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Städtereisen - NRS Gute Reise

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Wichtige Hinweise<br />

Preise und Leistungen<br />

Grundlage für die vertraglichen <strong>Reise</strong>leistungen sind<br />

die Beschreibungen in unseren Prospekten. Änderungen<br />

der Prospektangaben und die Vereinbarung abweichender<br />

Leistungen sind ausdrücklich vorbehalten;<br />

maßgeblich sind die Angaben in der <strong>Reise</strong>bestätigung.<br />

Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem<br />

Stand bei Drucklegung. Soweit in den <strong>Reise</strong>ausschreibungen<br />

nichts anderes angegeben ist, gelten folgende<br />

Punkte:<br />

1) Die in unseren <strong>Reise</strong>ausschreibungen angegebenen Preise<br />

gelten jeweils für 1 Person in € und schließen die<br />

Prämie für eine Insolvenzschutz-Versicherung (s.Ziff.6) ein,<br />

sowie:<br />

a) bei Ferienzielreisen:<br />

Beförderung mit dem gewählten Verkehrsmittel und evtl.<br />

Anschlußfahrt mit ortsüblichen Verkehrsmitteln zum Zielort,<br />

je nach Buchung Unterkunft und Frühstück, bzw. Halb- oder<br />

Vollpension in der gebuchten Kategorie, sowie Ortsreiseleitung<br />

bzw. örtliche Betreuung einschließlich Nebenkosten<br />

für Bedienung, Kurabgaben und Steuern. Die in unseren<br />

Prospekten angegebenen <strong>Reise</strong>zeiten müssen nicht mit örtlichen<br />

Saisonzeiten in den Zielorten übereinstimmen.<br />

b) bei Bus-Rundreisen:<br />

Fahrt im <strong>Reise</strong>bus und sonstigen vorgesehenen Beförderungsmitteln,<br />

