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Literatur - Justament

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34 Service<br />

26<br />

ESUG Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

– Das neue Insolvenzrecht<br />

Oliver Niekiel<br />

Oliver Niekiel<br />

Am 1. März 2012 ist das ESUG (= Gesetz<br />

hat ganz zur weiteren ohne Zweifel Erleichterung das Zeug zum der<br />

Es Sanierung (Un-)Wort von des Unternehmen) Jahres: Das sogenannte in Kraft<br />

getreten. Wachstumsbeschleunigungsgesetz.<br />

Wesentliche Neuerung: Kein Bereits<br />

anderes unmittelbar Gesetz hat nach in der dem jüngeren Eingang Vergangenheit<br />

auf Eröffnung die Nachrichten des Insolvenz-<br />

derart<br />

des<br />

Antrags<br />

verfahrens beherrscht. Zuletzt kann ein hat vorläufiger speziell die umsatzsteuerrechtliche<br />

eingerichtet Begünstigung werden. des Hotel-<br />

Des-<br />

Gläubigerausschussegewerbes<br />

Befugnisse für Aufsehen sind insbesondere gesorgt. Im Januar in §<br />

56a 2010 InsO wurde geregelt: bekannt, dass Vor die der Düsseldorfer Bestellung<br />

des Substantia Verwalters AG ist im dem Zeitraum Ausschuss zwischen Gelegenheit<br />

Oktober zu 2008 geben, und sich Oktober zu den 2009 Anforderungendengelder<br />

die in an Höhe den von Verwalter 1,1 Millionen zu stellen Euro<br />

Spen-<br />

sind, an die und FDP zur überwiesen Person des hatte. Verwalters Ob die von zu<br />

äußern, Jurastudenten soweit dies und nicht Rechtsreferendaren<br />

offensichtlich<br />

zu oftmals einer getätigte nachteiligen Äußerung, Veränderung sich noch der ein<br />

Vermögenslage neues Gesetz kaufen des Schuldners zu müssen, führt. künftig Das<br />

Gericht auf zwei darf Arten von deutbar einem ist, einstimmigen<br />

soll an dieser<br />

Vorschlag Stelle nicht des vertieft Ausschusses werden. Vielmehr zur Person wird<br />

des ein kurzer Verwalters Überblick nur abweichen, über die wichtigsten wenn die<br />

vorgeschlagene Änderungen gegeben, Person die für im die Rahmen Übernahme<br />

Wachstumsbeschleunigungsgesetzes<br />

des Amtes nicht geeignet ist. Das Ge-<br />

am<br />

des<br />

richt 1. Januar hat bei 2010 der in Auswahl Kraft getreten des Verwalters sind.<br />

die Familien vom Ausschuss mit Kindern beschlossenen werden seit Anforderungeresbeginn<br />

an insbesondere die Person durch des Verwalters die Er-<br />

Jah-<br />

zugrunde höhung der zu legen. Kinderfreibeträge Hat das Gericht und mit des<br />

Rücksicht Kindergeldes auf – eine wenn nachteilige auch geringfügig Verände-rung<br />

entlastet. der Vermögenslage Die Kinderfreibeträge des Schuldners für jedes<br />

von Kind einer betragen Anhörung statt abgesehen, 6.024 Euro so kann nun<br />

der 7.008Ausschuss Euro. Zudem in seiner wurde ersten das Kindergeld Sitzung<br />

einstimmig für jedes Kind eine um andere 20 Euro als die pro bestellte Monat<br />

Person erhöht zum (§§ 32 Insolvenzverwalter Abs. 6 S. 1, 66 Abs. wählen. 1 S. 1<br />

Anzeige<br />

Daneben ist dem vorläufigen Gläubigerausschuss<br />

vor der Entscheidung über einen<br />

Antrag auf Eigenverwaltung Gelegenheit<br />

EStG, zur Äußerung § 6 BKGG). zu geben Für die (§ 270 beiden Abs. 3 ersten S. 1<br />

