10 Allgemeine Geschäftsbedingungen WEAVE Anzeigenpreisliste 22, Nr. gültig 01, gültig ab 1.1.2008 ab 1.5.<strong>2009</strong> 1. »Anzeigenaufträge« im Sinne <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist <strong>de</strong>r Vertrag über die Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen eines Werbungstreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck <strong>de</strong>r Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist <strong>de</strong>r Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen <strong>de</strong>r ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb <strong>de</strong>r in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus <strong>de</strong>r bei Vertragsschluss gültigen Anzeigenpreisliste <strong>de</strong>s Verlages. Än<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Anzeigentarif nach Vertragsabschluss, ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, <strong>de</strong>n Preis nach <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen; dies gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten, sofern zwischen <strong>de</strong>m Vertragsschluss und <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veröffentlichung nicht mehr als 4 Monate vergangen sind. Werbeagenturen und Werbemittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährten Mittlergebühren ganz o<strong>de</strong>r teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben. 4. Wird ein Auftrag aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r Verlag nicht zu vertreten hat, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber, unbescha<strong>de</strong>t etwaiger weiterer Rechtspflichten, <strong>de</strong>n Unterschied zwischen <strong>de</strong>m gewährten und <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen Abnahme entsprechen<strong>de</strong>n Nachlass <strong>de</strong>m Verlag zu erstatten. Kann die Zeitschrift infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, Mobilmachung, Arbeitskampf o<strong>de</strong>r sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse) überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig erscheinen, ergeben sich daraus keine Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers. 5. Bei <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>r Abnahmemengen wer<strong>de</strong>n Text- Millimeterzeilen <strong>de</strong>m Preis entsprechend in Anzeigen- Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen <strong>de</strong>r Druckschrift veröffentlicht wer<strong>de</strong>n sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies <strong>de</strong>r ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit min<strong>de</strong>stens zwei Seiten an <strong>de</strong>n Text und nicht an an<strong>de</strong>re Anzeigen angrenzen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit <strong>de</strong>m Wort »Anzeige« <strong>de</strong>utlich kenntlich zu machen. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen wegen ihrer technischen Form o<strong>de</strong>r ihrer Herkunft abzulehnen: dasselbe gilt, wenn <strong>de</strong>r Inhalt gegen Gesetze o<strong>de</strong>r behördliche Bestimmungen verstößt o<strong>de</strong>r die Veröffentlichung für <strong>de</strong>n Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen o<strong>de</strong>r Vertretern aufgegeben wer<strong>de</strong>n. Beilagenaufträge sind für <strong>de</strong>n Verlag erst nach Vorlage eines Musters <strong>de</strong>r Beilage und <strong>de</strong>ren Billigung bin<strong>de</strong>nd. Beilagen, die durch Format o<strong>de</strong>r Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r Zeitung o<strong>de</strong>r Zeitschrift erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>n nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für <strong>de</strong>n belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen <strong>de</strong>r durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz o<strong>de</strong>r teilweise unleserlichem, unrichtigem o<strong>de</strong>r bei unvollständigem Abdruck <strong>de</strong>r Anzeige Anspruch auf Preismin<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige beeinträchtigt wur<strong>de</strong>, o<strong>de</strong>r auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt <strong>de</strong>r Verlag eine ihm für <strong>de</strong>ren Veröffentlichung gesetzte angemessene Frist verstreichen o<strong>de</strong>r ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber ein Recht auf Preismin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Auftrages. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus positiver For<strong>de</strong>rungsverletzung, Verschul<strong>de</strong>n bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – insbeson<strong>de</strong>re bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz <strong>de</strong>s vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>r Höhe nach auf das für die betreffen<strong>de</strong> Anzeige o<strong>de</strong>r Beilage zu zahlen<strong>de</strong> Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung <strong>de</strong>s Verlages für Schä<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>s Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet <strong>de</strong>r Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in <strong>de</strong>n übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>m Umfang nach auf <strong>de</strong>n voraussehbaren Scha<strong>de</strong>n bis zur Höhe <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. 11. Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übersendung <strong>de</strong>s Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. 12. Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art <strong>de</strong>r Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe <strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt. 13. Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Preisliste ersichtlichen vom Empfang <strong>de</strong>r Rechnung an laufen<strong>de</strong>n Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine an<strong>de</strong>re Zahlungsfrist o<strong>de</strong>r Vorauszahlunq vereinbart ist. 14. Bei Zahlungsverzug berechnet <strong>de</strong>r Verlag unter Vorbehalt weitergehen<strong>de</strong>r Rechte Verzugszinsen in Höhe von 1 % über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz <strong>de</strong>r EZB. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s Auftraggebers ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von <strong>de</strong>r Vorauszahlung <strong>de</strong>s Betrages und von <strong>de</strong>m Ausgleich offen stehen<strong>de</strong>r Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit <strong>de</strong>r Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang <strong>de</strong>s Anzeigenauftrages wer<strong>de</strong>n Anzeigenausschnitte, Belegseiten o<strong>de</strong>r vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft wer<strong>de</strong>n, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte o<strong>de</strong>r zu vertreten<strong>de</strong> erhebliche Än<strong>de</strong>rungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenmin<strong>de</strong>rung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preismin<strong>de</strong>rung hergeleitet wer<strong>de</strong>n, wenn im Gesamtdurchschnitt <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r ersten Anzeige beginnen<strong>de</strong>n Insertionsjahres die in <strong>de</strong>r Preisliste o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise genannte durchschnittliche Auflage o<strong>de</strong>r – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage <strong>de</strong>s vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahres unterschritten wird. Eine Auflagenmin<strong>de</strong>rung ist nur dann ein zur Preismin<strong>de</strong>rung berechtigen<strong>de</strong>r Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. beträgt. Preismin<strong>de</strong>rungsansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r Verlag <strong>de</strong>m Auftraggeber von <strong>de</strong>m Absinken <strong>de</strong>r Auflage unter <strong>de</strong>m Anerbieten, vom Vertrag zurückzutreten, rechtzeitig Kenntnis gegeben hat. 18. Bei Ziffernanzeigen wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe <strong>de</strong>r Angebote die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n nur auf <strong>de</strong>m normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, wer<strong>de</strong>n vernichtet. Wertvolle Unterlagen sen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz <strong>de</strong>s Auftraggebers das Recht vor, die eingehen<strong>de</strong>n Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch <strong>de</strong>s Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist <strong>de</strong>r Verlag nicht verpflichtet. 19. Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n nur auf beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung en<strong>de</strong>t drei Monate nach Ablauf <strong>de</strong>s Auftrages. 20. Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Insertionsjahres. 21. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Grün<strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. In solchen Fällen kann <strong>de</strong>r Verlag nicht haftbar gemacht wer<strong>de</strong>n. 22. Erfüllungsort ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r bei öffentlich-rechtlichen Son<strong>de</strong>rvermögen ist bei Klagen Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages. Soweit Ansprüche <strong>de</strong>s Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, bestimmt sich <strong>de</strong>r Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach <strong>de</strong>ren Wohnsitz. Ist <strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt <strong>de</strong>s Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung unbekannt o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Aufenthalt aus <strong>de</strong>m Geltungsbereich <strong>de</strong>s Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages vereinbart.
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