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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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Inverzugsetzungsbeschlusses des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 bzw.<br />

Artikel 126 Absatz 9 AEUV innerhalb <strong>der</strong> vom Rat gesetzten Frist korrigiert<br />

werden soll, einschließlich detaillierter Angaben zu den zur Erreichung dieser<br />

Ziele geplanten o<strong>der</strong> bereits ergriffenen haushaltspolitischen Maßnahmen und<br />

<strong>der</strong>en Haushaltswirkung.<br />

(2) Die Berichte enthalten Tabellen nach den Vorgaben im Anhang dieser Verordnung.<br />

Artikel 3<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt <strong>der</strong><br />

Europäischen Union in Kraft.<br />

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen<br />

unmittelbar in den Mitgliedstaaten.<br />

Geschehen zu Brüssel am 27.6.2013<br />

Für die Kommission<br />

Der Präsident<br />

José Manuel BARROSO<br />

<strong>DE</strong> 6 <strong>DE</strong>

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