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Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - Bayern

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Unter welchen Voraussetzungen ist ein <strong>Sicherheit</strong>s-<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplan zu erstellen?<br />

Der Bauherr oder ein von ihm nach § 4 BaustellV be<strong>auf</strong>tragter<br />

Dritter ist verantwortlich dafür, dass der <strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutzplan immer dann erarbeitet wird, wenn<br />

<br />

<br />

Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber <strong>auf</strong> der Baustelle<br />

gleichzeitig oder nacheinander tätig werden <strong>und</strong> eine<br />

Vorankündigung an das zuständige Gewerbe<strong>auf</strong>sichtsamt<br />

zu übermitteln ist oder<br />

Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber <strong>auf</strong> der Baustelle<br />

gleichzeitig oder nacheinander tätig werden <strong>und</strong><br />

besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 der<br />

<strong>Baustellen</strong>verordnung ausgeführt werden.<br />

Das bedeutet, ein <strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplan<br />

ist nicht notwendig, wenn lediglich Beschäftigte eines Arbeitgebers<br />

<strong>auf</strong> der Baustelle tätig werden. Führt z. B. ein<br />

Generalunternehmer oder eine Arbeitsgemeinschaft unter<br />

einheitlicher Firmierung alle <strong>auf</strong> der Baustelle anfallenden<br />

Arbeiten nur mit eigenem Personal aus, so handelt es sich<br />

um einen Arbeitgeber.<br />

Der Einsatz von Nachunternehmern bedeutet das Vorhandensein<br />

von mehreren Arbeitgebern.<br />

Was beinhaltet ein <strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplan<br />

<strong>und</strong> wie ist bei der Erstellung des Planes<br />

vorzugehen?<br />

Der <strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplan muss bei der<br />

Planung der Ausführung des Bauvorhabens - zur Berücksichtigung<br />

bei Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe - erstellt <strong>und</strong> bei<br />

der Ausführung des Bauvorhabens dem Arbeitsfortschritt<br />

<strong>und</strong> den eingetretenen Änderungen angepasst werden.<br />

Im <strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplan sind die notwendigen<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Maßnahmen zur Erfüllung der<br />

Arbeitsschutzbestimmungen zeitlich <strong>und</strong> in ihrer Ausführung<br />

darzustellen. Gliederung, Umfang <strong>und</strong> äußeres Erscheinungsbild<br />

eines <strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplanes<br />

bleiben dem Verfasser überlassen, z. B. kann er auch die<br />

Form eines entsprechend ergänzten Bauabl<strong>auf</strong>planes haben.<br />

Bei verschiedenen Stellen, z. B. den Berufsgenossenschaften<br />

der Bauwirtschaft, liegen unverbindliche Muster<br />

sowie Leitfäden zur Erstellung eines <strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplanes<br />

vor.<br />

Konkretisierte Anforderungen an Inhalt <strong>und</strong> Erstellung des<br />

<strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplanes sind in der vom<br />

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