Kundmachung - Stadtgemeinde Ferlach
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Franz-Pehr-Gasse 14<br />
Wahllokal: Altenwohnheim <strong>Ferlach</strong>, Franz-Pehr-Gasse 14<br />
Wahlzeit: 7.00 bis 9.30 Uhr<br />
Wahlzeit: 09.30 bis 15.30 Uhr<br />
Besondere Wahlbehörde<br />
2. Während der Wahlzeit ist die Stimmenabgabe durchlaufend möglich. Als Urkunden<br />
oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in<br />
Betracht: Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen<br />
Lichtbildausweise.<br />
Der Meldezettel ist zum Nachweis der Identität nicht geeignet.<br />
3. Verbotszone ist das Gebäude, in dem sich ein Wahllokal befindet sowie der<br />
Umkreis von 100 m.<br />
4. Am Wahltag ist innerhalb der Verbotszone (Verbotszone ist das Gebäude, in dem<br />
sich ein Wahllokal befindet, folgendes verboten:<br />
a) jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler(innen),<br />
durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten<br />
und dergleichen<br />
b) jede Ansammlung von Personen, sowie<br />
c) das Tragen von Waffen jeder Art. Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht<br />
sich nicht auf jene Waffen, die am Wahltag von im Dienst befindlichen Organen des<br />
öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vorschriften<br />
getragen werden müssen.<br />
5. Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer<br />
Geldstrafe bis zu € 218,-- bestraft, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe<br />
bis zu zwei Wochen geahndet.<br />
Der Bürgermeister:<br />
(Ingo Appé)<br />
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