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Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die fortgeführten ...

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KONZERNABSCHLUSS — KONZERNANHANG (NOTES)<br />

Für die bei Kunden- und Bankenforderungen vorhandenen<br />

Bonitäts- und Länderrisiken werden nach konzerneinheitlichen<br />

Maßstäben Einzelwertberichtigungen (IAS 39.63) gebildet.<br />

Da<strong>zu</strong> wird <strong>zu</strong> jedem Bilanzstichtag überprüft, ob objektive<br />

Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung<br />

eines einzelnen finanziellen Vermögenswertes oder einer Gruppe<br />

von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Objektive Hinweise<br />

auf eine Wertminderung sind insbesondere erhebliche finanzielle<br />

Schwierigkeiten des Schuldners, Vertragsbruch (Ausfall oder<br />

Ver<strong>zu</strong>g von Zins- oder Tilgungszahlungen), erhöhte Wahrscheinlichkeit<br />

der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Eintritt<br />

eines sonstigen Sanierungsfalls des Kreditnehmers sowie<br />

Zugeständnisse an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher<br />

oder rechtlicher Gründe im Zusammenhang mit dessen finan -<br />

ziellen Schwierigkeiten, die ansonsten nicht gewährt würden.<br />

<strong>Die</strong> Höhe der Wertminderung wird als Differenz zwischen dem<br />

Buchwert der Forderung und dem Barwert der Forderung,<br />

welcher mit dem ursprünglichen effektiven Zinssatz berechnet<br />

wurde, ermittelt. Gegebenenfalls wird <strong>zu</strong>sätzlich der Fair Value<br />

von werthaltigen Sicherheiten berücksichtigt. Zur Ermittlung der<br />

<strong>zu</strong>künftigen erwarteten Zahlungsströme werden alle erwarteten<br />

Zahlungen aus der Forderung (Zins und Tilgung) sowie etwaige<br />

Zahlungen aus der Verwertung von Sicherheiten nach ihrer<br />

Höhe und ihrem Zuflusszeitpunkt geschätzt. Bei der Schät<strong>zu</strong>ng<br />

werden Länderrisiken und den Wert aufhellende Tatsachen<br />

berücksichtigt.<br />

Der Zinsertrag aus wertberichtigten Forderungen beinhaltet nicht<br />

die vertraglich vereinbarten Zinserträge und die Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

etwaiger Disagien, sondern ergibt sich aus der Barwertänderung<br />

der erwarteten <strong>zu</strong>künftigen Zahlungsströme (sogenannte<br />

Unwinding) <strong>zu</strong>m nächsten Bilanzstichtag. <strong>Die</strong> Berechnung des<br />

Zinsertrags erfolgt unter Verwendung des ursprünglichen<br />

Effektivzinssatzes der Forderung. <strong>Die</strong> Zinslosstellung wertberichtigter<br />

Forderungen beginnt mit dem Zeitpunkt der erstmaligen<br />

Erfassung der Wertberichtigung. Erwartete Zahlungseingänge<br />

vermindern den Forderungsbuchwert; unerwartete Zahlungseingänge<br />

reduzieren darüber hinaus erfolgswirksam die Risikovorsorge.<br />

Pauschalierte Einzelwertberichtigungen und Portfoliowertberichtigungen<br />

werden differenziert nach Teilportfolios als Produkt<br />

aus Inanspruchnahme, der Ausfallwahrscheinlichkeit, mit der ein<br />

Engagement innerhalb eines Jahres ausfällt, und der Verlustquote<br />

<strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Ausfalls sowie gegebenenfalls der Zeit -<br />

spanne zwischen dem Eintritt eines Ereignisses und dessen<br />

Identifikation berechnet.<br />

Nicht wertberichtigte uneinbringliche Forderungen führen <strong>zu</strong><br />

einer direkten Abschreibung (IAS 39.63). Eingänge auf abge -<br />

schriebene Forderungen werden erfolgswirksam erfasst.<br />

Der Gesamtbetrag der Risikovorsorge wird, sofern er sich auf<br />

bilanzielle Forderungen bezieht, offen von den Forderungen<br />

an Kreditinstitute und Kunden abgesetzt. <strong>Die</strong> Risikovorsorge für<br />

außerbilanzielle Geschäfte (Avale, Indossamentsverbindlichkeiten<br />

und Kredit<strong>zu</strong>sagen) wird hingegen im Posten Rückstellung für<br />

Risiken aus dem Kreditgeschäft gezeigt. <strong>Die</strong> Rückstellung für<br />

Risiken aus dem Kreditgeschäft wird angesetzt, wenn gegenwärtige<br />

Verpflichtungen aus der Vergangenheit entstehen und<br />

deren Erfüllung erwartungsgemäß mit einem Abfluss von<br />

Ressourcen verbunden ist. <strong>Die</strong> <strong>Bewertung</strong> dieser Verpflichtungen<br />

erfolgt in Höhe des Betrags, den die LBBW bei vernünftiger<br />

Betrachtung nach den Verhältnissen am Abschlussstichtag <strong>zu</strong>r<br />

