Inklusion in Handlungsfeldern der Jugendsozialarbeit.pdf
Inklusion in Handlungsfeldern der Jugendsozialarbeit.pdf
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I<br />
nklusion als Denkmodell, als Konstrukt,<br />
als Pr<strong>in</strong>zip, als „Ma<strong>in</strong>stream“<br />
– wie breit ist <strong>der</strong> <strong>Inklusion</strong>sbegriff<br />
angelegt, wie ist er geme<strong>in</strong>t? In <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />
wird im Zusammenhang mit den Hilfen<br />
für Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von „kle<strong>in</strong>er“<br />
o<strong>der</strong> „großer“ Lösung gesprochen: Ist die Jugendhilfe<br />
für alle jungen Menschen zuständig<br />
(Sozialgesetzbuch VIII K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetz)<br />
o<strong>der</strong> liegt die Zuständigkeit für<br />
die jungen Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung eher<br />
im Sozialgesetzbuch XII? Und weitergehend:<br />
S<strong>in</strong>d mit <strong>Inklusion</strong> überhaupt nur Menschen<br />
mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen geme<strong>in</strong>t, <strong>der</strong>en Teilhabechancen<br />
es zu verbessern gilt? Wenn man<br />
das Denkmodell o<strong>der</strong> das Konzept <strong>Inklusion</strong><br />
ernstnimmt, dann kann es sich eigentlich nicht<br />
nur darum handeln, dass bei Teilhabe an Bildung,<br />
Gesellschaft, Arbeitsmarkt, Gesundheit<br />
(um nur e<strong>in</strong>ige Bereiche aufzuzählen) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
engen S<strong>in</strong>ne nur Menschen mit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />
geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d. Ausgeschlossen von Teilhabe<br />
s<strong>in</strong>d viele Personengruppen, denen aus unterschiedlichsten<br />
Gründen diese Teilhabe verwehrt<br />
ist o<strong>der</strong> nicht gel<strong>in</strong>gt. Wenn man aber<br />
diese Annahme teilt, stellen sich gerade für die<br />
<strong>Jugendsozialarbeit</strong> ganz neue und ziemlich<br />
grundlegende Fragen.<br />
Angebote nach § 13 SGB VIII –<br />
e<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zur <strong>Inklusion</strong>?<br />
Nach dem § 13 des K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetzes<br />
s<strong>in</strong>d Angebote <strong>der</strong> <strong>Jugendsozialarbeit</strong><br />
Unterstützungsmaßnahmen für Jugendliche<br />
bei ihrer sozialen und beruflichen Integration.<br />
Es handelt sich – so ist die Begrifflichkeit<br />
e<strong>in</strong>geführt – um junge Menschen mit sozialen<br />
Benachteiligungen o<strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen – me<strong>in</strong>es Erachtens auch<br />
Jugendliche mit Lernbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen. Gegenstand<br />
s<strong>in</strong>d also mehr o<strong>der</strong> weniger präzise<br />
bestimmte Zielgruppen. Dabei s<strong>in</strong>d diese<br />
Zielgruppen im Zuge <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />
Programme immer weiter ausdifferenziert<br />
worden: Grundkonsens war, dass diesen jungen<br />
Menschen umso besser geholfen werden<br />
kann, je genauer ihre Beson<strong>der</strong>heiten, Benachteiligungen,<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen, Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen<br />
beschrieben werden können. Wir haben<br />
Programme für junge Menschen mit Migrati-<br />
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