Kinder InsO). Einen gibt es Antrag damit aktuell des Schuldners 184 Euro, auf für<br />

das Eigenverwaltung dritte Kind 190 darf Euro das und Gericht ab dem ablehnen,<br />

Kind wenn 215 ihm Euro Umstände pro Kind. bekannt sind,<br />

vierten<br />

die Änderungen befürchten lassen, gibt es dass auch die für Anordnung Erben. Bei<br />

der Eigenverwaltung Erbschaft- und Schenkungsteuer zu Nachteilen für tritt die<br />

für Gläubiger Geschwister führt. Wird und jedoch Geschwisterkinder<br />

Antrag<br />

durch von einem die Absenkung einstimmigen des Beschluss Steuersatzes des vorläufigen<br />

30 Gläubigerausschusses bis 50% auf jetzt 15 unterstützt, bis 43%<br />

von<br />

bislang<br />

eine gilt die Entlastung Anordnung ein. als nicht Die nachteilig Mindeslohnsumme,<br />

die Gläubiger welche (§ 270 für Abs. die 2, Gewährung 3 InsO). des<br />

für<br />

Verschonungsabschlags Voraussetzung für die bei Einrichtung Betriebsvermögen<br />

vorläufigen und Gläubigerausschusses Anteilen an Kapitalgesell-<br />

ist nach<br />

des<br />

schaften § 22a Abs. von 1 InsO, Bedeutung dass im ist, Geschäftsjahr wurde von<br />

650% vor Antragstellung auf 400% gesenkt, mindestens außerdem zwei wurde der<br />

der folgenden maßgebliche Voraussetzungen Zeitraum von sieben kumulativ auf<br />

fünf erfüllt Jahre sind: reduziert. Eine Bilanzsumme Entscheidet von sich mindestens<br />

4,84 für Mio. eine € vollständige nach Abzug eines Verscho-<br />

auf<br />

der<br />

Erwerber<br />

nung der Aktivseite (sogenannte der Bilanz Optionsverschonung)<br />

ausgewiesenen<br />

beträgt Fehlbetrags die erforderliche gemäß § 268 Lohnsumme, Abs. 3 HGB, die<br />

ein Umsatzerlöse Betrieb einhalten von mindestens muss, jetzt 9,68700 Mio. %<br />

und €, Jahresdurchschnittlich der Behaltenszeitraum, mindestens dem der 50<br />

Betrieb Arbeitnehmer. in seiner Werden Substanz diese fortgeführt Werte nicht werden<br />

erreicht, muss, so sieben kann Jahre ein vorläufiger (§ 13a Abs. Gläubigerausschuss<br />

2 ErbStG). eingerichtet werden, wenn<br />

8 Nr. 1<br />

und<br />

der Bei Schuldner, Hotels, Gasthöfen, ein Gläubiger Pensionen oder und der<br />

Campingplätzen vorläufige Sachwalter ist auf einen das entsprechenden<br />

Antrag Übernachtungen stellt, Personen benannt nur noch wer-<br />

der<br />

Entgelt für<br />

kurzfristige<br />

ermäßigte den, die als Umsatzsteuersatz Mitglieder in Frage in Höhe kommen von<br />

7% und (statt eine bislang Einverständniserklärung 19%) anwendbar. Für dieser das<br />

Frühstück Personen vorliegt und sonstige (§ 22a Leistungen Abs. 2 InsO). fallen<br />

Wer hat was zu sagen?<br />

Die justament-Redaktion sucht neue Autorinnen und Autoren aus allen Bundesländern,<br />

die in der Lage sind, juristische Themen verständlich darzustellen und journalistisch aufzuarbeiten,<br />

oder Talent für Illustrationen haben. Besonders willkommen sind Autoren<br />

mit ersten Schreiberfahrungen und einem Gespür für interessante, aktuelle oder auch<br />

