anstelle einer Dusche.<br />
Theater- und Musical-Karten: Plätze nebeneinander können<br />
nicht garantiert werden.<br />
4) Der Zimmerwechsel erfolgt üblicherweise mittags,<br />
d.h.dass für ankommende Gäste die Zimmer erst am<br />
Nachmittag zur Verfügung stehen. Am Abreisetag müssen<br />
die Zimmer noch vor Mittag geräumt werden, um diese für<br />
neue Gäste vorbereiten zu können.<br />
5) Gepäck: In Ihrem eigenen Interesse und mit Rücksicht<br />
auf den beschränkten Gepäckraum der Busse bitten wir,<br />
sich nicht mit zuviel Gepäck zu belasten. Pro Person kann<br />
ein <strong>Reise</strong>koffer normaler Größe und Handgepäck befördert<br />
werden (zus. max. 20 kg). Sperriges Gepäck und Geräte<br />
aller Art können nicht mitgeführt werden. Von der<br />
Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährliche<br />
Güter aller Art (z.B. Gasflaschen, entzündliche Flüssigkeiten<br />
usw.). Bitte kennzeichnen Sie Ihr Gepäck mit unseren<br />
Kofferanhängern. Wir empfehlen dringend den Abschluß<br />
einer kombinierten <strong>Reise</strong>versicherung oder zumindest einer<br />
<strong>Reise</strong>gepäckversicherung.<br />
Die Beförderung von Tieren unterliegt Einschränkungen. Für<br />
die Einhaltung von behördlichen Vorschriften für das<br />
Mitführen von Tieren, insbesondere bei Auslandsreisen, ist<br />
jeder <strong>Reise</strong>nde selbst verantwortlich.<br />
6) Versicherung: Während der Fahrt im Bus sind unsere<br />
Gäste nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert.<br />
Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem <strong>Reise</strong>büro eine auf Ihre persönlichen<br />
Wünsche abgestimmte <strong>Reise</strong>versicherung abzuschliessen,<br />
z.B.: „<strong>Reise</strong>schutz-Paket“ der Europäischen<br />
<strong>Reise</strong>versicherung AG. Gemäß § 651k BGB ist durch eine<br />
Insolvenzschutz-Versicherung sichergestellt, daß dem<br />
<strong>Reise</strong>nden der gezahlte <strong>Reise</strong>preis, soweit <strong>Reise</strong>leistungen<br />
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des <strong>Reise</strong>veranstalters<br />
ausfallen, und notwendige Aufwendungen die dem<br />
<strong>Reise</strong>nden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des<br />
<strong>Reise</strong>veranstalters für die Rückreise entstehen, erstattet<br />
werden.<br />
7) <strong>Reise</strong>weg: Wenn bei Fahrten auf der Autobahn in unseren<br />
<strong>Reise</strong>beschreibungen als Richtungshinweis Ortsnamen<br />
angegeben werden, so bedeutet dies nicht, daß die betreffenden<br />
Orte aufgesucht werden.<br />
8) Kinderermäßigungen: Kinder jeden Alters sind auf der<br />
<strong>Reise</strong>anmeldung zu vermerken.<br />
Kleinkinder bis 3 Jahre werden frei befördert, wenn kein<br />
eigener Platz beansprucht wird. Die Kosten am Zielort für<br />
Unterbringung und Verpflegung sind direkt an den<br />
Leistungsgeber zu bezahlen.<br />
Kinder ab 4 Jahre erhalten bei den meisten unserer<br />
Ferienzielreisen Preisermäßigung gemäß unseren Preistabellen.<br />
Sie wird nur dann gewährt, wenn es sich um eine<br />
zusätzliche Unterbringung in einem von mindestens 2<br />
Personen voll bezahlten Zimmer handelt. Bei Bus-<br />
Rundreisen erhalten Kinder von 4 bis einschl. 14 Jahre eine<br />
Fahrpreisermäßigung von € 5,- je <strong>Reise</strong>tag.<br />
Wenn für Kinder Unterkunfts- und Verpflegungskosten nicht<br />
im voraus bei uns bezahlt wurden, müssen diese an Ort und<br />
Stelle vereinbart und beglichen werden.<br />
9) Verlängerungen bei Ferienzielreisen: Die genaue<br />
Dauer der <strong>Reise</strong> ist schon bei der Anmeldung anzugeben.<br />
Nachträgliche Verlängerungen am Zielort sind nur möglich,<br />
wenn freie Zimmer und Rückfahrplätze vorhanden sind und<br />
die Kosten gemäß Preistabelle sogleich an die örtliche<br />
<strong>Reise</strong>leitung bezahlt werden. Unsere schriftliche<br />
Zustimmung ist einzuholen.<br />
