Factsheet Gefahrstoffkennzeichnung
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<strong>Factsheet</strong> <strong>Gefahrstoffkennzeichnung</strong><br />
Im Umgang mit Gefahrstoffen kommt es darauf an,<br />
Gefahren richtig einschätzen zu können. Um Gefahren<br />
richtig einzuschätzen, muss man sie kennen und<br />
wiedererkennen können.<br />
Die Vorschriften und Normen zur<br />
<strong>Gefahrstoffkennzeichnung</strong> dienen dazu, solche<br />
Gefahren schnell wiedererkennen zu können und<br />
entsprechende Vorsichts- oder Notfallmaßnahmen<br />
ergreifen zu können.<br />
In diesem <strong>Factsheet</strong> geben wir Ihnen einige Hinweise<br />
zur richtigen Kennzeichnung von Gefahrstoffen und<br />
eine kurze Erläuterung der wichtigsten<br />
Kennzeichnungsregeln.
Professionelle <strong>Gefahrstoffkennzeichnung</strong> – das müssen Sie wissen!<br />
Die verpflichtende Kennzeichnung von Gefahrstoffen hat mehrere rechtliche Grundlagen:<br />
GHS-/CLP- und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />
CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and<br />
Mixtures) - auch GHS-Verordnung genannt (abgeleitet aus der Implementierung des Globally<br />
Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in<br />
der EU) – ist eine EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von<br />
Reinstoffen und Gemischen, die am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist.<br />
Die neuen Kennzeichnungen nach GHS/CLP sind für Stoffe bereits seit Dezember 2010<br />
verbindlich anzuwenden. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Kennzeichnungen von Gemischen<br />
bis 1. Juli 2015 vollständig umgesetzt haben müssen. Ab diesem Zeitpunkt wird die alte<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) komplett abgelöst. Es<br />
gibt keine Kompatibilität zwischen dem<br />
kennzeichnungsbezogenen Ansatz des<br />
Schutzstufenkonzeptes der GefStoffV und dem GHS<br />
Einstufungs- und Kennzeichnungssystems.<br />
Die Kennzeichnung nach GHS besteht aus speziellen<br />
Gefahrensymbolen, die leicht verständlich auf eine<br />
bestimmte Gefahr hinweisen. Ergänzt werden die<br />
Gefahrensymbole um das sogenannte Signalwort. Für<br />
GHS-Kennzeichnung<br />
die ursprünglichen englischen Begriffe “Danger” und “Warning” werden im<br />
deutschsprachigen Raum “Gefahr” und “Achtung” verwendet.<br />
Sowohl bei Herstellung, Transport, Distribution und Lagerung von Gefahrstoffen sollen für<br />
die Kennzeichnung die GHS Gefahrensymbole verwendet werden. Auch die seit dem 26.<br />
November 2010 gültige Gefahrstoffverordnung verweist zur Einstufung, Kennzeichnung und<br />
Verpackung auf die GHS-/CLP-Verordnung. Seit dem 1. Dezember 2012 müssen alle<br />
Lagerbestände von Gefahrstoffen, die in Verkehr gebracht werden, gemäß GHS-/CLP-<br />
Verordnung gekennzeichnet werden. Gemische müssen ab dem 1.Juni 2015 gemäß GHS-<br />
/CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden, können aber noch vor dem<br />
Stichtag auf freiwilliger Basis nach GHS-/CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. Die<br />
innerbetriebliche Kennzeichnung von Stoffen, die nicht in Verkehr gebracht werden, richtet<br />
sich nach der technischen Regel für Gefahrstoffe 201 (TRGS 201), die ebenfalls auf die<br />
GHS-/ CLP-Verordnung verweist.<br />
BRADY GmbH SETON Division<br />
Brady-Straße 1 . D-63329 Egelsbach<br />
Tel. 06103 / 7598-0 . Fax 06103 / 7598-49<br />
www.seton.de . info@seton.de<br />
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Auslieferungslager Thayngen<br />
Bietingerstrasse 98 · CH-8240 Thayngen<br />
Tel.: 08 00 / 55 23 96 . Fax 08 00 / 55 23 95<br />
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Wiesenstrasse 51 · A-4600 Wels<br />
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AG Offenbach<br />
HRB 32127<br />
Geschäftsführer<br />
Hans-Jörgen Gudmundsson<br />
Frank Jaehnert
Die Grundregeln für ein korrektes Kennzeichnen:<br />
einheitlich: Die Zuordnungen von Symbolen, Farben, Codierungen usw. sind innerhalb des<br />
Unternehmens überall identisch.<br />
konsequent: Durchgehend für alle Arbeitsstätten im ganzen Betrieb, auf keinen Fall hier<br />
kennzeichnen und dort nicht.<br />
eindeutig: Gleiche Farbe, Nummerncode, Kennzeichnung bedeutet stets gleiche Botschaft,<br />
Substanz, Gefahr usw.<br />
standardgemäß: Dort wo feste Codierungen vorgegeben sind, sollten Sie sich an die<br />
Vorgaben halten. Entwerfen Sie hier keine eigenen Zuordnungen oder Farbtabellen.<br />
Kennzeichnen ist nicht nur vorgeschrieben, Kennzeichnungen können schweren Unfällen<br />
vorbeugen und Leben retten! Mit einer gut sichtbaren und eindeutigen Kennzeichnung von<br />
Rohren und Leitungen ermöglichen Sie im Gefahrenfall, z.B. bei einem Brand, dass sich die<br />
