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Inklusion in Handlungsfeldern der Jugendsozialarbeit.pdf

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I<br />

nklusion als Denkmodell, als Konstrukt,<br />

als Pr<strong>in</strong>zip, als „Ma<strong>in</strong>stream“<br />

– wie breit ist <strong>der</strong> <strong>Inklusion</strong>sbegriff<br />

angelegt, wie ist er geme<strong>in</strong>t? In <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

wird im Zusammenhang mit den Hilfen<br />

für Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von „kle<strong>in</strong>er“<br />

o<strong>der</strong> „großer“ Lösung gesprochen: Ist die Jugendhilfe<br />

für alle jungen Menschen zuständig<br />

(Sozialgesetzbuch VIII K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetz)<br />

o<strong>der</strong> liegt die Zuständigkeit für<br />

die jungen Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung eher<br />

im Sozialgesetzbuch XII? Und weitergehend:<br />

S<strong>in</strong>d mit <strong>Inklusion</strong> überhaupt nur Menschen<br />

mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen geme<strong>in</strong>t, <strong>der</strong>en Teilhabechancen<br />

es zu verbessern gilt? Wenn man<br />

das Denkmodell o<strong>der</strong> das Konzept <strong>Inklusion</strong><br />

ernstnimmt, dann kann es sich eigentlich nicht<br />

nur darum handeln, dass bei Teilhabe an Bildung,<br />

Gesellschaft, Arbeitsmarkt, Gesundheit<br />

(um nur e<strong>in</strong>ige Bereiche aufzuzählen) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

engen S<strong>in</strong>ne nur Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d. Ausgeschlossen von Teilhabe<br />

s<strong>in</strong>d viele Personengruppen, denen aus unterschiedlichsten<br />

Gründen diese Teilhabe verwehrt<br />

ist o<strong>der</strong> nicht gel<strong>in</strong>gt. Wenn man aber<br />

diese Annahme teilt, stellen sich gerade für die<br />

<strong>Jugendsozialarbeit</strong> ganz neue und ziemlich<br />

grundlegende Fragen.<br />

Angebote nach § 13 SGB VIII –<br />

e<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zur <strong>Inklusion</strong>?<br />

Nach dem § 13 des K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetzes<br />

s<strong>in</strong>d Angebote <strong>der</strong> <strong>Jugendsozialarbeit</strong><br />

Unterstützungsmaßnahmen für Jugendliche<br />

bei ihrer sozialen und beruflichen Integration.<br />

Es handelt sich – so ist die Begrifflichkeit<br />

e<strong>in</strong>geführt – um junge Menschen mit sozialen<br />

Benachteiligungen o<strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen – me<strong>in</strong>es Erachtens auch<br />

Jugendliche mit Lernbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen. Gegenstand<br />

s<strong>in</strong>d also mehr o<strong>der</strong> weniger präzise<br />

bestimmte Zielgruppen. Dabei s<strong>in</strong>d diese<br />

Zielgruppen im Zuge <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Programme immer weiter ausdifferenziert<br />

worden: Grundkonsens war, dass diesen jungen<br />

Menschen umso besser geholfen werden<br />

kann, je genauer ihre Beson<strong>der</strong>heiten, Benachteiligungen,<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen, Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />

beschrieben werden können. Wir haben<br />

Programme für junge Menschen mit Migrati-<br />

7

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