Literatur - Justament
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34 Service<br />
26<br />
ESUG Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />
– Das neue Insolvenzrecht<br />
Oliver Niekiel<br />
Oliver Niekiel<br />
Am 1. März 2012 ist das ESUG (= Gesetz<br />
hat ganz zur weiteren ohne Zweifel Erleichterung das Zeug zum der<br />
Es Sanierung (Un-)Wort von des Unternehmen) Jahres: Das sogenannte in Kraft<br />
getreten. Wachstumsbeschleunigungsgesetz.<br />
Wesentliche Neuerung: Kein Bereits<br />
anderes unmittelbar Gesetz hat nach in der dem jüngeren Eingang Vergangenheit<br />
auf Eröffnung die Nachrichten des Insolvenz-<br />
derart<br />
des<br />
Antrags<br />
verfahrens beherrscht. Zuletzt kann ein hat vorläufiger speziell die umsatzsteuerrechtliche<br />
eingerichtet Begünstigung werden. des Hotel-<br />
Des-<br />
Gläubigerausschussegewerbes<br />
Befugnisse für Aufsehen sind insbesondere gesorgt. Im Januar in §<br />
56a 2010 InsO wurde geregelt: bekannt, dass Vor die der Düsseldorfer Bestellung<br />
des Substantia Verwalters AG ist im dem Zeitraum Ausschuss zwischen Gelegenheit<br />
Oktober zu 2008 geben, und sich Oktober zu den 2009 Anforderungendengelder<br />
die in an Höhe den von Verwalter 1,1 Millionen zu stellen Euro<br />
Spen-<br />
sind, an die und FDP zur überwiesen Person des hatte. Verwalters Ob die von zu<br />
äußern, Jurastudenten soweit dies und nicht Rechtsreferendaren<br />
offensichtlich<br />
zu oftmals einer getätigte nachteiligen Äußerung, Veränderung sich noch der ein<br />
Vermögenslage neues Gesetz kaufen des Schuldners zu müssen, führt. künftig Das<br />
Gericht auf zwei darf Arten von deutbar einem ist, einstimmigen<br />
soll an dieser<br />
Vorschlag Stelle nicht des vertieft Ausschusses werden. Vielmehr zur Person wird<br />
des ein kurzer Verwalters Überblick nur abweichen, über die wichtigsten wenn die<br />
vorgeschlagene Änderungen gegeben, Person die für im die Rahmen Übernahme<br />
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes<br />
des Amtes nicht geeignet ist. Das Ge-<br />
am<br />
des<br />
richt 1. Januar hat bei 2010 der in Auswahl Kraft getreten des Verwalters sind.<br />
die Familien vom Ausschuss mit Kindern beschlossenen werden seit Anforderungeresbeginn<br />
an insbesondere die Person durch des Verwalters die Er-<br />
Jah-<br />
zugrunde höhung der zu legen. Kinderfreibeträge Hat das Gericht und mit des<br />
Rücksicht Kindergeldes auf – eine wenn nachteilige auch geringfügig Verände-rung<br />
entlastet. der Vermögenslage Die Kinderfreibeträge des Schuldners für jedes<br />
von Kind einer betragen Anhörung statt abgesehen, 6.024 Euro so kann nun<br />
der 7.008Ausschuss Euro. Zudem in seiner wurde ersten das Kindergeld Sitzung<br />
einstimmig für jedes Kind eine um andere 20 Euro als die pro bestellte Monat<br />
Person erhöht zum (§§ 32 Insolvenzverwalter Abs. 6 S. 1, 66 Abs. wählen. 1 S. 1<br />
Anzeige<br />
Daneben ist dem vorläufigen Gläubigerausschuss<br />
vor der Entscheidung über einen<br />
Antrag auf Eigenverwaltung Gelegenheit<br />
EStG, zur Äußerung § 6 BKGG). zu geben Für die (§ 270 beiden Abs. 3 ersten S. 1<br />
Kinder InsO). Einen gibt es Antrag damit aktuell des Schuldners 184 Euro, auf für<br />
das Eigenverwaltung dritte Kind 190 darf Euro das und Gericht ab dem ablehnen,<br />
Kind wenn 215 ihm Euro Umstände pro Kind. bekannt sind,<br />
vierten<br />
die Änderungen befürchten lassen, gibt es dass auch die für Anordnung Erben. Bei<br />
der Eigenverwaltung Erbschaft- und Schenkungsteuer zu Nachteilen für tritt die<br />
für Gläubiger Geschwister führt. Wird und jedoch Geschwisterkinder<br />
Antrag<br />
