11.03.2014 Aufrufe

Factsheet Gefahrstoffkennzeichnung

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Factsheet</strong> <strong>Gefahrstoffkennzeichnung</strong><br />

Im Umgang mit Gefahrstoffen kommt es darauf an,<br />

Gefahren richtig einschätzen zu können. Um Gefahren<br />

richtig einzuschätzen, muss man sie kennen und<br />

wiedererkennen können.<br />

Die Vorschriften und Normen zur<br />

<strong>Gefahrstoffkennzeichnung</strong> dienen dazu, solche<br />

Gefahren schnell wiedererkennen zu können und<br />

entsprechende Vorsichts- oder Notfallmaßnahmen<br />

ergreifen zu können.<br />

In diesem <strong>Factsheet</strong> geben wir Ihnen einige Hinweise<br />

zur richtigen Kennzeichnung von Gefahrstoffen und<br />

eine kurze Erläuterung der wichtigsten<br />

Kennzeichnungsregeln.


Professionelle <strong>Gefahrstoffkennzeichnung</strong> – das müssen Sie wissen!<br />

Die verpflichtende Kennzeichnung von Gefahrstoffen hat mehrere rechtliche Grundlagen:<br />

GHS-/CLP- und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />

CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and<br />

Mixtures) - auch GHS-Verordnung genannt (abgeleitet aus der Implementierung des Globally<br />

Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in<br />

der EU) – ist eine EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von<br />

Reinstoffen und Gemischen, die am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist.<br />

Die neuen Kennzeichnungen nach GHS/CLP sind für Stoffe bereits seit Dezember 2010<br />

verbindlich anzuwenden. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Kennzeichnungen von Gemischen<br />

bis 1. Juli 2015 vollständig umgesetzt haben müssen. Ab diesem Zeitpunkt wird die alte<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) komplett abgelöst. Es<br />

gibt keine Kompatibilität zwischen dem<br />

kennzeichnungsbezogenen Ansatz des<br />

Schutzstufenkonzeptes der GefStoffV und dem GHS<br />

Einstufungs- und Kennzeichnungssystems.<br />

Die Kennzeichnung nach GHS besteht aus speziellen<br />

Gefahrensymbolen, die leicht verständlich auf eine<br />

bestimmte Gefahr hinweisen. Ergänzt werden die<br />

Gefahrensymbole um das sogenannte Signalwort. Für<br />

GHS-Kennzeichnung<br />

die ursprünglichen englischen Begriffe “Danger” und “Warning” werden im<br />

deutschsprachigen Raum “Gefahr” und “Achtung” verwendet.<br />

Sowohl bei Herstellung, Transport, Distribution und Lagerung von Gefahrstoffen sollen für<br />

die Kennzeichnung die GHS Gefahrensymbole verwendet werden. Auch die seit dem 26.<br />

November 2010 gültige Gefahrstoffverordnung verweist zur Einstufung, Kennzeichnung und<br />

Verpackung auf die GHS-/CLP-Verordnung. Seit dem 1. Dezember 2012 müssen alle<br />

Lagerbestände von Gefahrstoffen, die in Verkehr gebracht werden, gemäß GHS-/CLP-<br />

Verordnung gekennzeichnet werden. Gemische müssen ab dem 1.Juni 2015 gemäß GHS-<br />

/CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden, können aber noch vor dem<br />

Stichtag auf freiwilliger Basis nach GHS-/CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. Die<br />

innerbetriebliche Kennzeichnung von Stoffen, die nicht in Verkehr gebracht werden, richtet<br />

sich nach der technischen Regel für Gefahrstoffe 201 (TRGS 201), die ebenfalls auf die<br />

GHS-/ CLP-Verordnung verweist.<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Brady-Straße 1 . D-63329 Egelsbach<br />

Tel. 06103 / 7598-0 . Fax 06103 / 7598-49<br />

www.seton.de . info@seton.de<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Auslieferungslager Thayngen<br />

Bietingerstrasse 98 · CH-8240 Thayngen<br />

Tel.: 08 00 / 55 23 96 . Fax 08 00 / 55 23 95<br />

www.seton.ch . info@seton.ch<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Auslieferungslager Wels<br />