10) Zimmervermittlung ohne Buchung der Fahrt (für<br />
Selbstfahrer) ist bei Ferienzielreisen möglich. Berechnet werden<br />
die Preise für Verlängerungswochen zzgl. einer Gebühr<br />
von € 10,- je Person. Die An- und Abreise kann in der<br />
Hauptsaison in der Regel nur zu den im Prospekt genannten<br />
Terminen erfolgen.<br />
11) Die Omnibusreisen beginnen und enden in<br />
Nürnberg. Angegebene Rückkunftszeiten sind unverbindlich.<br />
<strong>Reise</strong>vertragsbedingungen<br />
Für die von uns veranstalteten <strong>Reise</strong>n gelten unsere<br />
<strong>Reise</strong>vertragsbedingungen, die wir Ihnen bei<br />
Anmeldung und auf Wunsch auch gerne vorher aushändigen.<br />
Unsere „Allgemeinen <strong>Reise</strong>bedingungen“<br />
sind auf der Grundlage der Empfehlung des<br />
Deutschen <strong>Reise</strong>büro-Verbandes erstellt und gelten<br />
für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von<br />
<strong>Reise</strong>leistungen (<strong>Reise</strong>) im Sinne der §§ 651a ff BGB<br />
durch einen <strong>Reise</strong>veranstalter zum Gegenstand haben.<br />
Für <strong>Reise</strong>n anderer Veranstalter (z.B. Geldhauser<br />
<strong>Reise</strong>n) gelten deren <strong>Reise</strong>vertragsbedingungen.<br />
Bezahlung<br />
a) Mit Vertragsschluß ist eine Anzahlung zu leisten.<br />
Die Anzahlung beträgt:<br />
20% des <strong>Reise</strong>preises aufgerundet auf volle €<br />
b) Die Restzahlung wird spätestens 2 Wochen vor<br />
<strong>Reise</strong>beginn fällig, ohne daß es einer weiteren<br />
Zahlungsaufforderung bedarf.<br />
c) Die Bestätigung über die Absicherung der Kundenzahlungen<br />
(Sicherungsschein gemäß § 651k BGB) wird bei<br />
Vertragsschluß übergeben. Dauert die <strong>Reise</strong> nicht länger als<br />
24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt<br />
der <strong>Reise</strong>preis € 75,- nicht, so darf der volle <strong>Reise</strong>preis<br />
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />
verlangt werden.<br />
Mindestteilnehmerzahl<br />
Regelung der Mindestteilnehmerzahl auf Seite 3.<br />
Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und<br />
die <strong>Reise</strong> nicht durchgeführt wird, muss dem <strong>Reise</strong>nden<br />
unverzüglich, spätestens 14 Tage vor <strong>Reise</strong>- bzw.<br />
Fahrtbeginn zugegangen sein.<br />
Pass- und Visumerfordernisse<br />
Soweit bei den einzelnen <strong>Reise</strong>n nichts anderes angegeben<br />
ist, benötigen deutsche Staatsangehörige zum Grenzübertritt<br />
einen gültigen <strong>Reise</strong>paß oder Personalausweis. Der<br />
<strong>Reise</strong>nde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie<br />
andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf.<br />
sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.<br />
Rücktritt durch den Kunden<br />
Der Kunde kann jederzeit vor <strong>Reise</strong>beginn von der <strong>Reise</strong><br />
zurücktreten. Tritt er vom <strong>Reise</strong>vertrag zurück oder tritt er<br />
die <strong>Reise</strong> nicht an, so wird der <strong>Reise</strong>veranstalter als Ersatz<br />
für die getroffenen <strong>Reise</strong>vorkehrungen und für seine<br />
Aufwendungen folgende, pauschalierte Rücktrittskosten<br />
(pro Person) verlangen:<br />
bis 45 Tage vor <strong>Reise</strong>beginn 10 % des <strong>Reise</strong>preises<br />
44. - 30. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 20 % des <strong>Reise</strong>preises<br />
29. - 15. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 35 % des <strong>Reise</strong>preises<br />
14. - 7. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 50 % des <strong>Reise</strong>preises<br />
ab 6. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 70 % des <strong>Reise</strong>preises<br />
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt der <strong>Reise</strong><br />
80% des <strong>Reise</strong>preises.<br />
Der Preis nicht mehr verwertbarer Eintrittskarten wird diesen<br />