soweit eingeschlossen <strong>Reise</strong>leitung,<br />

Stadtrundfahrten und Führungen (ohne Eintrittsgelder<br />

und ohne örtliche Fremdenführer); ferner Unterkunft<br />

und Verpflegung (wie jeweils angegeben) einschl.<br />

Nebenkosten für Bedienung, Kurabgaben und Steuern.<br />

2) Verpflegung: Bei Abschluß von Halb- oder Vollpensionen<br />

werden die Hauptmahlzeiten in der Unterkunft oder in dem<br />

dafür bestimmten Lokal eingenommen. In der Regel erwartet<br />

Sie landesübliche Kost. Bei Halbpension beginnen die<br />

Leistungen gewöhnlich mit dem Abendessen des ersten und<br />

enden mit dem Frühstück des letzten Aufenthaltstages.<br />

8-Tage-<strong>Reise</strong>n oder die Verlängerungswochen enthalten 7<br />

Übernachtungen bzw. Verpflegungstage.<br />

3) Sonderwünsche müssen schriftlich vereinbart werden,<br />

insbesondere wenn sie den Umfang der vertraglichen<br />

Leistungen verändern.<br />

Einzelzimmer sind trotz Aufpreises im Vergleich mit<br />

Doppelzimmern der gleichen Kategorie oft sehr klein und<br />

von minderer Qualität bzw. Ausstattung (z.B. ohne<br />

Dusche/WC). Dreibettzimmer sind oft Doppelzimmer mit<br />

einem zusätzlichen Bett (ohne Ermäßigung).<br />

„Zimmer mit Dusche/WC“ in unseren Leistungsbeschreibungen<br />

bedeutet u.U. auch das Vorhandensein einer Badewanne<br />

anstelle einer Dusche.<br />

Theater- und Musical-Karten: Plätze nebeneinander können<br />

nicht garantiert werden.<br />

4) Der Zimmerwechsel erfolgt üblicherweise mittags,<br />

d.h.dass für ankommende Gäste die Zimmer erst am<br />

Nachmittag zur Verfügung stehen. Am Abreisetag müssen<br />

die Zimmer noch vor Mittag geräumt werden, um diese für<br />

neue Gäste vorbereiten zu können.<br />

5) Gepäck: In Ihrem eigenen Interesse und mit Rücksicht<br />

auf den beschränkten Gepäckraum der Busse bitten wir,<br />

sich nicht mit zuviel Gepäck zu belasten. Pro Person kann<br />

ein <strong>Reise</strong>koffer normaler Größe und Handgepäck befördert<br />

werden (zus. max. 20 kg). Sperriges Gepäck und Geräte<br />

aller Art können nicht mitgeführt werden. Von der<br />

Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährliche<br />

Güter aller Art (z.B. Gasflaschen, entzündliche Flüssigkeiten<br />

usw.). Bitte kennzeichnen Sie Ihr Gepäck mit unseren<br />

Kofferanhängern. Wir empfehlen dringend den Abschluß<br />

einer kombinierten <strong>Reise</strong>versicherung oder zumindest einer<br />

<strong>Reise</strong>gepäckversicherung.<br />

Die Beförderung von Tieren unterliegt Einschränkungen. Für<br />

die Einhaltung von behördlichen Vorschriften für das<br />

Mitführen von Tieren, insbesondere bei Auslandsreisen, ist<br />

jeder <strong>Reise</strong>nde selbst verantwortlich.<br />

6) Versicherung: Während der Fahrt im Bus sind unsere<br />

Gäste nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert.<br />

Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem <strong>Reise</strong>büro eine auf Ihre persönlichen<br />

Wünsche abgestimmte <strong>Reise</strong>versicherung abzuschliessen,<br />

z.B.: „<strong>Reise</strong>schutz-Paket“ der Europäischen<br />

<strong>Reise</strong>versicherung AG. Gemäß § 651k BGB ist durch eine<br />

Insolvenzschutz-Versicherung sichergestellt, daß dem<br />

<strong>Reise</strong>nden der gezahlte <strong>Reise</strong>preis, soweit <strong>Reise</strong>leistungen<br />

infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des <strong>Reise</strong>veranstalters<br />

ausfallen, und notwendige Aufwendungen die dem<br />

<strong>Reise</strong>nden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des<br />

