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Amtsblatt für die Stadt Guben und die Gemeinde Schenkendöbern

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<strong>Guben</strong> - 4 -<br />

Nr. 13/2013<br />

Haushaltssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schenkendöbern</strong><br />

<strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

wird nach Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom<br />

16.04.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 6.384.800,00 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 6.724.300,00 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 50.000,00 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 6.092.800,00 €<br />

Auszahlungen auf 6.345.400,00 €<br />

festgesetzt.<br />

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige <strong>und</strong> außerplanmäßige<br />

Aufwendungen <strong>und</strong> Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>vertretung bedürfen,<br />

wird auf 5.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines zusätzlichen Fehlbetrages<br />

auf 50.000,00 €<br />

<strong>und</strong><br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen<br />

Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen<br />

auf 50.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

<strong>Schenkendöbern</strong>, den 25.06.2013<br />

Von den Einzahlungen <strong>und</strong> Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit auf 5.731.800,00 €<br />

Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit auf 6.061.200,00 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 361.000,00 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 138.700,00 €<br />

Bekanntmachung<br />

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen ab 08. Juli 2013<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Schenkendöbern</strong>, Kämmerei, <strong>Gemeinde</strong>allee<br />

45, 03172 <strong>Schenkendöbern</strong>, zu den Sprechzeiten<br />

unbefristet <strong>für</strong> Jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

<strong>Schenkendöbern</strong>, den 25.06.2013<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 145.500,00 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von<br />

Liquiditätsreserven 0,00 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €<br />

§ 2<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen <strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Realsteuern werden <strong>für</strong> das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />

a) <strong>für</strong> <strong>die</strong> land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Gr<strong>und</strong>steuer A) 200 v. H.<br />

b) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>stücke (Gr<strong>und</strong>steuer B) 320 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v. H.<br />

§ 6<br />

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge <strong>und</strong> Aufwendungen<br />

als <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> von wesentlicher Bedeutung<br />

angesehen werden, wird auf 10.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

2. Die Wertgrenze, <strong>für</strong> <strong>die</strong> insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen <strong>und</strong> Investitionsfördermaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind,<br />

wird auf 5.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Peter Jeschke<br />

Bürgermeister<br />

Nachruf<br />

Tief betroffen haben wir zur Kenntnis nehmen müssen,<br />

dass unser Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Schenkendöbern</strong><br />

Herr Meinhard Bähr<br />

verstorben ist.<br />

In großer Trauer gedenken wir unseres langjährigen Mitstreiters,<br />

der sein Ehrenamt gewissenhaft <strong>und</strong> zum Wohle<br />

der Bürger ausübte.<br />

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schenkendöbern</strong><br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung

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