Kosten hinzugerechnet.<br />
Dem <strong>Reise</strong>nden bleibt es unbenommen, dem <strong>Reise</strong>veranstalter<br />
nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich<br />
geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte<br />
Pauschale.<br />
Bei Flugreisen und bei <strong>Reise</strong>n, die eine Schifffahrt beinhalten,<br />
gelten hiervon abweichende Rücktrittsbedingungen<br />
und -kosten.<br />
Die Rücktrittskosten fallen auch bei unverschuldetem<br />
Rücktritt (z.B. wegen Erkrankung, Todesfall o.ä.) an. Es<br />
wird daher dringend empfohlen, gleich bei Anmeldung<br />
eine <strong>Reise</strong>-Rücktrittskostenversicherung im <strong>Reise</strong>büro<br />
abzuschließen.<br />
Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluß Änderungen<br />
hinsichtlich des <strong>Reise</strong>termins, des <strong>Reise</strong>ziels, des<br />
Ortes des <strong>Reise</strong>antritts, der Unterkunft oder der<br />
Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird der<br />
<strong>Reise</strong>veranstalter gemäß Ziff. 5.2. der „Allgemeinen<br />
<strong>Reise</strong>bedingungen“ bis zum 22. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn bei<br />
Busreisen und bis zum 30. Tag vor <strong>Reise</strong>antritt bei<br />
Flugpauschalreisen € 10,-Umbuchungsentgelt pro<br />
<strong>Reise</strong>nden erheben. Spätere Umbuchungen sind ebenfalls in<br />
Ziff. 5.2. der „Allgemeinen <strong>Reise</strong>bedingungen“ geregelt. Bis<br />
zum <strong>Reise</strong>antritt kann der <strong>Reise</strong>nde verlangen, daß statt seiner<br />
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem<br />
<strong>Reise</strong>vertrag eintritt. Bearbeitungsgebühr hierfür ebenfalls<br />
gemäß Ziff. 5.2. der „Allgemeinen <strong>Reise</strong>bedingungen“.<br />
Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />
Nimmt der <strong>Reise</strong>nde einzelne <strong>Reise</strong>leistungen infolge vorzeitiger<br />
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht<br />
in Anspruch, so wird sich der <strong>Reise</strong>veranstalter bei den<br />
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen<br />
bemühen, soweit das Anrecht auf Erstattung vom <strong>Reise</strong>nden<br />
nachgewiesen wird.<br />
Gewährleistung<br />
Wird die <strong>Reise</strong> nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der<br />
<strong>Reise</strong>nde Abhilfe verlangen. Dem <strong>Reise</strong>nden obliegt es, dem<br />
<strong>Reise</strong>veranstalter bzw. dessen Vertreter einen aufgetretenen<br />
Mangel unverzüglich anzuzeigen. Vor Kündigung des<br />
<strong>Reise</strong>vertrages (§ 651e BGB) ist dem <strong>Reise</strong>veranstalter eine<br />
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht<br />
die Abhilfe unmöglich ist oder vom <strong>Reise</strong>veranstalter verweigert<br />
wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages<br />
durch ein besonderes Interesse des <strong>Reise</strong>nden gerechtfertigt<br />
ist. Gemäß § 651g BGB hat der <strong>Reise</strong>nde Ansprüche nach<br />
den §§ 651c bis 651f BGB innerhalb eines Monats nach der<br />
vertraglichen Beendigung der <strong>Reise</strong> gegenüber dem<br />
<strong>Reise</strong>veranstalter <strong>NRS</strong> gute <strong>Reise</strong> GmbH & Co. KG, Hallplatz<br />
2, 90402 Nürnberg geltend zu machen (Ausschlußfrist).<br />
Solche Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die<br />
Beschränkung der Haftung des <strong>Reise</strong>veranstalters ist in Ziff.<br />
11.ff der „Allgemeinen <strong>Reise</strong>bedingungen“ geregelt.<br />
<strong>Reise</strong>veranstalter:<br />
<strong>NRS</strong> gute <strong>Reise</strong> GmbH & Co. KG<br />
90402 Nürnberg, Hallplatz 2 (Mauthalle)<br />
Telefon (0911) 244 6-0 · Telefax (0911) 244 6 244<br />
email: info@nrs-gutereise.de<br />
www.nrs-gutereise.de<br />
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