„bunte“ Themen rund ums Studienende, das Referendariat sowie den Berufsanfang.<br />

Wer Lust hat, längerfristig bei uns mitzuarbeiten, oder auch nur einen einmaligen Beitrag<br />

– beispielsweise über eine interessante Wahlstation – beisteuern möchte, kann sich<br />

jederzeit bei uns melden. Für diejenigen, die dabei ihren Spaß am Schreiben entdecken,<br />

können die in der <strong>Justament</strong> veröffentlichten Artikel und Beiträge auch als Arbeitsproben<br />

für etwaige berufliche Ambitionen im Journalismus durchaus von Wert sein.<br />

WANTED!<br />

Redaktion justament · Lexxion Verlagsgesellschaft mbH<br />

Güntzelstraße 63 · 10717 Berlin<br />

Tel.: 030/81 45 06-25 23 · Fax: 030/81 45 06-22<br />

Mail: redaktion@justament.de justament@lexxion.de · www.justament.de<br />

· Durch das ESUG wird ferner die Anordnung<br />

einer Eigenverwaltung erleichtert.<br />

Eine Ausprägung der vorläufigen Eigenverwaltung<br />

weiterhin ist das sogenannte 19% an, Abgren-<br />

Schutz-<br />

allerdings<br />

zungsprobleme schirmverfahren, sind das in mithin § 270b vorprogrammiertnen<br />

Niederschlag Bislang unter gefunden die Grundwerwerb-<br />

hat. Auf einen<br />

InsO seisteuer<br />

entsprechenden fallende Gerichtsbeschluss Umstrukturierungsvorgängehält<br />

der beispielsweise Schuldner die Gelegenheit, Verschmelzungen unter<br />

hin er-<br />

und Aufsicht Spaltungen, eines vorläufigen sind unter Sachwalters bestimmten für<br />

Voraussetzungen die Dauer von bis begünstigt. zu drei Monaten frei<br />

von Die Vollstreckungsmaßnahmen Sofortabschreibung von in eigener Wirtschaftsgütern<br />

Verantwortung ist einen nunmehr Sanierungsplan bis zu einem auf<br />

Betrag die Beine von zu 410 stellen, Euro der möglich. Grundlage Alternativ eines<br />

dazu späteren bleibt Insolvenzplans es zulässig, einen ist. Voraussetzung:<br />

Der für Schuldner alle Wirtschaftsgüter hat mit dem zwischen Antrag<br />

Sammelposten<br />

150 eine Euro mit Gründen und 1.000 versehene Euro einzurichten Bescheinigung<br />

6 Abs. eines 2, in 2a, Insolvenzsachen 9 Abs. 1, 52 Abs. erfahrenen 16, 23d<br />

(§§<br />

EStG). Steuerberaters, Zudem gibt Wirtschaftsprüfers es Neuerungen bei oder<br />

sogenannten Rechtsanwalts Zinsschranke. oder einer Person Insbesondere mit vergleichbarer<br />

die Freigrenze Qualifikation von vorzulegen, 1 Million Euro aus<br />

wurde<br />

auf der 3 sich Millionen ergibt, Euro dass erhöht drohende (§§ Zahlungsunfähigkeit<br />

1 Buchstabe oder Überschuldung, a, 52 Abs. 12d aber S. kei-<br />

3<br />

4h Abs. 2<br />

Satz<br />

EStG). ne Zahlungsunfähigkeit Änderungen gibt vorliegt es such und bei die der<br />

Zulassung angestrebte des Sanierung Übergangs nicht der offensichtlich Verluste in<br />

