01.03.2014 Aufrufe

Ausschreibungsunterlagen "Holzbringung 2014-2015"

Ausschreibungsunterlagen "Holzbringung 2014-2015"

Ausschreibungsunterlagen "Holzbringung 2014-2015"

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem Mitteilungsempfänger zu<br />

irgendeinem Zeitpunkt schon vor Vertragsabschluß offenbart oder zugänglich gemacht<br />

wurden.<br />

(4) Die Vertragspartner behandeln Informationen über Erkenntnisse, die gemeinsam erarbeitet<br />

wurden, vertraulich. Dies gilt ebenso für ihre Mitarbeiter und etwaige Unterauftragnehmern.<br />

Mit Vertragsende ist jeder Vertragspartner nur hinsichtlich der Verwendung<br />

seiner eigenen Information frei.<br />

§ 7 Vertragsstrafe/Nichterfüllung<br />

(1) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen § 2 Abs. (1) 2. Spiegelstrich wird bei einer<br />

durch den Unternehmer zu vertretenden Verspätung des Arbeitsbeginns eine Vertragsstrafe<br />

in Höhe von € 100,00 (in Worten: EURO einhundert) je Tag der Verspätung<br />

gegenüber dem Auftraggeber fällig.<br />

(2) Bei einer durch den Unternehmer zu vertretenden Unterbrechung der aufgenommenen<br />

Arbeit von länger als 2 Kalenderwochen, wird ab dem 15. Tag der Unterbrechung<br />

eine Vertragsstrafe gemäß § 7 Abs. 1 fällig.<br />

(3) Eine Vertragsstrafe nach Abs. (1) kann auch nach Vertragsende geltend gemacht<br />

werden.<br />

(4) Erfüllt der Auftragnehmer die ihm übertragenen Arbeiten aus Gründen, die er selbst zu<br />

vertreten hat, auch nach wiederholter Aufforderung nicht oder unvollständig, kann der<br />

Auftraggeber die Arbeiten durch Dritte durchführen lassen. Sofern dadurch Mehrkosten<br />

für den Auftraggeber entstehen, sind diese vom Auftragnehmer zu begleichen.<br />

§ 8 Kündigung aus wichtigem Grund<br />

(1) Jeder Vertragspartner kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Kalenderwochen<br />

schriftlich kündigen, wenn die Aufrechterhaltung des Vertrags für ihn unzumutbar<br />

geworden ist und er den Vertragspartner über sein Ausscheiden vorher mit einer Frist<br />

von 14 Tagen informiert hat. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Vertragspartner<br />

zugegangen ist. Die Beweislast für den Zugang trägt der Kündigende.<br />

(2) Für den Fall, dass die Vertragspartner einvernehmlich feststellen, dass das mit dem<br />

Vorhaben verfolgte Ziel nicht erreicht werden kann und damit die Grundlage für den<br />

vorliegenden Vertrag entfällt, werden sich die Vertragspartner über das weitere Vorgehen<br />

verständigen und gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung darüber treffen.<br />

§ 9 Höhere Gewalt<br />

(1) Beim Vorliegen eines Falles höherer Gewalt (im Bereich der Forstwirtschaft in der<br />

Regel Naturereignisse, insbesondere Sturmereignisse von überregionaler Bedeutung)<br />

können sich Auftraggeber und Auftragnehmer gegenseitig von der vollständigen oder<br />

teilweisen Erfüllung ihrer sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten freistellen.<br />

§ 10 Vertragslaufzeit<br />

(1) Der Vertragslaufzeit ist bei allen Losen vom 01.03.<strong>2014</strong> bis 31.12.2015.<br />

(2) Die Vertragspartner können den Vertrag zweimalig einvernehmlich um jeweils 1 Jahr<br />

verlängern. Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Sie muss spätestens 3 Monate<br />

vor Ablauf des Vertrages in wechselseitig unterzeichneter Form vorliegen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!