bbg intern 67 - Berliner Baugenossenschaft eG
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6 <strong>bbg</strong> <strong>intern</strong><br />
■ Aktuelles Thema<br />
SEPA – Veränderungen im Zahlungsverkehr<br />
Das betrifft uns alle!<br />
Liebe Mitglieder, sicher haben Sie schon<br />
von SEPA gehört oder darüber gelesen.<br />
Wir möchten Ihnen auch gern einige, aus<br />
unserer Sicht, wichtige Informationen<br />
dazu geben, denn schließlich fallen jeden<br />
Monat für Sie Wohnkosten (Dauernutzungsgebühren<br />
und Vorschüsse) an, die<br />
Sie auf verschiedenen Wegen begleichen.<br />
Wir möchten Sie auch nicht mit einer<br />
Unmenge von Details langweilen, verwirren<br />
oder ängstigen, sondern Sie kurz<br />
und knapp informieren, was auf uns alle<br />
zukommt.<br />
SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro<br />
Payments Area“ – auf gut deutsch: „Einheitlicher<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraum“.<br />
Ab spätestens 1. Februar 2014 wird der<br />
bargeldlose Zahlungsverkehr – also Überweisungen,<br />
Lastschriften und Kartenzahlungen<br />
– EU-weit einheitlich ablaufen.<br />
Dafür gibt es inzwischen <strong>intern</strong>ationale<br />
Kontonummern (IBAN) und <strong>intern</strong>ationale<br />
Bankleitzahlen (BIC), die die bisherigen<br />
Kontonummern und Bankleitzahlen ersetzen<br />
werden. Sie finden diese schon seit<br />
geraumer Zeit auf den Kontoauszügen<br />
Ihrer Bank und auf neueren Bank-, EC- und<br />
Kreditkarten.<br />
Die <strong>bbg</strong> berliNer BAUGENOSSENSchAft<br />
<strong>eG</strong> wird bereits mit Beginn des nächsten<br />
Geschäftsjahres, also ab 1. Oktober 2013,<br />
den Zahlungsverkehr auf das neue SEPA-<br />
Verfahren umstellen.<br />
Was bedeutet die Umstellung auf SEPA<br />
für Sie?<br />
Lastschriften<br />
Wenn Sie bereits am Lastschriftverfahren<br />
teilnehmen, uns also schon eine schriftliche<br />
Einzugsermächtigung für Abbuchungen<br />
von Ihrem Bankkonto erteilt haben,<br />
gilt diese auch weiterhin. Der Gesetzgeber<br />
und die neueste Version unserer Software<br />
ermöglichen es uns, vorliegende Einzugsermächtigungen<br />
in SEPA-Lastschriftmandate<br />
umzuwandeln. Ebenfalls können wir Ihre<br />
bei uns hinterlegten Bankverbindungen<br />
in IBAN und BIC umwandeln und werden<br />
diese Umstellungen in Kürze durchführen.<br />
Somit benötigen wir von Ihnen keinerlei<br />
Daten oder Zuarbeiten und Sie müssen<br />
nichts veranlassen!<br />
Alle Mitglieder, die bereits am Lastschriftverfahren<br />
teilnehmen, erhalten rechtzeitig<br />
vor dem 1. Oktober 2013 ein separates<br />
Informationsschreiben, in welchem wir<br />
Ihnen Ihre Mandatsreferenz (die automatisch<br />
bei der Umwandlung generiert wird)<br />
sowie die IBAN und BIC, die aus Ihren<br />
bisherigen Bankdaten ermittelt wurden,<br />
mitteilen. Diese Daten werden Sie dann<br />
ab Oktober im Verwendungszweck zur<br />
monatlichen Lastschrift wiederfinden.<br />
Wer neu am Lastschriftverfahren teilnehmen<br />
möchte, muss uns ein „SEPA Lastschriftmandat“<br />
erteilen. Ein SEPA Lastschriftmandat<br />
muss uns (wie auch vorher<br />
die Einzugsermächtigung) in schriftlicher<br />
Form vorliegen und zwingend bestimmte<br />
Informationen enthalten sowie mit Datum<br />
und Unterschrift versehen sein.<br />
Wir werden Ihnen das Formular „SEPA<br />
Lastschriftmandat“ rechtzeitig zur Verfügung<br />
stellen, Sie müssen das Formular nur<br />
noch ausfüllen, unterschreiben und uns<br />
übergeben oder zusenden.<br />
NEU!! Grundsätzlich erhöht sich Ihre<br />
Widerspruchsfrist gegen eine Lastschrift<br />
von sechs auf acht Wochen.<br />
Über anstehende Lastschriften werden<br />
wir Sie vorab fristgemäß informieren.<br />
Daueraufträge<br />
und Einzelüberweisungen<br />
Wenn Sie einen Dauerauftrag für regelmäßige<br />
Zahlungen eingerichtet haben<br />
oder Ihre Zahlungen per Einzelüberweisung<br />
leisten, ändert sich vorerst für Sie<br />
nichts. Es gibt eine Übergangsfrist bis<br />
derzeit 2016, in der Sie entweder Kontonummer<br />
und Bankleitzahl oder IBAN und<br />
BIC verwenden können.<br />
Wir hoffen, Ihnen im Hinblick auf die zukünftigen<br />
Zahlungen der Dauernutzungsgebühren<br />
und aller damit in Verbindung<br />
stehenden Kosten nach der Umstellung<br />
auf das SEPA Verfahren einen kurzen und<br />
verständlichen Überblick gegeben zu haben.<br />
Vielleicht konnten wir die eine oder<br />
andere Frage dazu schon beantworten.<br />
Natürlich werden wir Sie auch weiterhin<br />
auf dem Laufenden halten und Ihnen,<br />
sofern es neue Erkenntnisse oder Veränderungen<br />
geben sollte, diese mitteilen.<br />
Norma Beckmann<br />
Abteilungsleiterin Rechnungswesen