Bewilligungsbedingungen 14_15 (PDF) - Robert Bosch Stiftung
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4.4 Der Lektor verpflichtet sich zur Teilnahme an folgenden Lektorentreffen,<br />
die auch im Ausland stattfinden können:<br />
Seite 8<br />
:: ein Vorbereitungsseminar für alle Lektoren;<br />
:: eine Herbstakademie nach Beginn des Stipendiums;<br />
:: eine Frühlingsakademie im darauffolgenden Frühjahr;<br />
:: ein Bilanztreffen nach Abschluss des Stipendiums.<br />
Durch diese regelmäßigen Treffen sollen die Kontakte der Lektoren<br />
untereinander und ihr fachwissenschaftlicher Erfahrungsaustausch<br />
unterstützt werden. Außerdem werden gemeinsame Projekte entwickelt,<br />
begleitet und umgesetzt.<br />
Die Zwischentreffen werden jeweils von Lektoren vor Ort organisiert. Bei<br />
allen Treffen werden Vertreter der <strong>Stiftung</strong>, des Osteuropazentrums<br />
sowie ggf. seiner Bildungspartner anwesend sein und die inhaltliche<br />
Moderation übernehmen. Die Lektorentreffen fördern zudem die<br />
persönlichen Kontakte der Lektoren zu den Vertretern der <strong>Stiftung</strong> und<br />
des Osteuropazentrums, die durch diese Treffen einen unmittelbaren<br />
Eindruck von den Arbeitsbedingungen der Lektoren gewinnen.<br />
4.5 Der Lektor verpflichtet sich ggf. zur Übernahme einer Tätigkeit als so<br />
genannter Regionalkoordinator. Als Bindeglied zwischen der <strong>Stiftung</strong>,<br />
dem Osteuropazentrum und den einzelnen Lektoren wird der Lektor als<br />
Regionalkoordinator ein zusätzlicher Ansprechpartner für die Lektoren<br />
bzw. die sonstigen Kulturmittler der jeweiligen Region sein.<br />
4.6 Der Lektor verpflichtet sich, das Osteuropazentrum über seine Tätigkeit<br />
ausführlich zu informieren. Der Lektor gibt unaufgefordert Rückmeldung<br />
über die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Lektor und<br />
Gasthochschule sowie über Sprachniveau und Motivation der<br />
Studierenden, damit das Osteuropazentrum in enger Rücksprache mit<br />
der <strong>Stiftung</strong> strategische und förderpolitische Entscheidungen treffen<br />
kann.<br />
Außerdem liefert der Lektor im Studienjahr folgende Dokumente:<br />
:: Bericht für den Nachfolger:<br />
zur Situation am Gastinstitut mit Beschreibung der Lehraufgaben,<br />
Projekte und sonstigen Bedingungen für den Nachfolger<br />
(Abgabetermin: 28. Februar des Folgejahres, wenn Lektorat zum 31.<br />
Juli des Folgejahres beendet wird).