Einsatzkräfte und Feuerwehren schnell ein Bild der Gefährdungslage machen.<br />
H- und P-Sätze<br />
Bei der Kennzeichnung nach GHS muss außer der symbolischen Kennzeichnung zusätzlich<br />
auch stoffabhängig ein sogenannter H- oder P-Satz die Kennzeichnung ergänzen. Die<br />
H(azard)- oder P(recautionary)-Sätze geben einen knappen Hinweis auf besondere<br />
Gefahren der Stoffe. Dieses System war auch bereits in den früheren<br />
Stoffkennzeichnungsverordnungen als R- und S-Sätze gebräuchlich und wurde in die neue<br />
Regelung übernommen. In der EU wurde diese Regelung aufgrund der strengeren<br />
ursprünglichen Auflagen sogar verschärft, weswegen es sogenannte EUH-Sätze gibt, die nur<br />
in der EU gebräuchlich sind.<br />
Eine beispielhafte Übersicht* über einige Gefahrstoffsätze geben die beiden folgenden<br />
Tabellen:<br />
Satzcode<br />
EUH019<br />
EUH202<br />
EUH209A<br />
H225<br />
H281<br />
H302 + H312 +<br />
H332<br />
Kann explosionsfähige Peroxide bilden.<br />
Satz<br />
Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen.<br />
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />
Kann bei Verwendung entzündbar werden.<br />
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.<br />
Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.<br />
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen<br />
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H310<br />
Lebensgefahr bei Hautkontakt.<br />
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen .<br />
H361fd<br />
H412<br />
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im<br />
Mutterleib schädigen.<br />
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.<br />
P201<br />
P222<br />
P273<br />
Satzcode<br />
P301 + P330 +<br />
P331<br />
P303<br />
P331<br />
P340<br />
P374<br />
P404<br />
Satz<br />
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.<br />
Kontakt mit Luft nicht zulassen.<br />
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.<br />
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.<br />
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):<br />
KEIN Erbrechen herbeiführen.<br />
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,<br />
die das Atmen erleichtert.<br />
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener<br />
Entfernung.<br />
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.<br />
P413 Schüttgut in Mengen von mehr als ... kg bei Temperaturen von nicht mehr als ... °C<br />
aufbewahren<br />
*Bitte bedenken Sie, dass es sich um eine Auswahl und keinesfalls um eine vollständige Liste der Gefahrensätze handelt.<br />
Sonderfall Rohrkennzeichnung<br />
Für Rohrkennzeichnungen müssen<br />
Sie nationale Vorgaben wie die<br />
Arbeitsstättenregel (ASR) A1.3<br />
„Sicherheits-<br />
und<br />
Gesundheitsschutzkennzeichnung,<br />
Gefahrstoffverordnung und DIN<br />
2403, sowie die Technischen Regeln<br />
für Gefahrstoffe (TRGS) beachten.<br />
Der Arbeitgeber kann somit die<br />
Einhaltung der Vorschriften für sich<br />
geltend machen und die<br />
Kontrollbehörden gehen davon aus,<br />
dass alle Anforderungen gemäß<br />
Verordnung erfüllt sind.<br />
In der TRGS 201 „Einstufung und<br />
Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit<br />
Gefahrstoffen“ und der DIN 2403<br />
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finden Sie einen Farbcode für die Kennzeichnung von Rohrleitungen gemäß der durchgeleiteten<br />
Flüssigkeiten oder Gase. Anhand der Farbmarkierung können Ihre Mitarbeiter<br />
sowie externe Kräfte, etwa von Wartungsfirmen, sofort erkennen, ob eine Leitung z.B.<br />
Wasser oder ein brennbares Gas führt. Die CLP-/GHS-Verordnung ist in diese Regelwerke<br />
noch nicht integriert.<br />
Eine korrekte Kennzeichnung von Rohrleitungen besteht aus<br />
Gruppenfarbe<br />
Bezeichnung des Durchflussstoffes (Schriftgröße laut ASR A1.3)<br />
Angabe der Fließrichtung<br />
Gefahrensymbol<br />
Neben der Gruppenfarbe kann auch eine Zusatzfarbe erforderlich sein (siehe Tabelle).<br />
So kennzeichnen Sie Ihre Rohrleitungen korrekt<br />
Gruppe Durchflussstoff / Kennfarbe Gruppe Durchflussstoff / Kennfarbe<br />
1 6<br />
2 7<br />
3 8<br />
4 9<br />
5 0<br />
Diese Übersicht soll – als Service von SETON – nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen<br />
werden. Informationen beziehen sich auf die in Deutschland gültigen Vorschriften Informationen zu den nationalen Vorschriften<br />
in der Schweiz und Österreich finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Behörden. Durch Normänderungen kann es zu<br />
einer vom Katalog abweichenden Anpassung der Abbildungen kommen.<br />
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