<strong>Reise</strong>veranstalters für die Rückreise entstehen, erstattet<br />

werden.<br />

7) <strong>Reise</strong>weg: Wenn bei Fahrten auf der Autobahn in unseren<br />

<strong>Reise</strong>beschreibungen als Richtungshinweis Ortsnamen<br />

angegeben werden, so bedeutet dies nicht, daß die betreffenden<br />

Orte aufgesucht werden.<br />

8) Kinderermäßigungen: Kinder jeden Alters sind auf der<br />

<strong>Reise</strong>anmeldung zu vermerken.<br />

Kleinkinder bis 3 Jahre werden frei befördert, wenn kein<br />

eigener Platz beansprucht wird. Die Kosten am Zielort für<br />

Unterbringung und Verpflegung sind direkt an den<br />

Leistungsgeber zu bezahlen.<br />

Kinder ab 4 Jahre erhalten bei den meisten unserer<br />

Ferienzielreisen Preisermäßigung gemäß unseren Preistabellen.<br />

Sie wird nur dann gewährt, wenn es sich um eine<br />

zusätzliche Unterbringung in einem von mindestens 2<br />

Personen voll bezahlten Zimmer handelt. Bei Bus-<br />

Rundreisen erhalten Kinder von 4 bis einschl. 14 Jahre eine<br />

Fahrpreisermäßigung von € 5,- je <strong>Reise</strong>tag.<br />

Wenn für Kinder Unterkunfts- und Verpflegungskosten nicht<br />

im voraus bei uns bezahlt wurden, müssen diese an Ort und<br />

Stelle vereinbart und beglichen werden.<br />

9) Verlängerungen bei Ferienzielreisen: Die genaue<br />

Dauer der <strong>Reise</strong> ist schon bei der Anmeldung anzugeben.<br />

Nachträgliche Verlängerungen am Zielort sind nur möglich,<br />

wenn freie Zimmer und Rückfahrplätze vorhanden sind und<br />

die Kosten gemäß Preistabelle sogleich an die örtliche<br />

<strong>Reise</strong>leitung bezahlt werden. Unsere schriftliche<br />

Zustimmung ist einzuholen.<br />

10) Zimmervermittlung ohne Buchung der Fahrt (für<br />

Selbstfahrer) ist bei Ferienzielreisen möglich. Berechnet werden<br />

die Preise für Verlängerungswochen zzgl. einer Gebühr<br />

von € 10,- je Person. Die An- und Abreise kann in der<br />

Hauptsaison in der Regel nur zu den im Prospekt genannten<br />

Terminen erfolgen.<br />

11) Die Omnibusreisen beginnen und enden in<br />

Nürnberg. Angegebene Rückkunftszeiten sind unverbindlich.<br />

<strong>Reise</strong>vertragsbedingungen<br />

Für die von uns veranstalteten <strong>Reise</strong>n gelten unsere<br />

<strong>Reise</strong>vertragsbedingungen, die wir Ihnen bei<br />

Anmeldung und auf Wunsch auch gerne vorher aushändigen.<br />

Unsere „Allgemeinen <strong>Reise</strong>bedingungen“<br />

sind auf der Grundlage der Empfehlung des<br />

Deutschen <strong>Reise</strong>büro-Verbandes erstellt und gelten<br />

für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von<br />

<strong>Reise</strong>leistungen (<strong>Reise</strong>) im Sinne der §§ 651a ff BGB<br />

durch einen <strong>Reise</strong>veranstalter zum Gegenstand haben.<br />

Für <strong>Reise</strong>n anderer Veranstalter (z.B. Geldhauser<br />

<strong>Reise</strong>n) gelten deren <strong>Reise</strong>vertragsbedingungen.<br />

Bezahlung<br />

a) Mit Vertragsschluß ist eine Anzahlung zu leisten.<br />

Die Anzahlung beträgt:<br />

20% des <strong>Reise</strong>preises aufgerundet auf volle €<br />

b) Die Restzahlung wird spätestens 2 Wochen vor<br />

<strong>Reise</strong>beginn fällig, ohne daß es einer weiteren<br />

Zahlungsaufforderung bedarf.<br />

c) Die Bestätigung über die Absicherung der Kundenzahlungen<br />

(Sicherungsschein gemäß § 651k BGB) wird bei<br />

Vertragsschluß übergeben. Dauert die <strong>Reise</strong> nicht länger als<br />

24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt<br />

der <strong>Reise</strong>preis € 75,- nicht, so darf der volle <strong>Reise</strong>preis<br />

auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />

verlangt werden.<br />

Mindestteilnehmerzahl<br />

Regelung der Mindestteilnehmerzahl auf Seite 3.<br />

Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und<br />

die <strong>Reise</strong> nicht durchgeführt wird, muss dem <strong>Reise</strong>nden<br />

unverzüglich, spätestens 14 Tage vor <strong>Reise</strong>- bzw.<br />

Fahrtbeginn zugegangen sein.<br />

Pass- und Visumerfordernisse<br />

Soweit bei den einzelnen <strong>Reise</strong>n nichts anderes angegeben<br />

ist, benötigen deutsche Staatsangehörige zum Grenzübertritt<br />

einen gültigen <strong>Reise</strong>paß oder Personalausweis. Der<br />

<strong>Reise</strong>nde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie<br />

andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf.<br />

sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.<br />

Rücktritt durch den Kunden<br />

Der Kunde kann jederzeit vor <strong>Reise</strong>beginn von der <strong>Reise</strong><br />

zurücktreten. Tritt er vom <strong>Reise</strong>vertrag zurück oder tritt er<br />

die <strong>Reise</strong> nicht an, so wird der <strong>Reise</strong>veranstalter als Ersatz<br />

für die getroffenen <strong>Reise</strong>vorkehrungen und für seine<br />

Aufwendungen folgende, pauschalierte Rücktrittskosten<br />

(pro Person) verlangen:<br />

bis 45 Tage vor <strong>Reise</strong>beginn 10 % des <strong>Reise</strong>preises<br />

44. - 30. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 20 % des <strong>Reise</strong>preises<br />

29. - 15. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 35 % des <strong>Reise</strong>preises<br />

14. - 7. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 50 % des <strong>Reise</strong>preises<br />

ab 6. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn 70 % des <strong>Reise</strong>preises<br />

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt der <strong>Reise</strong><br />