Höhe aussichtslos der stillen ist (§ Reserven 270b Abs. bei 1 dem S. 3 Erwerb InsO).<br />

von Durch Beteiligungen das sogenannte Schutzschirmverfahren<br />

die wird Neuregelung dem Schuldner im Rahmen zugleich die der<br />

Körperschaften.<br />

Durch<br />

Verlustabzugsbeschränkungen Möglichkeit eröffnet, selbst Masseverbindlichkeiten<br />

genutzten zu begründen Verluste in (Anordnung Höhe der stil-<br />

des<br />

bleiben die<br />

nicht<br />

len Gerichts Reserven erforderlich, des steuerpflichtigen vgl. § 270b inländischen<br />

InsO). Betriebsvermögens Erwähnenswert ist der ferner Gesellschaft die Re-<br />

Abs. 3<br />

erhalten, gelung des die § 225a auf den InsO. anteiligen Die Anteils- Beteiligungserwerb<br />

Mitgliedschaftsrechte entfallen der (§§ 8c am Abs. Schuldner 1 Satz 5<br />

oder<br />

KStG, beteiligten 34 Abs. Personen 7b KStG). bleiben Der danach Abzugs vom von<br />

Verlusten Insolvenzplan bei bestimmten unberührt, es konzerninternen<br />

sei denn, dass<br />

Umgliederungen Plan etwas anderes ist zulässig bestimmt. (§ 8c Abs. 1<br />

Satz Der 6 KStG). Schuldner Die zeitliche hat neuerdings Beschränkung auch<br />

bei die der Möglichkeit, mit dem im sogenannten Plan vorzusehen, Bürgerentlastungsgesetz<br />

bestimmte Gläubiger eingeführten Mittel körperschaft-<br />

für den Fall<br />

für<br />

steuerlichen vorzusehen, dass Sanierungsklausel diese ihre Schlechterstellung<br />

nachweisen. Verlustvorträge Außerhalb im des Sanie-<br />

ei-<br />

wurde<br />

aufgehoben.<br />

rungsfalle gentlichen bleiben Insolvenzverfahrens damit nach derzeitiger ist dann<br />

Rechtslage zu klären, unbefristet ob die Beteiligten erhalten einen (§§ 8c Ausgleich<br />

34 aus Abs. diesen 7c KStG). Mitteln Der erhalten gewerbesteuer-<br />

(§ 251<br />

Abs.<br />

1a,<br />

liche Abs. 3 Hinzurechnungssatzes InsO). Nach neuer Rechtslage bei Miet- sind und<br />

Pachtzinsen außerdem Rechtsmittel für die Benutzung gegen von den unbeweglichen<br />

nur noch dann Wirtschaftsgütern zulässig, wenn wurde dem zudem Plan<br />

Plan<br />

von spätestens 65 % auf im 50 Abstimmungstermin % reduziert (§ 8 Nr. in 1<br />

Buchstabe schriftlicher e Form GewStG). widersprochen, Vereinbart gegen wurde<br />

schließlich den Plan gestimmt auch ein Verzicht und glaubhaft auf die gemacht<br />

wurde, dass vorgesehene der Widersprechende Reduzie-<br />

im<br />

Energiesteuergesetz<br />

rung durch der den steuerlichen Plan wesentlich Entlastungssätze schlechter gestellt<br />

Biokraftstoffe.<br />

wird. Außerdem muss glaubhaft ge-<br />

für<br />

reine<br />

macht Das werden, Wachstumsbeschleunigungsgesetz<br />

dass dieser Nachteil nicht<br />

bringt durch Zahlung also zahlreiche der „Sondermittel“ Neuerungen ausgeglichen<br />

Ob werden es dadurch kann. auch Insgesamt zu einer hat<br />

mit<br />

sich.<br />

Beschleunigung das Insolvenzrecht des durch Wachstums das ESUG kommt, somit<br />

kann umfangreiche wohl niemand Neuerungen seriös erfahren. vorhersagen. Es<br />

Befürworter bleibt abzuwarten, und Gegner ob diese des Gesetzes in der Praxis gibt<br />

es zu jedenfalls gewünschten gleichermaßen. Ergebnissen führen.<br />

justament mai april2012<br />

2010

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