Wiesenstrasse 51 · A-4600 Wels<br />

Tel.: 08 00 / 29 59 88 . Fax: 08 00 / 29 59 87<br />

www.seton.at . info@seton.at<br />

AG Offenbach<br />

HRB 32127<br />

Geschäftsführer<br />

Hans-Jörgen Gudmundsson<br />

Frank Jaehnert


Die Grundregeln für ein korrektes Kennzeichnen:<br />

einheitlich: Die Zuordnungen von Symbolen, Farben, Codierungen usw. sind innerhalb des<br />

Unternehmens überall identisch.<br />

konsequent: Durchgehend für alle Arbeitsstätten im ganzen Betrieb, auf keinen Fall hier<br />

kennzeichnen und dort nicht.<br />

eindeutig: Gleiche Farbe, Nummerncode, Kennzeichnung bedeutet stets gleiche Botschaft,<br />

Substanz, Gefahr usw.<br />

standardgemäß: Dort wo feste Codierungen vorgegeben sind, sollten Sie sich an die<br />

Vorgaben halten. Entwerfen Sie hier keine eigenen Zuordnungen oder Farbtabellen.<br />

Kennzeichnen ist nicht nur vorgeschrieben, Kennzeichnungen können schweren Unfällen<br />

vorbeugen und Leben retten! Mit einer gut sichtbaren und eindeutigen Kennzeichnung von<br />

Rohren und Leitungen ermöglichen Sie im Gefahrenfall, z.B. bei einem Brand, dass sich die<br />

Einsatzkräfte und Feuerwehren schnell ein Bild der Gefährdungslage machen.<br />

H- und P-Sätze<br />

Bei der Kennzeichnung nach GHS muss außer der symbolischen Kennzeichnung zusätzlich<br />

auch stoffabhängig ein sogenannter H- oder P-Satz die Kennzeichnung ergänzen. Die<br />

H(azard)- oder P(recautionary)-Sätze geben einen knappen Hinweis auf besondere<br />

Gefahren der Stoffe. Dieses System war auch bereits in den früheren<br />

Stoffkennzeichnungsverordnungen als R- und S-Sätze gebräuchlich und wurde in die neue<br />

Regelung übernommen. In der EU wurde diese Regelung aufgrund der strengeren<br />

ursprünglichen Auflagen sogar verschärft, weswegen es sogenannte EUH-Sätze gibt, die nur<br />

in der EU gebräuchlich sind.<br />

Eine beispielhafte Übersicht* über einige Gefahrstoffsätze geben die beiden folgenden<br />

Tabellen:<br />

Satzcode<br />

EUH019<br />

EUH202<br />

EUH209A<br />

H225<br />

H281<br />

H302 + H312 +<br />

H332<br />

Kann explosionsfähige Peroxide bilden.<br />

Satz<br />

Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen.<br />

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />

Kann bei Verwendung entzündbar werden.<br />

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.<br />

Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.<br />

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Brady-Straße 1 . D-63329 Egelsbach<br />

Tel. 06103 / 7598-0 . Fax 06103 / 7598-49<br />

www.seton.de . info@seton.de<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Auslieferungslager Thayngen<br />

Bietingerstrasse 98 · CH-8240 Thayngen<br />

Tel.: 08 00 / 55 23 96 . Fax 08 00 / 55 23 95<br />

www.seton.ch . info@seton.ch<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Auslieferungslager Wels<br />

Wiesenstrasse 51 · A-4600 Wels<br />

Tel.: 08 00 / 29 59 88 . Fax: 08 00 / 29 59 87<br />

www.seton.at . info@seton.at<br />

AG Offenbach<br />

HRB 32127<br />

Geschäftsführer<br />

Hans-Jörgen Gudmundsson<br />

Frank Jaehnert


H310<br />

Lebensgefahr bei Hautkontakt.<br />

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen .<br />

H361fd<br />

H412<br />

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im<br />

Mutterleib schädigen.<br />

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.<br />

P201<br />

P222<br />

P273<br />

Satzcode<br />

P301 + P330 +<br />

P331<br />

P303<br />

P331<br />

P340<br />

P374<br />

P404<br />

Satz<br />

Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.<br />

Kontakt mit Luft nicht zulassen.<br />

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.<br />

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.<br />

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):<br />

KEIN Erbrechen herbeiführen.<br />

Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,<br />

die das Atmen erleichtert.<br />

Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener<br />

Entfernung.<br />

In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.<br />

P413 Schüttgut in Mengen von mehr als ... kg bei Temperaturen von nicht mehr als ... °C<br />

aufbewahren<br />

*Bitte bedenken Sie, dass es sich um eine Auswahl und keinesfalls um eine vollständige Liste der Gefahrensätze handelt.<br />