80% des <strong>Reise</strong>preises.<br />

Der Preis nicht mehr verwertbarer Eintrittskarten wird diesen<br />

Kosten hinzugerechnet.<br />

Dem <strong>Reise</strong>nden bleibt es unbenommen, dem <strong>Reise</strong>veranstalter<br />

nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich<br />

geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte<br />

Pauschale.<br />

Bei Flugreisen und bei <strong>Reise</strong>n, die eine Schifffahrt beinhalten,<br />

gelten hiervon abweichende Rücktrittsbedingungen<br />

und -kosten.<br />

Die Rücktrittskosten fallen auch bei unverschuldetem<br />

Rücktritt (z.B. wegen Erkrankung, Todesfall o.ä.) an. Es<br />

wird daher dringend empfohlen, gleich bei Anmeldung<br />

eine <strong>Reise</strong>-Rücktrittskostenversicherung im <strong>Reise</strong>büro<br />

abzuschließen.<br />

Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluß Änderungen<br />

hinsichtlich des <strong>Reise</strong>termins, des <strong>Reise</strong>ziels, des<br />

Ortes des <strong>Reise</strong>antritts, der Unterkunft oder der<br />

Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird der<br />

<strong>Reise</strong>veranstalter gemäß Ziff. 5.2. der „Allgemeinen<br />

<strong>Reise</strong>bedingungen“ bis zum 22. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn bei<br />

Busreisen und bis zum 30. Tag vor <strong>Reise</strong>antritt bei<br />

Flugpauschalreisen € 10,-Umbuchungsentgelt pro<br />

<strong>Reise</strong>nden erheben. Spätere Umbuchungen sind ebenfalls in<br />

Ziff. 5.2. der „Allgemeinen <strong>Reise</strong>bedingungen“ geregelt. Bis<br />

zum <strong>Reise</strong>antritt kann der <strong>Reise</strong>nde verlangen, daß statt seiner<br />

ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem<br />

<strong>Reise</strong>vertrag eintritt. Bearbeitungsgebühr hierfür ebenfalls<br />

gemäß Ziff. 5.2. der „Allgemeinen <strong>Reise</strong>bedingungen“.<br />

Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />

Nimmt der <strong>Reise</strong>nde einzelne <strong>Reise</strong>leistungen infolge vorzeitiger<br />

Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht<br />

in Anspruch, so wird sich der <strong>Reise</strong>veranstalter bei den<br />

Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen<br />

bemühen, soweit das Anrecht auf Erstattung vom <strong>Reise</strong>nden<br />

nachgewiesen wird.<br />

Gewährleistung<br />

Wird die <strong>Reise</strong> nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der<br />

<strong>Reise</strong>nde Abhilfe verlangen. Dem <strong>Reise</strong>nden obliegt es, dem<br />

<strong>Reise</strong>veranstalter bzw. dessen Vertreter einen aufgetretenen<br />

Mangel unverzüglich anzuzeigen. Vor Kündigung des<br />

<strong>Reise</strong>vertrages (§ 651e BGB) ist dem <strong>Reise</strong>veranstalter eine<br />

angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht<br />

die Abhilfe unmöglich ist oder vom <strong>Reise</strong>veranstalter verweigert<br />

wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages<br />

durch ein besonderes Interesse des <strong>Reise</strong>nden gerechtfertigt<br />

ist. Gemäß § 651g BGB hat der <strong>Reise</strong>nde Ansprüche nach<br />

den §§ 651c bis 651f BGB innerhalb eines Monats nach der<br />

vertraglichen Beendigung der <strong>Reise</strong> gegenüber dem<br />

<strong>Reise</strong>veranstalter <strong>NRS</strong> gute <strong>Reise</strong> GmbH & Co. KG, Hallplatz<br />

2, 90402 Nürnberg geltend zu machen (Ausschlußfrist).<br />

Solche Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die<br />

Beschränkung der Haftung des <strong>Reise</strong>veranstalters ist in Ziff.<br />

11.ff der „Allgemeinen <strong>Reise</strong>bedingungen“ geregelt.<br />

<strong>Reise</strong>veranstalter:<br />

<strong>NRS</strong> gute <strong>Reise</strong> GmbH & Co. KG<br />

90402 Nürnberg, Hallplatz 2 (Mauthalle)<br />

Telefon (0911) 244 6-0 · Telefax (0911) 244 6 244<br />

email: info@nrs-gutereise.de<br />

www.nrs-gutereise.de<br />

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