durch von einem die Absenkung einstimmigen des Beschluss Steuersatzes des vorläufigen<br />
30 Gläubigerausschusses bis 50% auf jetzt 15 unterstützt, bis 43%<br />
von<br />
bislang<br />
eine gilt die Entlastung Anordnung ein. als nicht Die nachteilig Mindeslohnsumme,<br />
die Gläubiger welche (§ 270 für Abs. die 2, Gewährung 3 InsO). des<br />
für<br />
Verschonungsabschlags Voraussetzung für die bei Einrichtung Betriebsvermögen<br />
vorläufigen und Gläubigerausschusses Anteilen an Kapitalgesell-<br />
ist nach<br />
des<br />
schaften § 22a Abs. von 1 InsO, Bedeutung dass im ist, Geschäftsjahr wurde von<br />
650% vor Antragstellung auf 400% gesenkt, mindestens außerdem zwei wurde der<br />
der folgenden maßgebliche Voraussetzungen Zeitraum von sieben kumulativ auf<br />
fünf erfüllt Jahre sind: reduziert. Eine Bilanzsumme Entscheidet von sich mindestens<br />
4,84 für Mio. eine € vollständige nach Abzug eines Verscho-<br />
auf<br />
der<br />
Erwerber<br />
nung der Aktivseite (sogenannte der Bilanz Optionsverschonung)<br />
ausgewiesenen<br />
beträgt Fehlbetrags die erforderliche gemäß § 268 Lohnsumme, Abs. 3 HGB, die<br />
ein Umsatzerlöse Betrieb einhalten von mindestens muss, jetzt 9,68700 Mio. %<br />
und €, Jahresdurchschnittlich der Behaltenszeitraum, mindestens dem der 50<br />
Betrieb Arbeitnehmer. in seiner Werden Substanz diese fortgeführt Werte nicht werden<br />
erreicht, muss, so sieben kann Jahre ein vorläufiger (§ 13a Abs. Gläubigerausschuss<br />
2 ErbStG). eingerichtet werden, wenn<br />
8 Nr. 1<br />
und<br />
der Bei Schuldner, Hotels, Gasthöfen, ein Gläubiger Pensionen oder und der<br />
Campingplätzen vorläufige Sachwalter ist auf einen das entsprechenden<br />
Antrag Übernachtungen stellt, Personen benannt nur noch wer-<br />
der<br />
Entgelt für<br />
kurzfristige<br />
ermäßigte den, die als Umsatzsteuersatz Mitglieder in Frage in Höhe kommen von<br />
7% und (statt eine bislang Einverständniserklärung 19%) anwendbar. Für dieser das<br />
Frühstück Personen vorliegt und sonstige (§ 22a Leistungen Abs. 2 InsO). fallen<br />
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die in der Lage sind, juristische Themen verständlich darzustellen und journalistisch aufzuarbeiten,<br />
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· Durch das ESUG wird ferner die Anordnung<br />
einer Eigenverwaltung erleichtert.<br />
Eine Ausprägung der vorläufigen Eigenverwaltung<br />
weiterhin ist das sogenannte 19% an, Abgren-<br />
Schutz-<br />
allerdings<br />
zungsprobleme schirmverfahren, sind das in mithin § 270b vorprogrammiertnen<br />
Niederschlag Bislang unter gefunden die Grundwerwerb-<br />
hat. Auf einen<br />
InsO seisteuer<br />
entsprechenden fallende Gerichtsbeschluss Umstrukturierungsvorgängehält<br />
der beispielsweise Schuldner die Gelegenheit, Verschmelzungen unter<br />
hin er-<br />
und Aufsicht Spaltungen, eines vorläufigen sind unter Sachwalters bestimmten für<br />
Voraussetzungen die Dauer von bis begünstigt. zu drei Monaten frei<br />
von Die Vollstreckungsmaßnahmen Sofortabschreibung von in eigener Wirtschaftsgütern<br />
Verantwortung ist einen nunmehr Sanierungsplan bis zu einem auf<br />
Betrag die Beine von zu 410 stellen, Euro der möglich. Grundlage Alternativ eines<br />
dazu späteren bleibt Insolvenzplans es zulässig, einen ist. Voraussetzung:<br />
Der für Schuldner alle Wirtschaftsgüter hat mit dem zwischen Antrag<br />
Sammelposten<br />
150 eine Euro mit Gründen und 1.000 versehene Euro einzurichten Bescheinigung<br />
6 Abs. eines 2, in 2a, Insolvenzsachen 9 Abs. 1, 52 Abs. erfahrenen 16, 23d<br />
(§§<br />
EStG). Steuerberaters, Zudem gibt Wirtschaftsprüfers es Neuerungen bei oder<br />
