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Reinigung/Winterdienst Flyer - BSR

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Straßenreinigungsverzeichnis<br />

Verzeichnis B<br />

Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen, die überwiegend<br />

dem inneren Verkehr dienen. Die <strong>Reinigung</strong> erfolgt<br />

einmal pro Woche durch die <strong>BSR</strong>.<br />

Verzeichnis C<br />

Nicht oder ungenügend ausgebaute Straßen. Die <strong>Reinigung</strong><br />

erfolgt einmal pro Woche durch die Anlieger.<br />

Das Straßenreinigungsverzeichnis ist eine Rechtsverordnung<br />

des Berliner Senats und umfasst alle öffentlichen Straßen<br />

der Stadt. Es wird etwa alle zwei Jahre aktualisiert. Nach<br />

folgenden Kriterien wird das Verzeichnis zusammengestellt:<br />

n In welchem Bezirk befindet sich die Straße bzw. der<br />

Straßenabschnitt?<br />

n Wie oft muss gereinigt werden?<br />

n Wer hat die <strong>Reinigung</strong>spflicht?<br />

Verzeichnis A<br />

Ausgebaute Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen.<br />

Zuständig für die <strong>Reinigung</strong>: die <strong>BSR</strong>.<br />

n <strong>Reinigung</strong>sklasse 1a:<br />

n <strong>Reinigung</strong>sklasse 1b:<br />

n <strong>Reinigung</strong>sklasse 2a:<br />

n <strong>Reinigung</strong>sklasse 2b:<br />

n <strong>Reinigung</strong>sklasse 3:<br />

n <strong>Reinigung</strong>sklasse 4:<br />

zehn <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />

sieben <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />

sechs <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />

fünf <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />

drei <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />

eine <strong>Reinigung</strong> pro Woche<br />

Bei den angegebenen <strong>Reinigung</strong>shäufigkeiten handelt es<br />

sich um Durchschnittswerte, die je nach aktuellem Bedarf<br />

variieren können. Das betrifft besonders saisonale Erfordernisse.<br />

Beispielsweise kann es während der Grundreinigung<br />

im Frühjahr, der Laubbeseitigung und des <strong>Winterdienst</strong>es<br />

zu Abweichungen im regulären <strong>Reinigung</strong>sturnus kommen.<br />

Eingruppierung<br />

Verantwortlich für die Zuordnung der Straßen ist die Straßeneingruppierungskommission<br />

STEK. Sie setzt sich aus<br />

Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der<br />

Tiefbauämter, des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben<br />

und der <strong>BSR</strong> zusammen. Geprüft wird jeweils vor Ort:<br />

n die tatsächliche Verschmutzung<br />

n die Verkehrslage<br />

n die Verkehrsbedeutung der Straße<br />

Zuständigkeiten/Pflichtenverteilung nach dem<br />

Berliner Straßenreinigungsgesetz<br />

Straßen der<br />

Verzeichnisse A und B<br />

Straßen des<br />

Verzeichnisses C<br />

<strong>BSR</strong> Anlieger Hinterlieger<br />

Entgeltpflicht n n<br />

<strong>Reinigung</strong>spflicht n<br />

<strong>Winterdienst</strong> Fahrbahn n<br />

<strong>Winterdienst</strong> Gehweg<br />

Entgeltpflicht<br />

<strong>Reinigung</strong>spflicht<br />

<strong>Winterdienst</strong> Fahrbahn (n)* n<br />

<strong>Winterdienst</strong> Gehweg<br />

* auf C-Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) sowie bei besonderem<br />

Bedarf (wenn Zufahrten für Versorgungsdienste gefährdet)<br />

n<br />

n<br />

n<br />

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