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Zusammenfassung SEPA

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Kriterien des <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahrens<br />

Europäische Lastschrift (<strong>SEPA</strong> Core Direct Debit)<br />

• Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und<br />

Zahlstelle.<br />

à Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden<br />

Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet<br />

• Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum<br />

(D)<br />

• Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine<br />

Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu<br />

übermitteln<br />

• Der Zahlungsempfänger muss an seine Bank die Lastschriften so rechtzeitig zum<br />

Einzug weiterleiten, dass die Lastschriftdatei<br />

• bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und<br />

• bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage<br />

bis spätestens 15.00 Uhr bei der Zahlungsempfängerbank vorliegt.

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