sogenannten Rechtsanwalts Zinsschranke. oder einer Person Insbesondere mit vergleichbarer<br />
die Freigrenze Qualifikation von vorzulegen, 1 Million Euro aus<br />
wurde<br />
auf der 3 sich Millionen ergibt, Euro dass erhöht drohende (§§ Zahlungsunfähigkeit<br />
1 Buchstabe oder Überschuldung, a, 52 Abs. 12d aber S. kei-<br />
3<br />
4h Abs. 2<br />
Satz<br />
EStG). ne Zahlungsunfähigkeit Änderungen gibt vorliegt es such und bei die der<br />
Zulassung angestrebte des Sanierung Übergangs nicht der offensichtlich Verluste in<br />
Höhe aussichtslos der stillen ist (§ Reserven 270b Abs. bei 1 dem S. 3 Erwerb InsO).<br />
von Durch Beteiligungen das sogenannte Schutzschirmverfahren<br />
die wird Neuregelung dem Schuldner im Rahmen zugleich die der<br />
Körperschaften.<br />
Durch<br />
Verlustabzugsbeschränkungen Möglichkeit eröffnet, selbst Masseverbindlichkeiten<br />
genutzten zu begründen Verluste in (Anordnung Höhe der stil-<br />
des<br />
bleiben die<br />
nicht<br />
len Gerichts Reserven erforderlich, des steuerpflichtigen vgl. § 270b inländischen<br />
InsO). Betriebsvermögens Erwähnenswert ist der ferner Gesellschaft die Re-<br />
Abs. 3<br />
erhalten, gelung des die § 225a auf den InsO. anteiligen Die Anteils- Beteiligungserwerb<br />
Mitgliedschaftsrechte entfallen der (§§ 8c am Abs. Schuldner 1 Satz 5<br />
oder<br />
KStG, beteiligten 34 Abs. Personen 7b KStG). bleiben Der danach Abzugs vom von<br />
Verlusten Insolvenzplan bei bestimmten unberührt, es konzerninternen<br />
sei denn, dass<br />
Umgliederungen Plan etwas anderes ist zulässig bestimmt. (§ 8c Abs. 1<br />
Satz Der 6 KStG). Schuldner Die zeitliche hat neuerdings Beschränkung auch<br />
bei die der Möglichkeit, mit dem im sogenannten Plan vorzusehen, Bürgerentlastungsgesetz<br />
bestimmte Gläubiger eingeführten Mittel körperschaft-<br />
für den Fall<br />
für<br />
steuerlichen vorzusehen, dass Sanierungsklausel diese ihre Schlechterstellung<br />
nachweisen. Verlustvorträge Außerhalb im des Sanie-<br />
ei-<br />
wurde<br />
aufgehoben.<br />
rungsfalle gentlichen bleiben Insolvenzverfahrens damit nach derzeitiger ist dann<br />
Rechtslage zu klären, unbefristet ob die Beteiligten erhalten einen (§§ 8c Ausgleich<br />
34 aus Abs. diesen 7c KStG). Mitteln Der erhalten gewerbesteuer-<br />
(§ 251<br />
Abs.<br />
1a,<br />
liche Abs. 3 Hinzurechnungssatzes InsO). Nach neuer Rechtslage bei Miet- sind und<br />
Pachtzinsen außerdem Rechtsmittel für die Benutzung gegen von den unbeweglichen<br />
nur noch dann Wirtschaftsgütern zulässig, wenn wurde dem zudem Plan<br />
Plan<br />
von spätestens 65 % auf im 50 Abstimmungstermin % reduziert (§ 8 Nr. in 1<br />
Buchstabe schriftlicher e Form GewStG). widersprochen, Vereinbart gegen wurde<br />
schließlich den Plan gestimmt auch ein Verzicht und glaubhaft auf die gemacht<br />
wurde, dass vorgesehene der Widersprechende Reduzie-<br />
im<br />
Energiesteuergesetz<br />
rung durch der den steuerlichen Plan wesentlich Entlastungssätze schlechter gestellt<br />
Biokraftstoffe.<br />
wird. Außerdem muss glaubhaft ge-<br />
für<br />
reine<br />
macht Das werden, Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />
dass dieser Nachteil nicht<br />
bringt durch Zahlung also zahlreiche der „Sondermittel“ Neuerungen ausgeglichen<br />
Ob werden es dadurch kann. auch Insgesamt zu einer hat<br />
mit<br />
sich.<br />
Beschleunigung das Insolvenzrecht des durch Wachstums das ESUG kommt, somit<br />
kann umfangreiche wohl niemand Neuerungen seriös erfahren. vorhersagen. Es<br />
Befürworter bleibt abzuwarten, und Gegner ob diese des Gesetzes in der Praxis gibt<br />
es zu jedenfalls gewünschten gleichermaßen. Ergebnissen führen.<br />
justament mai april2012<br />
2010