Erfüllung der Verpflichtung oder <strong>zu</strong> deren Übertragung an einen<br />

Dritten zahlen müsste.<br />

11. At equity bilanzierte Unternehmen.<br />

<strong>Die</strong> at equity bilanzierten Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

beziehungsweise an Joint Ventures werden <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />

Erlangung eines maßgeblichen Einflusses beziehungsweise bei<br />

Gründung <strong>zu</strong> <strong>Anschaffungskosten</strong> in der Konzernbilanz<br />

ange setzt. <strong>Die</strong>s umfasst auch den Goodwill aus dem Kauf eines<br />

assoziierten Unternehmens beziehungsweise eines Joint<br />

Ventures. In den Folgejahren wird der bilanzierte at-equity-Wert<br />

um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen des Beteiligungsunternehmens<br />

fortgeschrieben. Das anteilige Jahresergebnis des<br />

Beteiligungsunternehmens fließt als Ergebnis aus at equity<br />

bilanzierten Unternehmen in die Konzern-Gewinn- und Verlust -<br />

rechnung ein. Veränderungen der Neubewertungsrücklage<br />

des Beteiligungsunternehmens werden direkt im Konzerneigenkapital<br />

erfasst.<br />

Eine Anpassung des Equity-Wertes ist gegebenenfalls aufgrund<br />

eines Impairments der Beteiligung erforderlich. Der Werthaltigkeitstest<br />

erfolgt auf der Grundlage des IAS 39 und IAS 36.<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen, die wegen Unwesentlichkeit<br />

nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sind<br />

unter den Finanzanlagen <strong>zu</strong> bilanzieren.<br />

Verwendet ein at equity bilanziertes Unternehmen abweichende<br />

Bilanzierungs- und <strong>Bewertung</strong>smethoden, werden angemessene<br />

Anpassungen an die IFRS-Konzernvorgaben vorgenommen.<br />

12. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte<br />

und Veräußerungsgruppen.<br />

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und<br />

Veräußerungsgruppen werden nach IFRS 5 am Bilanzstichtag mit<br />

dem niedrigeren Wert aus Buchwert und bei<strong>zu</strong>legendem Zeitwert<br />

(abzüglich Veräußerungskosten) angesetzt und getrennt<br />

von anderen Vermögenswerten in der Bilanz ausgewiesen. <strong>Die</strong><br />

Schulden einer als <strong>zu</strong>r Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppe<br />

werden getrennt von anderen Schulden in der Bilanz<br />

aus gewiesen. Der verpflichtende Zeitpunkt <strong>zu</strong>r Umgliederung<br />

in einen separaten Bilanzposten liegt vor, wenn <strong>zu</strong>m <strong>Bewertung</strong>sstichtag<br />

die im Standard genannten Kriterien kumulativ erfüllt<br />

sind (IFRS 5.6 ff.).<br />

13. Immaterielle Vermögenswerte.<br />

Unter den immateriellen Vermögenswerten werden Geschäftsoder<br />

Firmenwerte (Goodwill), erworbene und selbsterstellte<br />

Software, Baurechte und Kundenbeziehungen ausgewiesen.<br />

Der Goodwill ergibt sich dabei als Überschuss des Kaufpreises<br />

über das <strong>zu</strong>m Fair Value bewertete (anteilige) Reinvermögen<br />

des gekauften Unternehmens unter Berücksichtigung latenter<br />

Steuern.<br />

Mindestens einmal jährlich, sofern Anzeichen (z. B. Änderungen<br />

des relevanten Marktumfeldes, gesetzlicher Rahmenbedingungen,<br />

des technischen Umfeldes, des Kapitalisierungszinssatzes sowie<br />

längerfristige negative Planergebnisse oder erhebliche Planunter -<br />

schreitungen) für eine mögliche Wertminderung bestehen, wird<br />

ein Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) durch geführt. Für den<br />

Werthaltigkeitstest wird der Goodwill zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheiten <strong>zu</strong>geordnet. <strong>Die</strong> Zuordnung des Goodwills erfolgte<br />

bisher auf Segmentebene mit den LBBW-Segmenten Corporates,<br />

Retail Clients, Financial Markets, Credit Investment Portfolio/<br />

Treasury und Corporate Items. Infolge des IAS 36.80b, der auf<br />

die operativen Segmente gemäß IFRS 8 abstellt, wurde der dem<br />

Segment Corporates <strong>zu</strong>geordnete Goodwill auf die zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheiten Corporates I, Corporates II und<br />

Immobilienfinanzierung anhand ihrer relativen Fair Values<br />

heruntergebrochen.<br />

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