Sonderfall Rohrkennzeichnung<br />

Für Rohrkennzeichnungen müssen<br />

Sie nationale Vorgaben wie die<br />

Arbeitsstättenregel (ASR) A1.3<br />

„Sicherheits-<br />

und<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung,<br />

Gefahrstoffverordnung und DIN<br />

2403, sowie die Technischen Regeln<br />

für Gefahrstoffe (TRGS) beachten.<br />

Der Arbeitgeber kann somit die<br />

Einhaltung der Vorschriften für sich<br />

geltend machen und die<br />

Kontrollbehörden gehen davon aus,<br />

dass alle Anforderungen gemäß<br />

Verordnung erfüllt sind.<br />

In der TRGS 201 „Einstufung und<br />

Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit<br />

Gefahrstoffen“ und der DIN 2403<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Brady-Straße 1 . D-63329 Egelsbach<br />

Tel. 06103 / 7598-0 . Fax 06103 / 7598-49<br />

www.seton.de . info@seton.de<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Auslieferungslager Thayngen<br />

Bietingerstrasse 98 · CH-8240 Thayngen<br />

Tel.: 08 00 / 55 23 96 . Fax 08 00 / 55 23 95<br />

www.seton.ch . info@seton.ch<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Auslieferungslager Wels<br />

Wiesenstrasse 51 · A-4600 Wels<br />

Tel.: 08 00 / 29 59 88 . Fax: 08 00 / 29 59 87<br />

www.seton.at . info@seton.at<br />

AG Offenbach<br />

HRB 32127<br />

Geschäftsführer<br />

Hans-Jörgen Gudmundsson<br />

Frank Jaehnert


finden Sie einen Farbcode für die Kennzeichnung von Rohrleitungen gemäß der durchgeleiteten<br />

Flüssigkeiten oder Gase. Anhand der Farbmarkierung können Ihre Mitarbeiter<br />

sowie externe Kräfte, etwa von Wartungsfirmen, sofort erkennen, ob eine Leitung z.B.<br />

Wasser oder ein brennbares Gas führt. Die CLP-/GHS-Verordnung ist in diese Regelwerke<br />

noch nicht integriert.<br />

Eine korrekte Kennzeichnung von Rohrleitungen besteht aus<br />

Gruppenfarbe<br />

Bezeichnung des Durchflussstoffes (Schriftgröße laut ASR A1.3)<br />

Angabe der Fließrichtung<br />

Gefahrensymbol<br />

Neben der Gruppenfarbe kann auch eine Zusatzfarbe erforderlich sein (siehe Tabelle).<br />

So kennzeichnen Sie Ihre Rohrleitungen korrekt<br />

Gruppe Durchflussstoff / Kennfarbe Gruppe Durchflussstoff / Kennfarbe<br />

1 6<br />

2 7<br />

3 8<br />

4 9<br />

5 0<br />

Diese Übersicht soll – als Service von SETON – nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen<br />

werden. Informationen beziehen sich auf die in Deutschland gültigen Vorschriften Informationen zu den nationalen Vorschriften<br />

in der Schweiz und Österreich finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Behörden. Durch Normänderungen kann es zu<br />

einer vom Katalog abweichenden Anpassung der Abbildungen kommen.<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Brady-Straße 1 . D-63329 Egelsbach<br />

Tel. 06103 / 7598-0 . Fax 06103 / 7598-49<br />

www.seton.de . info@seton.de<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Auslieferungslager Thayngen<br />

Bietingerstrasse 98 · CH-8240 Thayngen<br />

Tel.: 08 00 / 55 23 96 . Fax 08 00 / 55 23 95<br />

www.seton.ch . info@seton.ch<br />

BRADY GmbH SETON Division<br />

Auslieferungslager Wels<br />

Wiesenstrasse 51 · A-4600 Wels<br />

Tel.: 08 00 / 29 59 88 . Fax: 08 00 / 29 59 87<br />

www.seton.at . info@seton.at<br />

AG Offenbach<br />

HRB 32127<br />

Geschäftsführer<br />

Hans-Jörgen Gudmundsson<br />

Frank Jaehnert

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!