Reinigung/Winterdienst Flyer - BSR
Reinigung/Winterdienst Flyer - BSR
Reinigung/Winterdienst Flyer - BSR
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Verbindliche Einstufung<br />
Straßenreinigungsverzeichnis<br />
Verzeichnis B<br />
Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen, die überwiegend<br />
dem inneren Verkehr dienen. Die <strong>Reinigung</strong> erfolgt<br />
einmal pro Woche durch die <strong>BSR</strong>.<br />
Verzeichnis C<br />
Nicht oder ungenügend ausgebaute Straßen. Die <strong>Reinigung</strong><br />
erfolgt einmal pro Woche durch die Anlieger.<br />
Das Straßenreinigungsverzeichnis ist eine Rechtsverordnung<br />
des Berliner Senats und umfasst alle öffentlichen Straßen<br />
der Stadt. Es wird etwa alle zwei Jahre aktualisiert. Nach<br />
folgenden Kriterien wird das Verzeichnis zusammengestellt:<br />
n In welchem Bezirk befindet sich die Straße bzw. der<br />
Straßenabschnitt?<br />
n Wie oft muss gereinigt werden?<br />
n Wer hat die <strong>Reinigung</strong>spflicht?<br />
Verzeichnis A<br />
Ausgebaute Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen.<br />
Zuständig für die <strong>Reinigung</strong>: die <strong>BSR</strong>.<br />
n <strong>Reinigung</strong>sklasse 1a:<br />
n <strong>Reinigung</strong>sklasse 1b:<br />
n <strong>Reinigung</strong>sklasse 2a:<br />
n <strong>Reinigung</strong>sklasse 2b:<br />
n <strong>Reinigung</strong>sklasse 3:<br />
n <strong>Reinigung</strong>sklasse 4:<br />
zehn <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />
sieben <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />
sechs <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />
fünf <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />
drei <strong>Reinigung</strong>en pro Woche<br />
eine <strong>Reinigung</strong> pro Woche<br />
Bei den angegebenen <strong>Reinigung</strong>shäufigkeiten handelt es<br />
sich um Durchschnittswerte, die je nach aktuellem Bedarf<br />
variieren können. Das betrifft besonders saisonale Erfordernisse.<br />
Beispielsweise kann es während der Grundreinigung<br />
im Frühjahr, der Laubbeseitigung und des <strong>Winterdienst</strong>es<br />
zu Abweichungen im regulären <strong>Reinigung</strong>sturnus kommen.<br />
Eingruppierung<br />
Verantwortlich für die Zuordnung der Straßen ist die Straßeneingruppierungskommission<br />
STEK. Sie setzt sich aus<br />
Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der<br />
Tiefbauämter, des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben<br />
und der <strong>BSR</strong> zusammen. Geprüft wird jeweils vor Ort:<br />
n die tatsächliche Verschmutzung<br />
n die Verkehrslage<br />
n die Verkehrsbedeutung der Straße<br />
Zuständigkeiten/Pflichtenverteilung nach dem<br />
Berliner Straßenreinigungsgesetz<br />
Straßen der<br />
Verzeichnisse A und B<br />
Straßen des<br />
Verzeichnisses C<br />
<strong>BSR</strong> Anlieger Hinterlieger<br />
Entgeltpflicht n n<br />
<strong>Reinigung</strong>spflicht n<br />
<strong>Winterdienst</strong> Fahrbahn n<br />
<strong>Winterdienst</strong> Gehweg<br />
Entgeltpflicht<br />
<strong>Reinigung</strong>spflicht<br />
<strong>Winterdienst</strong> Fahrbahn (n)* n<br />
<strong>Winterdienst</strong> Gehweg<br />
* auf C-Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) sowie bei besonderem<br />
Bedarf (wenn Zufahrten für Versorgungsdienste gefährdet)<br />
n<br />
n<br />
n<br />
6<br />
7