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Schule aktuell - Stadt Gelsenkirchen, Referat Erziehung und Bildung

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<strong>Schule</strong> <strong>aktuell</strong> 2014/15<br />

10. Fachoberschule<br />

Die Fachoberschule führt auf zweierlei Wegen zur Fachhochschulreife.<br />

Der unmittelbare Weg über die Klassen 11 <strong>und</strong> 12<br />

Die Klasse 11, in die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler mit dem mittleren<br />

Schulabschluss aufgenommen werden, ist ein fachpraktisches Schuljahr.<br />

Begleitend zum Praktikum im Betrieb werden wöchentlich 12 St<strong>und</strong>en<br />

Unterricht erteilt. Die Schülerin bzw. der Schüler sucht sich seinen/<br />

ihren Praktikumsplatz selbstständig. Die Klasse 12 hat die Aufgabe, auf<br />

das Studium an der Fachhochschule vorzubereiten.<br />

Berufskolleg Königstraße<br />

Fachoberschule für Sozial- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen, Schwerpunkt:<br />

Sozialwesen.<br />

Der Weg über eine Berufsausbildung <strong>und</strong> die Klasse 12<br />

Schüler/innen mit mittlerem Schulabschluss, die einen Beruf erlernt<br />

haben, können nach Abschluss der Ausbildung oder auch bereits<br />

begleitend zur Berufsausbildung unmittelbar in die Klasse 12 der<br />

Fachoberschule ihres Berufsfeldes aufgenommen werden. Vollzeitform<br />

1-jährig<br />

Berufskolleg Königstraße<br />

Fachoberschule Klasse 12b für das Sozial- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen,<br />

Schwerpunkt Sozialwesen<br />

11. Schülerfahrkosten<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gelsenkirchen</strong> kann die notwendigen Fahrkosten in folgenden<br />

Fällen übernehmen:<br />

Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

• des Berufsgr<strong>und</strong>schuljahres<br />

• des Berufsorientierungsjahres<br />

Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

• die die Berufsfachschule<br />

• die Fachoberschulklassen 11 <strong>und</strong> 12<br />

• die gymnasiale Oberstufe<br />

• oder die Fachschule besuchen.<br />

Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler von Bezirksfachklassen werden Schülerfahrkosten,<br />

soweit sie einen Eigenanteil von 50 € im Beförderungsmonat<br />

übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50 € ebenfalls<br />

übernommen.<br />

Voraussetzung ist jedoch, dass der Fußweg zwischen Wohnung <strong>und</strong><br />

<strong>Schule</strong> in der einfachen Entfernung mehr als 5 km beträgt. Eine weitere<br />

Bedingung ist, dass die nächstgelegene <strong>Schule</strong> besucht wird.<br />

Fahrkosten werden nicht übernommen bei:<br />

• Fachklassen des dualen Systems<br />

• teilzeitschulische Klassen<br />

• Fachoberschulen, soweit sie eine Berufsausbildung voraussetzen<br />

• Fachschulen, die eine berufliche Weiterbildung ermöglichen<br />

• Schüler/innen des Weiterbildungskollegs/Abendrealschule<br />

• Schüler/innen des Weiterbildungskollegs/Abendgymnasium.<br />

Soweit Anspruch auf die Übernahme von Fahrkosten besteht, kann ein<br />

ermäßigtes Schokoticket beim <strong>Referat</strong> <strong>Erziehung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bildung</strong> der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Gelsenkirchen</strong> beantragt werden.<br />

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