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bbg intern 67 - Berliner Baugenossenschaft eG

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6 <strong>bbg</strong> <strong>intern</strong><br />

■ Aktuelles Thema<br />

SEPA – Veränderungen im Zahlungsverkehr<br />

Das betrifft uns alle!<br />

Liebe Mitglieder, sicher haben Sie schon<br />

von SEPA gehört oder darüber gelesen.<br />

Wir möchten Ihnen auch gern einige, aus<br />

unserer Sicht, wichtige Informationen<br />

dazu geben, denn schließlich fallen jeden<br />

Monat für Sie Wohnkosten (Dauernutzungsgebühren<br />

und Vorschüsse) an, die<br />

Sie auf verschiedenen Wegen begleichen.<br />

Wir möchten Sie auch nicht mit einer<br />

Unmenge von Details langweilen, verwirren<br />

oder ängstigen, sondern Sie kurz<br />

und knapp informieren, was auf uns alle<br />

zukommt.<br />

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro<br />

Payments Area“ – auf gut deutsch: „Einheitlicher<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraum“.<br />

Ab spätestens 1. Februar 2014 wird der<br />

bargeldlose Zahlungsverkehr – also Überweisungen,<br />

Lastschriften und Kartenzahlungen<br />

– EU-weit einheitlich ablaufen.<br />

Dafür gibt es inzwischen <strong>intern</strong>ationale<br />

Kontonummern (IBAN) und <strong>intern</strong>ationale<br />

Bankleitzahlen (BIC), die die bisherigen<br />

Kontonummern und Bankleitzahlen ersetzen<br />

werden. Sie finden diese schon seit<br />

geraumer Zeit auf den Kontoauszügen<br />

Ihrer Bank und auf neueren Bank-, EC- und<br />

Kreditkarten.<br />

Die <strong>bbg</strong> berliNer BAUGENOSSENSchAft<br />

<strong>eG</strong> wird bereits mit Beginn des nächsten<br />

Geschäftsjahres, also ab 1. Oktober 2013,<br />

den Zahlungsverkehr auf das neue SEPA-<br />

Verfahren umstellen.<br />

Was bedeutet die Umstellung auf SEPA<br />

für Sie?<br />

Lastschriften<br />

Wenn Sie bereits am Lastschriftverfahren<br />

teilnehmen, uns also schon eine schriftliche<br />

Einzugsermächtigung für Abbuchungen<br />

von Ihrem Bankkonto erteilt haben,<br />

gilt diese auch weiterhin. Der Gesetzgeber<br />

und die neueste Version unserer Software<br />

ermöglichen es uns, vorliegende Einzugsermächtigungen<br />

in SEPA-Lastschriftmandate<br />

umzuwandeln. Ebenfalls können wir Ihre<br />

bei uns hinterlegten Bankverbindungen<br />

in IBAN und BIC umwandeln und werden<br />

diese Umstellungen in Kürze durchführen.<br />

Somit benötigen wir von Ihnen keinerlei<br />

Daten oder Zuarbeiten und Sie müssen<br />

nichts veranlassen!<br />

Alle Mitglieder, die bereits am Lastschriftverfahren<br />

teilnehmen, erhalten rechtzeitig<br />

vor dem 1. Oktober 2013 ein separates<br />

Informationsschreiben, in welchem wir<br />

Ihnen Ihre Mandatsreferenz (die automatisch<br />

bei der Umwandlung generiert wird)<br />

sowie die IBAN und BIC, die aus Ihren<br />

bisherigen Bankdaten ermittelt wurden,<br />

mitteilen. Diese Daten werden Sie dann<br />

ab Oktober im Verwendungszweck zur<br />

monatlichen Lastschrift wiederfinden.<br />

Wer neu am Lastschriftverfahren teilnehmen<br />

möchte, muss uns ein „SEPA Lastschriftmandat“<br />

erteilen. Ein SEPA Lastschriftmandat<br />

muss uns (wie auch vorher<br />

die Einzugsermächtigung) in schriftlicher<br />

Form vorliegen und zwingend bestimmte<br />

Informationen enthalten sowie mit Datum<br />

und Unterschrift versehen sein.<br />

Wir werden Ihnen das Formular „SEPA<br />

Lastschriftmandat“ rechtzeitig zur Verfügung<br />

stellen, Sie müssen das Formular nur<br />

noch ausfüllen, unterschreiben und uns<br />

übergeben oder zusenden.<br />

NEU!! Grundsätzlich erhöht sich Ihre<br />

Widerspruchsfrist gegen eine Lastschrift<br />

von sechs auf acht Wochen.<br />

Über anstehende Lastschriften werden<br />

wir Sie vorab fristgemäß informieren.<br />

Daueraufträge<br />

und Einzelüberweisungen<br />

Wenn Sie einen Dauerauftrag für regelmäßige<br />

Zahlungen eingerichtet haben<br />

oder Ihre Zahlungen per Einzelüberweisung<br />

leisten, ändert sich vorerst für Sie<br />

nichts. Es gibt eine Übergangsfrist bis<br />

derzeit 2016, in der Sie entweder Kontonummer<br />

und Bankleitzahl oder IBAN und<br />

BIC verwenden können.<br />

Wir hoffen, Ihnen im Hinblick auf die zukünftigen<br />

Zahlungen der Dauernutzungsgebühren<br />

und aller damit in Verbindung<br />

stehenden Kosten nach der Umstellung<br />

auf das SEPA Verfahren einen kurzen und<br />

verständlichen Überblick gegeben zu haben.<br />

Vielleicht konnten wir die eine oder<br />

andere Frage dazu schon beantworten.<br />

Natürlich werden wir Sie auch weiterhin<br />

auf dem Laufenden halten und Ihnen,<br />

sofern es neue Erkenntnisse oder Veränderungen<br />

geben sollte, diese mitteilen.<br />

Norma Beckmann<br />

Abteilungsleiterin Rechnungswesen

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