Wärmeschutz und Modernisierung mit Knauf PDF - ingFinder
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Wärmeschutz <strong>und</strong> <strong>Modernisierung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Knauf</strong><br />
Argumente für die Sanierung<br />
Dauerhafte gute Vermietbarkeit<br />
Durch hohe Standards <strong>und</strong> hohen Wohnkomfort<br />
bleibt Wohnraum langfristig attraktiv<br />
für Mieter. Leerstands- <strong>und</strong> Fluktuationsraten<br />
sind niedriger; dieser Faktor spielt für<br />
die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Gebäudes<br />
eine sehr große Rolle.<br />
Miete im Raum Nürnberg<br />
Warmmiete (Kaltmiete + Energiekosten) im Jahr 1<br />
Bestand<br />
Sanierung<br />
nach<br />
EnEV<br />
Sanierung<br />
hochwertiger<br />
als EnEV<br />
(EnEV -30%)<br />
0 6 12 18<br />
24<br />
€ / m² / pro Monat<br />
Kaltmiete im Jahr 1 Energiekosten im Jahr 1<br />
Warmmiete (Kaltmiete + Energiekosten) im Jahr 30<br />
3<br />
Bestand<br />
Sanierung<br />
nach<br />
EnEV<br />
Sanierung<br />
hochwertiger<br />
als EnEV<br />
(EnEV -30%)<br />
0 6 12 18<br />
24<br />
€ / m² / pro Monat<br />
Kaltmiete im Jahr 30 Energiekosten im Jahr 30<br />
Alle Baumaßnahmen zur Energieeinsparung<br />
werden als <strong>Modernisierung</strong> in das aktuelle<br />
Recht der §§ 554 <strong>und</strong> 559 BGB seit<br />
der Mietrechtsreform eingeb<strong>und</strong>en. Dazu<br />
zählen vor allem die bedingten Anforderungen<br />
<strong>und</strong> die Nachrüstverpflichtung der<br />
Energieeinsparverordnung (§§ 9 <strong>und</strong> 10 En-<br />
EV). (vergleiche auch § 3 <strong>Modernisierung</strong>sgesetz<br />
a.F.). Insbesondere Maßnahmen zur<br />
Verbesserung der Wärmedämmung, zur<br />
Verringerung des Energieverlustes <strong>und</strong> des<br />
Energieverbrauchs der zentralen Heizungs<strong>und</strong><br />
Warmwasseranlage sowie zur Rückgewinnung<br />
von Wärme kommen als energiesparende<br />
Maßnahmen in Betracht.<br />
Jeder Wohnungseigentümer hat so<strong>mit</strong> die<br />
Möglichkeit, die entstandenen Kosten für<br />
energiesparende Investitionen nach den §§<br />
559 ff. BGB zur Gr<strong>und</strong>lage für eine Mieterhöhung<br />
zu machen. Diese Mieterhöhung<br />
kann allerdings nur erfolgen, wenn die Energieeinsparung<br />
nachhaltig, das heißt von<br />
Dauer <strong>und</strong> wesentlich ist. Die Wesentlichkeit<br />
definiert sich darüber, dass die Energieeinsparung<br />
mindestens 10 % des bisherigen<br />
Verbrauchs betragen muss.<br />
Im Falle einer <strong>Modernisierung</strong> muss der<br />
Vermieter dem Mieter die da<strong>mit</strong> verb<strong>und</strong>enen<br />
Mieterhöhung in schriftlicher Form<br />
rechtzeitig <strong>mit</strong>teilen, das heißt nach § 554<br />
Abs. 3 BGB mindestens drei Monate vor<br />
Beginn der Maßnahme. Wenn der Vermieter<br />
dann aber seinem Mieter verdeut licht,<br />
dass die Gesamtmiete trotz steigender Mieterhöhung<br />
bedingt durch die <strong>Modernisierung</strong><br />
<strong>und</strong> die da<strong>mit</strong> eingesparte Energie in<br />
der Regel sinken wird, wird er letztlich den<br />
Mieter von dieser Maßnahme überzeugen.<br />
Nicht nur der Eigentümer profitiert von der<br />
Aufwertung seiner Immobilie, auch dem<br />
Mieter steht ein hochwertiger Wohnraum<br />
zur Verfügung <strong>und</strong> die Nebenkosten für Energie<br />
sind langfristig niedrig. Gerade durch<br />
den explosionsartigen Preisanstieg von<br />
Heizöl <strong>und</strong> Gas ist eine <strong>Modernisierung</strong>smaßnahme<br />
von immenser Bedeutung <strong>und</strong><br />
wird <strong>mit</strong> der Einführung des Energieausweises<br />
für Gebäude immer wichtiger.<br />
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